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Alkoholpolitik und Volksgesundheit

Archiv für die Kategorie 'Neues Alkoholgesetz (CH)'

Sucht Info Schweiz fordert griffige Werbevorschriften

Mittwoch 18. August 2010 von htm

Alkoholwerbung schafft Konsumanreize und positive Einstellungen zum Produkt, gerade auch bei jungen Konsumierenden. Unverständlich ist deshalb die vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickte Vorlage, Lifestyle-Werbung für Bier und Wein zuzulassen. Sucht Info Schweiz (ehemals SFA) fordert, im total revidierten Alkoholgesetz griffige Werbebestimmungen aufzunehmen. (Quelle: Sucht Info Schweiz, 17.8.10)

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Totalrevision des Eidg. Alkoholgesetzes, Vernehmlassung

Montag 16. August 2010 von htm

Unser Begleittext zum Fragebogen:

Vernehmlassung Alkoholgesetz Oktober 2010

Mit dem vorliegenden Entwurf eines Alkoholgesetzes wird angestrebt, den problematischen Alkoholkonsum zu verringern. (Art. 1) Dies kann mit den vorgesehenen Massnahmen sicher erreicht werden, auch wenn sie noch so bescheiden ausgefallen sind, denn diese Absichtserklärung ist sehr unbestimmt und der Konsum-Trend ist seit einigen Jahren im Zeichen der Gesundheitswelle ohnehin leicht rückläufig.

Ich bin der Meinung, dass eine bestimmtere Absichtserklärung nötig wäre, die auch zeigen würde, dass es unbedingt eine deutliche Verminderung des Alkoholkonsums braucht. In Deutschland wurde in letzter Zeit in den Medien verbreitet, dass eine Reduktion auf 3 Liter reinen Alkohol pro Kopf nötig wäre, da dies noch gesundheitlich vertretbar wäre. Dies wäre in der Schweiz sicher nicht erreichbar, aber eine Halbierung des Konsums auf skandinavisches Niveau wäre für unser Land ein grosser Fortschritt.

Eine deutliche Verminderung des Konsums und der Schäden, wie sie die Resolution der WHO vom Mai 2010 empfiehlt, die von der Schweiz mitunterzeichnet wurde, ist mit den im Gesetzesentwurf vorgesehenen Massnahmen nicht zu erreichen. Ich bitte den Bundesrat dringend, den Empfehlungen der WHO-Alkoholstrategie und der EKAL-Vision zu folgen und das Gesetz in den wesentlichen Punkten anzupassen:
– Preisgestaltung (Mindestpreise, Lenkungsabgabe mit Teuerungsklausel)
– Erhältlichkeit (Einschränkung der Alkoholverkaufszeiten)
– Heraufsetzung des Mindestalters auf generell 18 Jahre
– Verbot der Alkoholwerbung generell ausserhalb der Verkaufslokale

Eine Unterstützung des Volkes für eine Strategie der deutlichen Reduzierung des Alkoholkonsums ist allerdings nur erreichbar, wenn dieses auch entsprechend objektiv informiert ist. Gegenwärtig ist dies eindeutig nicht der Fall, denn die Alkohollobby setzt Behörden und Medien derart unter Druck, dass eine demokratische Meinungsbildung nicht möglich ist. Der Bund müsste Mittel und Gefässe zur Verfügung stellen, damit die sachgerechte Information der Bevölkerung gewährleistet wird. Insbesondere müsste den staatlichen elektronischen Medien endlich die Einhaltung der Konzessionsbedingungen auf diesem Gebiet befohlen und auch kontrolliert werden.

Es ist bekannt, dass die Akzeptanz für Preiserhöhungen durch Alkoholsteuern bei der Wirtschaft und wahrscheinlich bei einem grossenTeil der Bevölkerung nicht vorhanden ist. Deshalb ist man ja auch beim Gesetzesentwurf diesem Thema ausgewichen. Wenn aber der Bevölkerung gezeigt würde, dass gerade die mässigen Konsumenten, die ja die Mehrheit der Konsumierenden bilden sollen, am meisten von den sinkenden Sozialkosten und der steigenden Lebensqualität profitieren würden, könnte die Akzeptanz verbessert werden.

Wie fast alle von Alkoholsteuern profitieren könnten, habe ich auf meiner Webseite www.alkoholpolitik.ch unter der Kategorie „Prävention“ – Projekt-Idee aufgezeigt.

Sie haben die Chance, mit einem griffigen Alkoholgesetz ein Jahrhundertproblem in den Griff zu bekommen. Noch nie waren die wissenschaftlichen Grundlagen derart klar. Ich bitte Sie dringend, diese Chance nicht ungenutzt vorbeigehen zu lassen und sich auch für dessen Akzeptanz einzusetzen.

