Dienstag 2. April 2013 von htm
25.03.2013
Redaktion
Tages-Anzeiger
Leserforum
8004 Zürich
Leserbrief zu „Ständerat verbietet Billig-Wodka und Alkoholverkauf ab 22 Uhr“ am 21.3.13 und Leserbriefe dazu am 25.3.13
Der Ständerat als Erstrat bei der Behandlung des neuen Alkoholgesetzes hat mehrere Massnahmen vornehmlich zur Bekämpfung des Jugendalkoholismus beschlossen, was natürlich sowohl im Rat wie in der Bevölkerung auch Kritik hervorruft. Wenn auf der heutigen Leserbriefseite gross getitelt wird „Konstruktive Lösungen sehen anders aus“ kann insofern beigepflichtet werden, dass wieder nur einzelne Massnahmen ergriffen werden sollen, die ein wenig helfen können, aber keine umfassende Alkoholpolitik darstellen, welche das Alkoholproblem wirklich entschärfen könnte.
Wenn im Leserbrief erwähnt wird, dass zwischen 2003 und 2007 der Anteil junger Rauschtrinker abgenommen hat, muss man wissen, dass dies auf die Einführung einer Alcopop-Sondersteuer zurückgeführt werden kann. Dass der Gesamtalkoholkonsum innert 100 Jahren um die Hälfte abgenommen hat, ist sicher erfreulich, zeigt dies doch, dass die hart umkämpften Präventionsbemühungen nicht ohne Erfolg geblieben sind. Nur müsste gleichzeitig erwähnt werden, dass die Folgen des Alkoholmissbrauchs in neuerer Zeit weit gravierender geworden sind als am Anfang des 19. Jh. Auch die Sensibilität dafür hat sich ein wenig geändert. Dass bei uns über 100‘000 Kinder in alkoholbelasteten Familien aufwachsen müssen, kümmert immer noch viel zu wenig Politiker, obwohl man das Unrecht, das den Kindern der Landstrasse und den Verdingkindern angetan wurde, inzwischen erkannt worden ist. Dabei liegen die Zahlen der alkoholbehinderten Kinder, welche die Hölle durchleben müssen, in ganz andern Dimensionen.
Ein anderer Leserbriefschreiber sei „ein verantwortungsvoller und freiheitsliebender Bürger“, der über die „Verbotitis“ den Kopf schüttelt. Sein Kopf müsste ihn vor lauter Schütteln viel mehr schmerzen, wenn er mit etwas mehr Sachkenntnis erkennen würde, wie unsere Bevölkerung manipuliert und der Freiheit beraubt wird, damit sie sich nicht gegen die dauernde Bevormundung durch Politik und Wirtschaft erhebt, die dem Alkohol in unserer Gesellschaft einen derart hohen Stellenwert ermöglicht, dass kaum nennenswerte Verbesserungen möglich sind.
Heute erliess die Fachstelle Sucht Schweiz eine Pressemitteilung zu einer neuen Studie. „Ungefähr 90% der rund 12‘000 Personen, die im Jahr 2010 wegen Alkoholvergiftung hospitalisiert wurden, sind älter als 23 Jahre. Jugendliche und junge Erwachsene machen etwa 10% der hospitalisierten Personen aus. „Bei den Jugendlichen fällt auf, dass die Spitaleinweisungen wegen Alkoholvergiftung bei den 14- und 15-Jährigen am häufigsten sind, obwohl das Rauschtrinken bis zum jungen Erwachsenenalter zunimmt.“
Das Alkoholproblem, nicht nur in der Schweiz, ist ein Problem der ganzen Gesellschaft. Die Jugend ist das Spiegelbild der Erwachsenen. Wenn letztere wirklich verantwortungsbewusst handeln würden, wäre der Alkoholismus kein Thema. Davon sind wir noch weit entfernt. Die wenigen positiven Massnahmen in der neuen Alkoholgesetzgebung, die beim Nationalrat noch auf harten Widerstand stossen werden, werden leider noch lange nicht genügen. Dabei sind die nötigen Massnahmenpakete bekannt. Nur darf die Bevölkerung die möglichen positiven Auswirkungen nicht erfahren. Es könnte plötzlich den Sinn von Generalprävention erkennen, wie es gegenwärtig bei den Abzockerlöhnen, beim Berufsverbot für Pädophile in Erzieherberufen, beim Raumplanungsgesetz und bei den Zweitwohnungen der Fall gewesen ist.
