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Alkoholpolitik und Volksgesundheit

Archiv für die Kategorie 'Werbung'

Kirchen werben bei Wertekongress fürs christliche Menschenbild

Sonntag 3. Oktober 2010 von htm

„Christlich ist nicht gleich konservativ“
Beim Wertekongress der Union haben die beiden großen Kirchen in Deutschland für eine auf dem christlichen Menschenbild basierende Politik geworben – und sind nach Ansicht von Prälat Karl Jüsten damit auf offene Ohren gestoßen. Im Interview mit domradio.de hebt der Leiter des katholischen Büros in Berlin besonders das Plädoyer eines CDU-Politikers hervor. Und betont die Bedeutung der Unterstützung der Politik. (Quelle: domradio.de, 27.9.10) unser Online-Kommentar: Jesus, auf den sich diese Politiker berufen, war ein von der Masse ungeliebter Sozialreformer, ja Revolutionär. Die C-Politiker haben das noch nicht begriffen, solange sie das grösste sozialmedizinische Problem, die Alkoholfrage, nicht wirklich angehen. Sie realisieren nicht, dass in diesem Zusammenhang die Menschenwürde ständig verletzt wird, dass in vielen Familien der Alkohol ein ständiges Problem darstellt und dabei Millionen von Kindern die Hölle durchleben und schlechte Lebenschancen haben. Alkohol spielt in Fragen der Armut, der Gewalt, der Entwicklungshilfe eine grosse tabuisierte Rolle und die C-Politiker tun praktisch nichts, dies zu ändern. Bei jeder Gelegenheit setzen sie noch ihre Popularität ein, um zusätzlich für den Alkoholkonsum zu werben.
Und wenn die EU Massnahmen zur Reduzierung der Alkoholschäden vorschlagen wird, werden es sicher wieder auch die C-Politiker sein, die sich widersetzen. Oder wenn die WHO eine globale Alkohol-Strategie vorschlägt, wird fröhlich mitunterzeichnet und dann das Papier klammheimlich in den Schubladen versenkt. Alles im Zeichen der christlichen Nächstenliebe. Und die Bevölkerung leidet weiterhin unter der verminderten Lebensqualität und zahlt ungefragt ein Leben lang horrende Summen an die alkoholbedingten Sozialkosten.
Leider halten sich die Kirchen ebenso vornehm zurück.

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Die Alkohollobby macht in Panikstimmung

Montag 27. September 2010 von htm

Kommissare und Beamte der Europäischen Union machen sich daran, eine neue Prohibition vorzubereiten, ein totales Alkoholverbot. … (Quelle: Google Alkohol News, 27.9.10) webnews.de, 26.9.10 unser Online-Kommentar:
Mit solchen Panik-Meldungen versucht die Alkohollobby, (die Autorin „nansy“ ist dafür bekannt) das Publikum aufzuschrecken, damit es voll emotional statt vernünftig auf eventuelle Präventionsversuche der Regierungen reagiert.
Weder gibt es bei Tabak Prohibition, noch wird der Alkohol jemals verboten. Es liegt aber in der Verantwortung der EU-Kommission, für das Wohl der Mitbürgerinnen und Mitbürger zu sorgen. Und da spielen die Zivilisationskrankheiten, die mit dem Konsum von Suchtmitteln in Zusammenhang stehen, eine wesentliche Rolle. Sowohl die WHO als auch die EU haben nun nach langen Untersuchungsperioden und Diskussionen erst beim Tabak und die WHO im Mai auch beim Alkohol Massnahmen vorgeschlagen, die den Konsum und damit die Schäden reduzieren. Nur sind die Regierungen der Mitgliedsländer frei, diese zu übernehmen. Und da liegt das Problem. Regierungen, die stark mit der Alkoholindustrie verbunden sind, wie die deutsche, bremsen, wo sie nur können. Sie wissen sich von der Mehrheit im Volk unterstützt, weil dieses falsch informiert und deshalb nicht in der Lage ist, die Regierung zum Handeln zu drängen. Die WHO nennt dies ein Volk von Passivtrinkern. Sie bezahlen ein Leben lang ungefragt die horrenden alkoholbedingten Sozialkosten und tragen die verminderte Lebensqualität. Den Gewinn hat die Alkoholindstrie.

