Samstag 8. Mai 2010 von htm
12’361 neue Untersuchungen haben die Jugendanwaltschaften im Kanton Zürich im vergangenen Jahr eröffnet. Das waren drei Prozent mehr als im Jahr zuvor. 4047 Jugendliche (Vorjahr 4003) wurden verurteilt. 6,1 Prozent aller Taten, und damit 0,5 Prozent weniger als 2009, waren Delikte gegen Leib und Leben (vom Raufhandel bis zum Tötungsdelikt). Polizeirapporte wegen Körperverletzung, Tätlichkeit oder Raufhandel stiegen um 10.2%.
(Quelle: NZZ, 6./7.5.10)
Kategorie: Allgemein, Gerichtsfälle, Gewalt/Kriminalität, Jugend, Schweiz, Statistik, Veröffentlichungen |
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Samstag 8. Mai 2010 von htm
Viele Wirte locken trotz Verbot mit vergünstigten Alkoholika Kundschaft an. Nun intensivieren die eidgenössischen Alkoholverwalter ihre Kontrollen. Die Anzahl Verfahren wegen Versprechens von Vergünstigungen bei Spirituosen hat sich von 2008 auf 2009 mehr als verdoppelt. Ein St. Galler Clubbesitzer ging bis vor Bundesverwaltungsgericht und verlor. Grossveranstalter würden gleich Fr. 10’000.- für Bussen im Wiederholungsfall einkalkulieren. (Quelle: Tages-Anzeiger, 8.5.10)
Kategorie: Allgemein, Gerichtsfälle, Schweiz, Verhältnis-Präv. |
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Sonntag 11. April 2010 von htm
Plädoyers im Prozess um die Bluttat beim Winzerfest: Täter soll in Psychiatrie – Für die Freiheit zu gefährlich.
Staatsanwalt, Nebenkläger und Verteidiger sind sich einig: Der 24-jährige Lukas H., der auf dem Winzerfest einen Zechkumpan umgebracht hat, gehört für lange Zeit in eine geschlossene psychiatrische Anstalt. (Quelle: Google Alkohol News, 11.4.10) bietigheimerzeitung.de, 10.4.10
Kategorie: Alkoholkrankheit, Allgemein, Gerichtsfälle, Gewalt/Kriminalität, Internationales, Rehabilitation |
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Sonntag 11. April 2010 von htm
Markus Schäpe, Leiter Verkehrsrecht, ADAC: „Die Alkoholfahrt ist ein ,eigenhändiges“ Delikt, das nur von demjenigen begangen werden kann, der trotz Fahruntüchtigkeit ein Fahrzeug steuert. Der Beifahrer kann für diese Fahrt strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden. Aber…(Quelle: Google Alkohol News, 11.4.10) sueddeutsche.de, 10.4.10
Kategorie: Allgemein, Gerichtsfälle, Internationales, Verkehr |
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Samstag 10. April 2010 von htm
Unser Online-Kommentar auf gutefrage.net, am 10.4.10
Dafür gibt es mehrere Gründe. Z.B. rauchen nur noch etwa 25-30%. Alkoholkonsumenten sind um die 75%. Dann ist die Alkoholindustrie in den industrialisierten Ländern meistens stark vertreten und mit ihrer Werbung und dem Sponsoring hat sie viele Menschen und Institutionen an sich gebunden (Werbung, Medien, Politiker, Regierungen. Viele Menschen sind selber an ein Trinkverhalten gewöhnt, das ihnen unbewusst nicht erlaubt, dagegen vorzugehen. Die wahrscheinlich mässig konsumierende Mehrheit denkt, sie habe ja kein Alkoholproblem, also geht es sie nichts an. Sie wollen auch keine kleinen Opfer bringen, z.B. höhere Alkoholsteuern, weil sie ihre Mitverantwortung leider nicht sehen. Der neue Begriff des „Passivtrinkers“ will gerade dies thematisieren. Jeder, ob Konsument oder nicht, leidet passiv an den Folgen des Alkoholkonsums der Gesellschaft. Durch verminderte Lebensqualität (Gewalt, sexuelle Gewalt, Armut, Unfälle, ungewollte Schwangerschaften, Kinder in alkoholbelasteten Familien (Deutschland hat mehr als 1 Million), überbelastetes Gesundheitswesen) Dazu kommen die immensen Sozialkosten, die wir alle ungefragt ein Leben lang bezahlen. Würde der Gesamtkonsum und damit die Schäden gesenkt, hätten gerade die Nicht- oder Mässigkonsumenten den grössten Nutzen bei kleinstem Einsatz. Ein weiterer Grund ist der, dass die Bevölkerung schlecht informiert wird. Die Medien und die meisten Regierungen sind so stark an die Alkoholindustrie gebunden, dass sie ihr Volk nicht genügend informieren und dieses deshalb auf die Regierungen keinen Druck ausübt, dass die Verhältnisse geändert werden. Was auch heisst, die Gesellschaftsfähigkeit des Alkohols zu mindern. Dann würde automatisch auch der grassierende Jugendalkoholismus zurückgehen. Denn die Jugend spiegelt bekanntlich die Gesellschaft. Der Tabakkonsum und sein Prestige ging zurück, nachdem seine Gefährlichkeit für die Gesundheit bewiesen wurde und den Produzenten gerichtlich nachgewiesen wurde, dass sie trotz besseres Wissen, den giftigen Stoff weiter als harmlos vermarkteten. Die Alkoholindustrie hat dies erfasst und gibt laufend neue Studien heraus, wie harmlos ja sogar gesundheitsfördernd alkoholische Getränke seien. In Deutschland betreibt sie seit gestern eine pervertierte Art von Social Marketing, indem sie bei Schwangeren Prävention betreiben und damit für ihren Namen werben und hoffen, damit bei den andern Konsumenten mehr zu verkaufen. Diese Thematik wird seit Jahren auf https://www.alkoholpolitik.ch kritisch und unabhängig abgehandelt.