Freundliche Grüsse
Hermann T. Meyer, Effretikon
(nicht veröffentlicht)
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Donnerstag 5. Juli 2012 von htm
Joachim Eder (FDP / ZG) bittet den Bundesrat in seiner Interpellation um die Beantwortung folgender Fragen: 1) Welches sind die positivsten Ergebnisse der durchgeführten Evaluation der Nationalen Programme Alkohol und Tabak 2008 – 2012 sowie Ernährung und Bewegung 2008 – 2012? 2) Wie trägt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) den festgestellten Schwächen und Kritikpunkten konkret Rechnung? 3) Sind die im Bericht erwähnten Meinungsverschiedenheiten zwischen BAG und Eidgenössischer Alkoholverwaltung (EAV) inzwischen beigelegt worden? Was waren die Kernpunkte der Differenzen? 4) Wie steht es mit den Ergebnissen des Massnahmenpakets des Bundes zur Verminderung der Drogenprobleme 2006 – 2011? 5) Wie wird eine stärkere Kooperation und Abstimmung der einzelnen Massnahmen zwischen den Programmen angestrebt? 6) Wo sind Verbesserungen in der Zusammenarbeit mit den Kantonen und anderen Akteuren nötig? Wie werden diese konkret sichergestellt? 7) Wie werden die Empfehlungen in die Planung der Umsetzung des Präventionsgesetzes einfliessen?
Die Antwort des Bundesrates steht noch aus.
–> Details
(Quelle: Fachverband Sucht, politischer Newsletter, 3.7.12)
Kommentar: Erfreulich, dass der neugewählte Ständerat seine während Jahren als erfolgreicher Zuger Gesundheitsdirektor erworbenen Fachkenntnisse nun einsetzt, um den Bundesrat zu konkreten Aussagen zu veranlassen. Hoffentlich lässt er sich nicht mit Gemeinplätzen abspeisen.
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Dienstag 6. März 2012 von htm
Einleitung aus: SECO: Die Volkswirtschaft 1/2-2012
Mit der Totalrevision des 80-jährigen Alkoholgesetzes legt der Bundesrat den Grundstein für eine zeitgemässe, kohärente und wirksame Alkoholpolitik. Der Spirituosen- und Ethanolmarkt wird liberalisiert und der staatliche Aufgabenfächer gestrafft. Künftig konzentriert sich staatliches Handeln auf tatsächliche Brennpunkte. Zudem wird der Vollzug auf Bundesebene sowie die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen optimiert. Unter dem Strich führt die Revision sowohl auf Behördenseite wie auch auf Seiten der Wirtschaft zu einer bedeutenden Reduktion der eingesetzten Ressourcen. Nach der Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat am 25. Januar 2012 wird nächstens das Parlament über die zwei neuen Gesetze – das Spirituosensteuergesetz und das Alkoholhandelsgesetz – entscheiden. …
(Quelle: Infoset Newsletter März 2012)
Kommentar: Zeitgemäss bedeutet hier Liberalisierung, kohärent ist die Erfüllung der Wünsche der Alkoholindustrie und wirksam ist wohl nur der Schutz der Alkoholinteressen. Der generelle Rückgang des Alkoholkonsums über 30 Jahre wird als Vorwand benutzt, keine wirksamen Massnahmen zu ergreifen. Es wird übersehen, dass die alkoholbedingten Schäden trotz des Rückgangs gewaltig sind und mit laufender Forschung noch zunehmen. Wenn auf 10 Milliarden Franken Jahresumsatz 6.5 Milliarden (1998) alkoholbedingte Schäden anfallen, spricht das Bände. Der Versuch, die Erhältlichkeit während der Nacht einzuschränken und die Testkäufe rechtlich abzusichern ist löblich. Ob das Parlament mitzieht, ist offen und was es schliesslich bringt, ebenfalls. An der Tatsache, dass die Bevölkerung keine Chance hat. sich über die wirklichen Zusammenhänge eine eigene Meinung zu bilden, weil die nötigen Informationen vorenthalten werden und oft nur die Desinformation via Werbung und Medien gepflegt wird, ändert dieses Gesetz nichts. Weiterhin wird gelten: Die Schäden der Bevölkerung, der Profit der Alkoholindustrie.