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„Anständig wirtschaften“, das neue Buch von Hans Küng

Freitag 24. September 2010 von htm

Hans Küng, der weltbekannte Schweizer Theologe, hat sein Heimatdorf, das luzernische Sursee, für die Präsentation seines neuesten Buches gewählt. „Anständig wirtschaften“ heisst sein Werk, das sich um global gültige Standards für eine gerechte Wirtschaft dreht. (Quelle: swissinfo.ch, 9.9.10) Kommentar: Das sollte Pflichtlektüre für unsere Politiker werden. Sie müssen ja der Wirtschaft auf die Sprünge helfen. Auch in der Alkoholpolitik.

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«Journalismus ohne Verantwortung ruiniert die Gesellschaft»

Freitag 24. September 2010 von htm

Die Medien stecken in der Krise. Doch der Verband Schweizer Medien will nicht darüber reden. Diese Vogel-Strauss-Politik ergibt keinen Sinn.
Vergangene Woche trat am Jahreskongress der Schweizer Verleger der Nobelpreisträger Richard R. Ernst auf. Der emeritierte ETH-Professor sprach über Infotainment und verantwortungsbewusste Bildung. Er nahm vor den hochkarätigen Managern der Medienbranche kein Blatt vor den Mund. «Journalismus ohne Verantwortung ruiniert die Gesellschaft», sagte er. Ferner: Gratiszeitungen sind nichts wert. Werbung verführt und bringt die Konsumenten vom Pfad der Erkenntnis ab. Und die UBS solle ihre Sponsoringgelder für die Formel 1 gescheiter für Bildung und Medien einsetzen. (Quelle: Google Medienkritik, 23.9.10) NZZ online, 22.9.10 Unser Online-Kommentar:
Dem kritischen Publikum sei die Entwicklung nicht verborgen geblieben. Von wegen! Wenn der Leserschaft wichtige Fakten nicht weitergegeben werden, kann die öffentliche Diskussion gar nicht stattfinden. Das geschieht auch jetzt wieder in Bezug auf die Alkoholpolitik. Behörden und Medien verheimlichen dem Publikum wesentliche Informationen, weil sie unter dem permanenten Druck der Alkohollobby stehen. Wir alle sind Passivtrinker, wie die WHO es nennt. Wir zahlen ein Leben lang ungefragt die horrenden alkoholbedingten Sozialkosten und ertragen die verminderte Lebensqualität. Dass es effiziente Massnahmen gibt, um die alkoholbedingten Schäden zu reduzieren, wird dem Publikum verschwiegen. So wird vermieden, dass das Stimmvolk die Verbesserungsmöglichkeiten verlangen kann. Auch die NZZ macht da keinen grossen Unterschied. Leider.

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Selbstkontrollmassnahmen der Alkohol-Industrie in der Schweiz

Donnerstag 23. September 2010 von htm

(siehe auch unten: Die Lauterkeitskommission)

Selbstkontrollmassnahmen der Alkoholbranche in der Schweiz (nur Spirituosen!)

Die Lauterkeitskommission ist im Bereich der Selbstregulierung der Wirtschaft auch als Schiedsgericht tätig. Insbesondere im Zusammenhang mit Selbstbeschränkungen, wie sie zum Beispiel die Zigarettenindustrie bereits vor mehreren Jahren beschlossen hat. Neu hat sich jetzt auch die Alkoholindustrie solche Selbstbeschränkungsregeln auferlegt. Diese sind am 1. Januar 2005 in Kraft getreten und werden von der Lauterkeitskommission auf Beschwerde hin überprüft. Unterzeichnet worden ist die Vereinbarung vom Groupement des spiritueux de marque GSM.