Kategorie: Alkoholindustrie, Alkoholsteuern, Allgemein, Andere Drogen, Armut, Gerichtsfälle, Gesundheit, Gewalt/Kriminalität, Internationales, Jugend, Kinder, Leserbriefe, Medien, Passivtrinker, Politik, Sport, Statistik, Verhältnis-Präv., Verkehr, Verschiedene, Weltgesundheits-Org., Werbung |
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Dienstag 30. März 2010 von htm
Nach dem Tod eines 16-Jährigen bei einem Wetttrinken hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Verurteilung eines Berliner Gastwirtes zu drei Jahren und fünf Monaten Haft bestätigt. Der Schüler war im Februar 2007 in der Kneipe nach dem Konsum von mindestens 44 Gläsern Tequila ins Koma gefallen, während der Kneipenwirt Wasser statt Schnaps getrunken hatte. (Quelle: Google Alkohol Alert, 29.3.10) google.com/AFP, 29.3.10 (Wir haben damals darüber berichtet.)
Kategorie: Allgemein, Gerichtsfälle, Gesundheit, Internationales, Jugend |
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Freitag 26. März 2010 von htm
Nach dem Rücktritt von Margot Käßmann von ihren Ämtern wegen einer Alkohol-Fahrt wird die Ex-Landesbischöfin jetzt auch ihren Führerschein los. Der Strafbefehl sieht einen Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens zehn Monate vor. Eine genauere Angabe zu dem Zeitrahmen wollte die zuständige Staatsanwältin des Amtsgerichts Hannover am Donnerstag nicht machen. Zudem muss Käßmann eine Geldstrafe in Höhe eines Monatsgehalts zahlen. Den entsprechenden Strafbefehl hat sie bereits akzeptiert, wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte. Der renommierten Theologin bleibt ein Auftritt vor Gericht somit erspart. Im Mai soll sie erstmals wieder mit einem Vortrag an die Öffentlichkeit treten. (Quelle: Google Alkohol Alert, 25.3.10) ndr.de, 25.3.10
Kategorie: Allgemein, Gerichtsfälle, Internationales, Religion und Alkohol, Verkehr |
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Mittwoch 24. März 2010 von htm
Underberg: „Bei Auslobungen handelt es sich nicht um gesundheitsbezogene Aussagen“
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine Beschwerde gegen Underberg zurückgewiesen. Der Spirituosenhersteller darf mit Slogans wie „appetitanregend und verdauungsfördernd“ werben – obwohl der Magenbitter 44 Prozent Alkohol enthält.
Der Schutzverband der Spirituosen-Industrie versuchte, eine einstweilige Verfügung wegen unerlaubter Werbung zu erwirken, dies ist nicht gelungen. Das Gericht fand, das Unternehmen werbe schon seit Jahrzehnten auf diese Weise. Eile sei daher nicht geboten. Der Entscheid bleibe dem am Landgericht Kleve anhängigen Hauptsacheverfahren vorbehalten, eventuell dem Europäischen Gerichtshof. (Quelle: Google Alkohol Alert, 23.3.10) spiegel.de,23.3.10 Kommentar: Es ist makaber, dass auf den Verband der Spirituosen-Industrie gewartet werden musste, bis dieser Werbeunfug eventuell abgestellt werden kann, der medizinisch völlig unhaltbar ist.
Kategorie: Alkoholindustrie, Allgemein, Gerichtsfälle, Internationales, Werbung |
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Sonntag 21. März 2010 von htm
Der Vorfall ereignete sich am 28. Oktober 2009 nach einem Spiel zwischen dem FC Zürich und dem FC Basel. Um 23 Uhr machten beim Bahnhof Altstetten FCZ-Fans Hetzjagd auf versprengte Basel-Anhänger.
Einige zivile Polizeibeamte griffen ein, um die Lage zu beruhigen. Unter ihnen war der Hooligan-Spezialist, der gegen einen besonders aggressiven Zürcher seinen Pfefferspray einsetzte. Der betrunkene Angreifer liess sich dadurch nicht bremsen. Er rannte dem Polizisten nach und brachte ihn zu Fall. Zusammen mit einem Komplizen versetzte er dem am Boden liegenden Opfer Schläge und Fusstritte.
Der zur Tatzeit betrunkene FCZ-Fan war vor Gericht teilweise geständig. Er erklärte, er habe seinen Gegner nicht als Polizeibeamten erkannt. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte den Schläger zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten und einem Schmerzensgeld von 3000 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Quelle: Tages-Anzeiger, 18./19.3.10)
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Sonntag 21. März 2010 von htm
„Wir kämpfen weiter gegen Alkoholexzesse in der Öffentlichkeit!“ OB Trümper zur Entscheidung des OVG. Die Landeshauptstadt Magdeburg ist enttäuscht über die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes, das am vergangenen Mittwoch die „Gefahrenabwehrverordnung über Alkoholkonsumverbote in der Öffentlichkeit“ für unwirksam erklärt hat. Gleichwohl will die Stadt weiterhin nach Möglichkeiten suchen, um Verstöße gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit, die durch exzessiven Alkoholgenuss bedingt sind, einzudämmen. „Dass das Gericht nicht die Möglichkeit genutzt hat, neue Wege bei kommunalen Gefahrenabwehrmaßnahmen zu honorieren, ist für uns sehr bedauerlich“, so Magdeburgs Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper. (Quelle: Google Alkohol Alert, 19.3.10) mymagdeburg.de, 19.3.10
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