Leserbrief zu Der Bund hat 2018 den Notvorrat von 10’000 Tonnen Ethanol liquidiert
Dienstag 7. April 2020 von htm
07.04.2020
Tages-Anzeiger
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Zürich
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Leserbrief zu „Es mangelt an Desinfektionsmitteln – und der Bund trägt Mitschuld“ im Tagi vom 6.4.20, sowie „Dieses Krisen-Amt ist nicht krisenfest“ im Tagi vom 7.4.20
2018 hat der Bund seine Pandemie-Notreserve von 10‘000 Tonnen Ethanol im Zuge der Privatisierung der Eidgenössischen Alkoholverwaltung aufgegeben. Jetzt herrscht akuter Mangel an Desinfektionsmitteln, wofür der hochprozentige Alkohol gebraucht würde.
Christoph Lenz hat den Schuldigen gefunden: Das Amt für wirtschaftliche Landesversorgung. Es sollte deshalb gründlich erneuert oder aufgelöst werden.
Ich denke, diese Betrachtungsweise fasst zu kurz. Müsste man sich nicht fragen, wie so etwas möglich sein konnte? Wer die Politik im Bundes-Bern verfolgte, wird sich erinnern, wie in den letzten ca 10 Jahren die bürgerlichen Parteien systematisch alle politischen Bemühungen in Sachen Alkoholprävention im Keim erstickten und so die fahrlässige Haltung gegenüber einem so wichtigen Notvorrat ermöglichten:
Keine Erneuerung der uralten Alkoholgesetzgebung mit Stärkung des Jugendschutzes;
kein Vorsorge-Gesetz;
die Eidgenössische Alkoholverwaltung wurde systematisch aufgegliedert und aufgelöst, wobei das wertvolle Know-How der Präventionsabteilung verloren ging;
die Abteilung Alkohol beim Bundesamt für Gesundheit wurde laufend geschwächt und schliesslich einer allgemeinen Suchtabteilung einverleibt;
die ausserparlamentarische Eidgenössische Kommission für Alkoholfragen wurde gestrichen;
das Schweizer Fernsehen durfte erstmals in seiner Geschichte Alkoholreklame senden;
die ausländischen Fernsehsender durften in ihrem Schweizer Werbefenster Alkoholreklame einfügen, damit im Gegenzug unsere Filmindustrie EU-Subventionen erhalten konnte. Als die EU diese Subventionen als Druckmittel strich, zog die Schweiz nicht nach und beliess die ausländische Alkoholreklame;
obwohl in der Zeit des Corona-Lockouts Alleinstehende und Alte Gefahr laufen, ihren Trost im Alkohol zu suchen, wurde der Online-Handel von Alkoholika nicht unterbunden und die Lebensmittelhändler mussten die Alkoholabteilung im Laden nicht absperren.
usw.
Wie gefährlich diese neo-liberale Haltung ist, die das „Recht auf Suff“ über das Allgemeinwohl stellt, erleben wir nun an diesem Beispiel. Dass nun die einzige Konsequenz für die Politik es sei, das Amt für wirtschaftliche Landesversorgung aufzulösen oder zu erneuern, würde ich nicht befürworten. In Bern müsste ein Umdenken hin zu mehr Prävention und weg von der Alkohol-Abhängigkeit stattfinden.
Ein Lichtblick mag es sein, dass Anne Lévy neue Chefin des Bundesamtes für Gesundheit wird. Sie wechselte während der oben erwähnten Krisenzeit im BAG vom Leiterposten in der Alkoholabteilung nach Basel. Jetzt ist sie zurück. Ich gratuliere und wünsche ihr viel Kraft und Erfolg.
Freundliche Grüsse
Hermann T. Meyer
Effretikon
(nicht veröffentlicht)
Kategorie: Allgemein, Alter, Erhältlichkeit, Europaparlament / EU-Kommission, Gesundheit, Internationales, Jugend, Leserbriefe, Medien, Neues Alkoholgesetz (CH), Neues Präventionsgesetz CH, Politik, Prävention, Schweiz, TOP NEWS, Verbraucherschutz, Verhältnis-Präv., Veröffentlichungen, Wirtschaft | Keine Kommentare »