Bei diesem Verhaltenskodex der Alkoholbranche geht es in erster Linie darum, Regeln für eine lautere Kommunikation fest zu legen. So schliesst der 12 Grundsätze aufweisende Katalog zum Beispiel Werbung an unter 18 jährige aus. Werbung darf in keiner Weise Assoziationen zum Arbeitsplatz herstellen oder im Zusammenhang mit dem Lenken eines Motorfahrzeuges stehen. Medizinische Aspekte sind ebenso verboten wie der Hinweis, dass Alkohol die geistige oder körperliche Leistungsfähigkeit steigern könne. Weiter werden die Musterabgabe und die Verpackung sowie die Areale geregelt, in welchen Werbung nicht erlaubt ist. So dürfen im Umfeld von 100 Metern zu Schulen, Freizeitzentren etc. keine Plakate für alkoholische Produkte werben. Ebenfalls ausgeschlossen ist Werbung auf Sportkleidern und Gegenständen, welche für Minderjährige bestimmt sind. Ebenfalls geregelt ist die Abgabe von Mustern: So ist es gemäss diesem Verhaltenskodex verboten Degustationen an Jugendliche unter 18 Jahren abzugeben.
Die Mitglieder der GSM haben sich verpflichtet, die Einhaltung dieses Verhaltenskodex‘ in ihre Statuten auf zu nehmen und etwaige Sanktionen zu akzeptieren, welche durch einen Schiedsspruch der Lauterkeitskommission ausgelöst werden. Das Schiedsgericht kann Bussen bis zu CHF 10’000.– aussprechen.

VERHALTENSKODEX

Einleitung

Unter Kommunikation ist, gemäss diesem Kodex, «sämtliche Markenwerbung oder kommerzielle Kommunikation, ungeachtet des
verwendeten Kommunikationsträgers (z.B. Printmedien, Kino, elektronische Medien, Verpackung, Internet), inklusive Promotionen
beim Konsumenten (z.B. Aktionen, Merchandising, Degustationen, Werbegegenstände, Sponsoring)» zu verstehen.

Zur Kommunikation gehören weder das Material ohne Werbecharakter noch die an die Medien, die öffentlichen Instanzen oder die
Öffentlichkeit abgegebenen Erklärungen zu Anliegen von allgemeinem Interesse wie Risiken oder Vorteile im Zusammenhang mit dem
Konsum von alkoholischen Getränken, noch die pädagogischen Aussagen betreffend den verantwortungsbewussten Alkoholkonsum
oder die Rolle des Alkohols in der Gesellschaft.

Grundprinzip:

Die Kommunikation muss der Gesetzgebung, namentlich Art. 42 b AlkG, der Wahrheit sowie den anerkannten Prinzipien des lauteren
Wettbewerbs und der korrekten Geschäftspraktiken entsprechen.

1. Alkoholmissbrauch

Die Kommunikation darf weder einen übermässigen oder unvernünftigen Konsum fördern, noch Abstinenz oder massvollen
Alkoholkonsum herabsetzen .

2. Minderjährige

2.1 Die Kommunikation darf sich weder spezifisch an Jugendliche unter 18 Jahren wenden noch Minderjährige beim Konsum von
alkoholischen Getränken zeigen .Nicht erlaubt ist auch die Darstellung einer Person, die offensichtlich das Mündigkeitsalter noch nicht erreicht hat.

2.2 Die Kommunikation darf nicht in Medien veröffentlicht werden, die sich vorwiegend an Minderjährige richten.

2.3 Die Kommunikation darf nicht alkoholische Getränke bewerben in Medien, bei Veranstaltungen oder Anlässen, deren Publikum
bekanntermassen hauptsächlich aus Minderjährigen unter 18 besteht.

3. Lenken von Fahrzeugen

Die Kommunikation darf nicht zum Alkoholkonsum im Zusammenhang mit dem Lenken von Motorfahrzeugen irgendwelcher Art auffordern.

4. Arbeitsplatz

Die Kommunikation darf den Alkoholkonsum nicht in Verbindung bringen mit dem Bedienen von potenziell gefährlichen Maschinen oder
der Ausübung von potenziell gefährlichen Tätigkeiten.

5. Medizinische Aspekte

Die Kommunikation darf dem Alkohol keine vorbeugende, pflegende oder heilende Wirkung zuschreiben oder darauf anspielen.

6. Alkoholgrad

Aus der Kommunikation muss klar ersichtlich sein, dass es sich um ein alkoholhaltiges Getränk handelt. Die Kommunikation kann dem Konsumenten Angaben über den Alkoholgrad vermitteln, die aber nur informativ sein dürfen. Ausserdem dürfen die Mitteilungen nicht
implizit zu verstehen geben, das Risiko von übermässigem Konsum bestehe nicht bei Getränken mit niedrigem Alkoholgehalt.

