Schweizer Presserat tritt auf unsere Beschwerde nicht ein
Samstag 12. September 2009 von htm
Stellungnahme des Schweizer Presserates 41/2009 vom 28.8.2009: Der Presserat tritt nicht auf die Beschwerde ein. In der Begründung wird u.a. erwähnt, „dass aus der „Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten“ keine berufsethische Pflicht zu „objektiver Berichterstattung“ abgeleitet werden kann.“ Und: Es ist „auch einem Medium wie dem „Gesundheitstipp“ unbenommen, einen generellen Bericht zum Thema „Alkoholkonsum“ oder zu einzelnen Teilaspekten zu veröffentlichen, der von einem anderen Standpunkt (als dem des Beschwerdeführers, htm) ausgeht“.
Kommentar: Beim Alkoholproblem ist die Freiheit des Journalisten und der Verleger offenbar grenzenlos. Das Berufsethos ist ausgetrickst. Nun kann der Nationalrat mit grosszügiger Geste die Alkoholwerbung am Fernsehen verbieten, im redaktionellen Teil der Presse und bei Radio und Fernsehen liegen ja viel bessere Möglichkeiten der Alkoholwerbung. Da passen die Worte des Präsidenten der britischen Ärzteschaft, Prof. Ian Gilmore, Präsident des Royal College of Physicians und Chairman der Alcohol Health Alliance, in unserem heutigen Artikel, in dem er zum Verbot der Alkoholwerbung aufruft, genau hin: „ist eine logische Empfehlung im Bestreben, die alles umarmende Pro-Alkohol-Kultur umzukehren, die in einer Periode der Deregulierung und Liberalisierung während des letzten Vierteljahrhunderts gewachsen ist”.
Die Stellungnahme des Presserates werde in den nächsten Tagen auf dessen Webseite aufgeschaltet.
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