Weitere Artikel in dieser Nummer: Alkoholprävention – zum Wohl! Pascal Strupler
(Kommentar: Gute Situationsschilderung – ohne konkrete Erfolgsaussichten.)
Legalisierung von Testkäufen und verdeckte Ermittlungen im Gastgewerbe: Relationen sind aus den Fugen geraten. Bernhard Kuster
Kohärente Alkoholpolitik – zum Wohl von Individuum und Gesellschaft. Marina Carobbio
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Samstag 21. Mai 2011 von htm
Bern, 17.05.2011 – Alkohol ist als Kultur- und Konsumgut fest in unserer Gesellschaft verankert. Zu einem guten Essen gehört für viele ein Glas Wein, andere wollen auf ihr Feierabendbier nicht verzichten. Doch Alkohol hat nicht nur eine gemütliche und gesellige Seite, sondern kann auch negative Auswirkungen auf die Gesundheit sowie auf die Gesellschaft haben. Gerade weil der Alkohol gesellschaftlich akzeptiert ist, fällt es vielen schwer, über allfällige Probleme zu reden – oder andere darauf anzusprechen. Um dieses Tabu zu brechen und alkoholbedingten Folgeproblemen vorzubeugen, lanciert das Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine neuartige, partizipative Alkohol-Präventionskampagne.
Das Gespräch zum Umgang mit Alkohol anregen – das ist das Ziel der nationalen Dialogwoche, welche vom 21. – 29. Mai 2011 stattfindet. Sie ist Teil der neuen Alkohol-Präventionskampagne, welche nicht auf direktive Botschaften, Plakate und Fernsehspots setzt, sondern das Thema dort ansprechen will, wo es brennt. Indem sie dort ansetzt, wo sich die Menschen bewegen und indem sie Fragen stellt, berücksichtigt diese Kampagne unterschiedliche Blickwinkel in Bezug auf den Alkoholkonsum.
Während dieser Woche realisieren rund 230 Partner über 260 verschiedene Aktivitäten. Einige Aktivitäten finden mehrmals statt, wodurch der gesellschaftliche Dialog an insgesamt über 620 Veranstaltungen gefördert wird. … (Quelle: Medienmitteilung BAG, 17.5.11) Kommentar: Dies ist der offizielle Startschuss für die Medien. Verschiedene Blickwinkel würden berücksichtigt, d.h. die Alkoholindustrie ist mit dabei. Ihr Image wird gestärkt, statt geschwächt. Das ergibt keine wirksame Prävention.
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Mittwoch 4. Mai 2011 von htm
11.3334 – Eingereicht von Schmid-Federer Barbara am 12.04.2011
Artikel 43a des Bundesgesetzes über die gebrannten Wasser (Alkoholgesetz) hält fest:
1. Zur Verminderung des Verbrauchs gebrannter Wasser zu Trinkzwecken unterstützt der Bund durch Beiträge gesamtschweizerische und interkantonale Organisationen und Institutionen, die sich der Bekämpfung des Alkoholismus durch vorsorgliche Massnahmen widmen. Solche Beiträge können insbesondere für Aufklärung und Forschung gewährt werden.