7. Leistungsfähigkeit

Die Kommunikation darf nicht den Eindruck erwecken, der Konsum von alkoholischen Getränken steigere die intellektuelle oder körperliche Leistungsfähigkeit, beispielsweise bei sportlicher Betätigung.

8. Gesellschaftliche und sexuelle Aspekte

Die Kommunikation darf nicht den Eindruck erwecken, der Konsum von alkoholischen Getränken sei unerlässlich für den gesellschaftlichen oder sexuellen Erfolg. Sie darf auf keinen Fall die menschliche Würde und Integrität angreifen. Sie darf auch nie mit gewalttätigem, aggressivem, gefährlichem oder asozialem Verhalten in Verbindung gebracht werden.

9. Musterabgabe und Degustation

Degustationen sind erlaubt in privaten Lokalen, bei kommerziellen Messen oder anderen Gelegenheiten entsprechend den lokalen
Regelungen. Es ist verboten, Minderjährigen unter 18 Jahren Muster und Degustationen von alkoholischen Getränken anzubieten.

10. Verpackung und Ausstattung

Die Verpackung und die Ausstattung alkoholischer Getränke sollen sowohl auf die alkoholische Eigenschaft als auch den Alkoholgrad des Produktes deutlich hinweisen. Bilder und graphische Ausführungen, die Minderjährige anspornen, alkoholische Getränke zu erwerben bzw. zu konsumieren, sind untersagt.

11. Werbeareal

Die Kommunikation ist verboten auf Arealen, die vorwiegend von Minderjährigen besucht werden, wie Primar- und Sekundarschulen,
Realschulen, Gymnasien, Institute, Ferienkolonien, Freizeitzentren etc. sowie im Umkreis von weniger als 100 m zu diesem Areal.

12. Werbeträger

Die Kommunikation ist verboten auf Sportkleidern sowie auf den zur Ausübung des Sports verwendeten Gegenständen und Fahrzeugen. Die Kommunikation ist verboten auf allen Gegenständen, die für Minderjährige bestimmt sind.

Einhaltung und Sanktionen

Die Mitglieder des GSM und des FSS verpflichten sich, die Einhaltung dieses Verhaltenskodex in ihre Statuten aufzunehmen und etwaige
Sanktionen zu akzeptieren, die im Falle einer Durchbrechung dieses Kodex durch einen Schiedspruch seitens der Schweizerischen
Lauterkeitskommission ausgelöst werden; Die Mitglieder des GSM und des FSS erkennen das Schiedsverfahren der Schw. Lauterkeitskommission in Sachen Einhaltung dieses Kodex an. Ihre Tätigkeit und Sanktionen basieren auf dem vom Departement
des Innern bewilligten Reglement aus dem Jahre 1997.

Das Schiedsgericht kann Bussen bis zu Fr. 10’000.00 aussprechen.

Abgesegnet an der ausserordentlichen Generalversammlung vom 7. Februar 2003 des GSM.

Ralph Waeckerlin, Präsident; Peter Platzer, Sekretär

Abgesegnet an der ordentlichen Generalversammlung vom 9. Mai 2003 des FSS.

Paul Siegenthaler; Ernest Dällenbach
——————————————————————————————————
Die Lauterkeitskommission

Jede Person ist befugt und legitimiert, Werbung und andere kommerzielle Kommunikation, die ihrer Meinung nach unlauter ist, bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission zu beanstanden.
Telefon: 0900 211 001, (Fr. 1.–/Min., Festnetzrarif) E-Mail: info@lauterkeit.ch, Internet: www.lauterkeit.ch

Sekretär der Lauterkeitskommision
Dr. Marc Schwenninger
Kappelergasse 14
Postfach 2744
8022 Zürich
Tel 0900 211 001 (Fr. 1.–/Min., Festnetzrarif) / Fax 044 211 80 18

Stiftung für die Lauterkeit in der Kommerziellen Kommunikation
Präsident: Carlo Schmid-Sutter
Sekretariat: Monika Luck, Kappelergasse 14, 8022 Zürich
Tel 01 211 40 11 / Fax 01 211 80 18

