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Alkoholpolitik und Volksgesundheit

D: Haftung des Beifahrers, wenn der Fahrer getrunken hat?

Sonntag 11. April 2010 von htm

Markus Schäpe, Leiter Verkehrsrecht, ADAC: „Die Alkoholfahrt ist ein ,eigenhändiges“ Delikt, das nur von demjenigen begangen werden kann, der trotz Fahruntüchtigkeit ein Fahrzeug steuert. Der Beifahrer kann für diese Fahrt strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden. Aber…(Quelle: Google Alkohol News, 11.4.10) sueddeutsche.de, 10.4.10

Dieser Beitrag wurde erstellt am Sonntag 11. April 2010 um 18:32 und abgelegt unter Allgemein, Gerichtsfälle, Internationales, Verkehr. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Die Kommentare sind derzeit geschlossen, aber sie können einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.

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