2. Die Beiträge sind von der Eidgenössischen Alkoholverwaltung auszurichten, in deren Voranschlag ein angemessener Gesamtbetrag aufgenommen wird. Die Eidgenössische Alkoholverwaltung kann die Verteilung der Beiträge ganz oder teilweise einer geeigneten Stelle übertragen.
Gleichzeitig sieht das vom Bundesrat verabschiedete Nationale Programm Alkohol vor (Broschüre BAG Internet), dass „die öffentliche Hand die Mittel für eine wirksame Alkoholprävention in ausreichendem Masse zur Verfügung stellt, der effiziente Mitteleinsatz gewährleistet und bei der Mittelverwendung die Anliegen des NPA angemessen gewichtet werden.“
Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie hoch sind die Mittel gemäss Artikel 43 AlkG?
2. Wer ist für die Verteilung der Mittel zuständig? Aufgrund welcher Kriterien wird diese Zuständigkeit delegiert?
3. Für welche Aufgaben und Projekte werden die Mittel des Artikels 43a eingesetzt? Nach welchen Kriterien werden die ittel verteilt?
4. An welche gesamtschweizerischen und interkantonalen Organisationen gehen die Mittel effektiv? Ist gewährleistet, dass der gesamte Betrag gemäss Artikel 43a AlkG auch tatsächlich an gesamtschweizerische und interkantonale Organisationen geht, die sich für die „Verminderung des Verbrauchs gebrannter Wasser zu Trinkzwecken“ engagieren?
5. Wie wird die Mittelvergabe kontrolliert?
6. Wie wird sichergestellt, dass die Mittel einen Beitrag zum NPA leisten? (Quelle: Newsletter Fachverband Sucht, 3.5.11)
Kategorie: Allgemein, Nationales Programm Alkohol NPA, Politik, Schweiz, Statistik, Verhaltens-Präv., Verhältnis-Präv., Verschiedene |
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Mittwoch 26. Januar 2011 von htm
Geschichte der Schweizerischen Alkoholpolitik I Die Strategien der EU und WHO I Nationales Programm Alkohol: Eine Zwischenbilanz I Dialogwoche Alkohol I Preisbindungsmassnahmen I Verkaufseinschränkungen I Gemeinde Handeln I Trinkerszenen im öffentlichen Raum I Tagungsbericht «Alkohol und Gewalt – élixir de violence?»
Der Artikel (pdf, 5S., 200Kb) „Internationale Alkoholpolitik – die Strategien der WHO und der EU“ von Ruth Hagen online erhältlich.
Das Magazin kann für 15CHF / 10 Euro unter abo@suchtmagazin.ch bestellt werden.
Online-Formular für Heft-Bestellungen und Abos.
Kategorie: Allgemein, Erhältlichkeit, Europaparlament / EU-Kommission, Gewalt/Kriminalität, Nationales Programm Alkohol NPA, Politik, Schweiz, Verhältnis-Präv., Veröffentlichungen, Weltgesundheits-Org., WHO globale Alkohol-Strategie |
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Dienstag 7. Dezember 2010 von htm
Im Fokus des NPA 2008-2012 steht die Reduktion des problematischen Alkoholkonsums und die Minderung dessen negativen Auswirkungen auf das persönliche Umfeld und die Gesellschaft. Priorität hat dabei der Vollzug der bestehenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere im Bereich des Jugendschutzes. Der Zwischenstand der Programmumsetzung (pdf, 14S., 1.4Mb) und ein Ausblick (pdf, 7S., 335Kb) auf die kommenden Herausforderungen und Schwerpunkte sind online auf den Seiten des BA für Gesundheit erhältlich. (Quelle: Infoset Newsletter Dezember 2010)
Kategorie: Allgemein, Nationales Programm Alkohol NPA, Politik, Schweiz, Verhaltens-Präv., Verhältnis-Präv., Veröffentlichungen |
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