Auskunft:
Piero Schäfer, Beauftragter für Kommunikation der Lauterkeitskommission,
Tel 01 267 66 55
E-Mail: schaefer@pieroschaefer.ch

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D: Sündige Rendite

Samstag 18. September 2010 von htm

Katholische und evangelische Kirchenbanken locken Anleger mit ethisch sauberen Geldanlagen. Doch fromm beworbene Fonds spekulieren mit Rüstung, Tabak, Alkohol oder Glücksspiel. (Quelle: Google Alkohol News, 18.9.10) spiegel.de, 13.9.10

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CH: Der Nationalrat verabschiedet Sportförderungsgesetz

Freitag 17. September 2010 von htm

09 082 Sportförderungsgesetz sowie Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport. (15.9.10) Kommentar: Der Bundesrat hat es schon früher abgelehnt, die Unterstützung von Sportverbänden oder Grossanlässen davon abhängig zu machen, dass kein Alkoholsponsoring stattfindet. So überrascht es nicht, dass bei dieser Vorlage nicht die Rede davon war. Dafür spielen sie bald zur Beruhigung des Gewissens zu Beginn der Legislaturperiode die Nationalhymne ab! (09.3946 Motion Marra Ada. im Ständerat: Nationalhymne zur Eröffnung der Legislaturperiode) Abgesehen davon: Sportförderung kann natürlich auch Prävention sein.

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Leserbrief zum Eidg. Schwingfest in Frauenfeld

Samstag 11. September 2010 von htm

3.9.2010

Redaktion
Tages-Anzeiger
Leserforum
Zürich

Per e-mail

Leserbrief zu „Die Schwingfest-Puristen begehren auf“ 3.9.2010

Nun hat die Alkoholindustrie mit Feldschlösschen auch im Schwingerverband die Macht übernommen. Und damit hat sie einen weiteren kulturellen Bereich mit ihrer Scheinkultur erobert: Binge Drinking auf „Eidgenössisch“. Es gibt ja noch viel zu wenig Gelegenheiten, wo man sich unter Gleichgesinnten am Wochenende vollaufen und dann die Sau rauslassen kann. Aber das gehört bekanntlich zum Reifeprozess der Heranwachsenden und einige Erwachsenen finden ihre eigene Jugendzeit damit entschuldigt.

Die im Titel als Puristen geschmähten Anhänger einer andern Festform und einige andere verantwortungsbewusstere Mitbürger sehen das wahrscheinlich etwas anders. Nur haben sie nicht die Druckmittel wie die Alkoholindustrie und deren befreundete Wirtschaftskreise. Also zahlen wir „Passivtrinker“ weiterhin ungefragt ein Leben lang die unerhörten alkoholbedingten Sozialkosten und tragen mit Fassung die damit verbundene verminderte Lebensqualität. Wenn sich die schweigende Mehrheit der Nicht- oder Mässigtrinker nicht aus ihrer Lethargie bewegt und sich wehrt, wird auch das neue Alkoholgesetz keine Abhilfe schaffen.

Freundliche Grüsse
Hermann T. Meyer, Effretikon
(nicht veröffentlicht)

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Eltern sollten nur ab und zu trinken

Freitag 10. September 2010 von htm

Eltern haben bei Alkohol eine Vorbildfunktion für ihre Kinder. Diese können sie auch dann wahren, wenn sie selbst gelegentlich trinken. Entscheidend ist, dass nicht täglich und nie selbstverständlich Alkohol konsumiert werde. «Eltern sollten für sich selbst klare Regeln im Umgang mit Alkohol aufstellen», rät Prof. Frank Häßler, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) in Berlin. Besonders fatal sei es, wenn Eltern bei Stress oder Problemen zur Flasche greifen. Kinder lernen dadurch, dass Alkohol eine Methode zur Entspannung oder Lösung von Konflikten ist. (Quelle, Google Alkohol News, 10.9.10) sueddeutsche.de, 9.9.10 Kommentar: Dieser fromme Wunsch wird wie ein leises Lüftchen im Brausen der Alkoholwerbung verhallen. – Ausser die Ärzteschaft setzt endlich politischen Druck auf, statt sich öffentlich nur mit internen Problemen zu beschäftigen.

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Leserbrief zu „Sich betrinken verboten!“

Mittwoch 8. September 2010 von htm

3.9.2010

Redaktion
Neue Zürcher Zeitung
8001 Zürich

Per e-mail

Leserbrief zu „Sich betrinken verboten!“, vom 3.9.2010

„Mit immer neuen Verboten wächst die Unfreiheit“, schreibt Markus Spillmann. Er bezieht sich auf die vom Städteverband gewünschte gesetzliche Grundlage für lokale, begrenzte Alkoholverbote, wie sie mehrere Städte in der Schweiz und im Ausland mit gutem Erfolg eingeführt haben.

Er greift damit indirekt in die Diskussion um ein neues Alkoholgesetz ein, wie es einer Zeitung vom Format der NZZ wohl ansteht. Sie hat sich dafür immerhin fast drei Monate Zeit gelassen. Es wäre schön, wenn die Diskussion weitergehen und die NZZ auch andere als die eigene Meinung veröffentlichen würde. Zum Beispiel diese: Es ist nicht verwunderlich, dass die Städte, die am meisten von den Auswüchsen des Alkoholkonsums betroffen sind, sich nicht mehr anders als mit Verboten zu helfen wissen, weil die nationale Politik auf diesem Gebiet völlig versagt, und weil, wenn man den Entwurf des neuen Alkoholgesetzes kritisch anschaut, sich wahrscheinlich nicht viel ändern wird. Obwohl die richtigen Rezepte vorliegen.

Der Grund für das  Verdrängen dieses grössten sozialmedizinischen Problems liegt weitgehend bei der bürgerlichen Mehrheit in Parlament und Bundesrat, die immer wieder dem permanenten Druck der Alkohollobby und dem der mit ihr verlinkten Wirtschaftsverbände nachgibt. Auch die Medien unterliegen diesem Druck, sonst hätten sie schon lange dem Volk die tatsächlichen Zusammenhänge klarlegen und eine Politikänderung herbeiführen können.

Es ist leichtfertig, wenn Herr Spillmann ein Bier zu nächtlicher Stunde in Chur als Banalität im Vergleich zu schwerwiegenden Grenzverletzungen abtut und damit die ganze Alkohol-Problematik als erledigt betrachtet. Es ist auch scheinheilig zu schreiben, die Erziehungsberechtigten könnten sich quasi per Steuerzettel ihrer Erziehungsverantwortung entledigen. Dabei unterlässt er es tunlichst zu erwähnen, dass wir alle ein Leben lang ungefragt die enormen alkoholbedingten Sozialkosten per Steuerzettel und Versicherungsprämien tragen und die Einbussen an Lebensqualität ertragen. Das ist die Freiheit, die abhanden gekommen ist, seit die Alkoholindustrie und ihre Lobby die Allgemeinheit als Geisel genommen hat. Die WHO nennt uns deshalb Passivtrinker.

Ich bin immer wieder erstaunt, dass eine liberale Zeitung, die der Wirtschaft nahesteht, dieser nicht zeigt, wie sie sich selber mit ihrer alkoholfreundlichen Politik schadet. Man geht von 5% alkoholbedingten Personalkosten aus, die gespart werden könnten. Bei Abgaben an die Sozialwerke wird sogar um Promille gestritten. – Ganz abgesehen von der Möglichkeit alkoholbedingter Fehlentscheide in den Chefetagen.

Freundliche Grüsse
Hermann T. Meyer
(pendent)
Nachtrag: Am 7.9.10 brachte die NZZ dazu einen Leserbrief, der voll die Thesen von Herrn Spillmann unterstützt. Unser Leserbrief wurde nicht veröffentlicht. So versteht die NZZ offenbar den öffentlichen Diskurs. Nur die eigene Meinung zählt. Ihre Leserschaft ist wahrscheinlich nicht reif genug, auch andere Meinungen gewichten zu können.

Kategorie: Alkoholindustrie, Alkoholsteuern, Allgemein, Eltern, Gewalt/Kriminalität, Jugend, Leserbriefe, Medien, Neues Alkoholgesetz (CH), Politik, Schweiz, Verhältnis-Präv., Werbung | Keine Kommentare »

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