Besten Dank für Ihre Bemühungen.
Freundliche Grüsse
Hermann T. Meyer

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Sucht Info Schweiz fordert Verbot von Happy Hours

Donnerstag 12. August 2010 von htm

Happy Hours, Fünfliber-Abende, Ladies Nights oder Zwei für eins. Die Lockvogelangebote in der Gastronomie animieren die Gäste, für weniger Geld mehr zu trinken. Preissensibel reagieren gerade jüngere Konsumierende. Sucht Info Schweiz fordert daher ein striktes Verbot sämtlicher Vergünstigungen für alle alkoholischen Getränke.
Sucht Info Schweiz rügt, dass das total revidierte Alkoholgesetz Lockvogelangebote wie Happy Hours zulässt. Zugaben und Vergünstigungen für Bier und Wein sind ausser freitags und samstags von 21 Uhr bis 9 Uhr des Folgetages zulässig. Diese Einschränkung ist ein Alibi: Happy Hours abends und nachts bleiben während der Woche weitgehend möglich. Zudem erlaubt der Gesetzesentwurf, vergünstigte Apéros am frühen Freitag- und Samstagabend anzubieten. Diese Angebote animieren dazu, zum gleichen Preis mehr Alkohol zu trinken. Sucht Info Schweiz fordert, dass auch Bier und Wein, gleich wie Spirituosen, nicht vergünstigt abgegeben werden dürfen. „Das Verbot für Happy Hours, Zwei für eins, Fünfliber-Abende oder All-inclusive-Anlässe sollte jederzeit für alle alkoholischen Getränke gelten“, betont Michel Graf, Direktor von Sucht Info Schweiz.
Junge Konsumierende stark betroffen
Vor allem jüngere Konsumentinnen und Konsumenten und jene, die sich an Wochenenden einen Rausch antrinken, bevorzugen billigen Alkohol. Studien belegen, dass Aktionen und Promotionen den Alkoholkonsum insbesondere bei einem jungen Publikum steigern und das Rauschtrinken fördern. „Jegliche vergünstigte Abgabe von Alkohol läuft einer wirksamen Prävention zuwider“, moniert Michel Graf. In diesem Sinne sind Lockvogelangebote wie Happy Hours und Flatrate-Angebote etc. für alle alkoholischen Getränke sowohl im Gastgewerbe als auch im Handel zu verbieten, fordert Sucht Info Schweiz.
Die Totalrevision des Alkoholgesetzes ist bis Ende Oktober 2010 in der Vernehmlassung. Ein erster Positionsbezug von Sucht Info Schweiz zu dem vom Bundesrat am 30. Juni 2010 in die Vernehmlassung geschickten Gesetzestext finden Sie hier. Kommentar: Insbesondere die Aktionspreise in den Verkaufsläden ermöglichen den Jugendlichen, Alkohol billig einzukaufen.

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Pro Kopf-Alkoholkonsum in der Schweiz leicht rückläufig

Freitag 30. Juli 2010 von htm

Die Bevölkerung in der Schweiz hat im 2009 erneut weniger Schnaps, Wein und Bier getrunken als im Vorjahr. Insgesamt belief sich der Pro-Kopf-Konsum auf noch 8,6 Liter reinen Alkohol – ein Deziliter weniger als im Vorjahr und ganze 2,2 Liter weniger als 1990. Ein Deziliter reinen Alkohols entspricht etwa 2,5 Deziliter Spirituosen, einer Flasche Wein oder zwei Liter Bier. (Quelle: 20min.ch, 29.7.10) news.admin.ch, 29.7.10 Kommentar: Der Rückgang ist minim und mit dem allgemeinen Trend zu gesünderem Leben zu erklären. Die seit den 90er-Jahren vom Staat betriebene Gesundheitsförderung hat praktisch nichts gebracht. Die im neuen Alkoholgesetz nun vorgesehenen Massnahmen sind völlig ungenügend. Sie zielen auf die Jugend ab und vermeiden, die Erwachsenenwelt mit ihrem schlechten Vorbild in die Verantwortung zu nehmen. In Deutschland, wo eben auch die aktuellen Zahlen veröffentlicht wurden, werden 3 Liter reinen Alkohol pro Erwachsenen als Zielvorstellung genannt. Für uns würde dies heissen, dass wir immer noch mehr als das Dreifache davon konsumieren. (Bei uns sind die Zahlen pro Kopf berechnet.)

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Leserbrief zu „Testkäufe zum Jugendschutz“ (Alkoholgesetz)

Montag 12. Juli 2010 von htm

2.7.2010

Redaktion
St. Galler Tagblatt
9001 St. Gallen

Per e-mail

Leserbrief zu „Testkäufe zum Jugendschutz“, vom 1.7.2010

Der in die Vernehmlassung geschickte Alkoholgesetz-Entwurf erfüllt die Anforderungen an eine zeitgemässe Alkoholpolitik nur in kleinem Ausmass. Dass der Bundesrat aus dem Vergleich der durchschnittlichen Konsumwerte am Ende des 19. Jh. und heute ableitet, dass nur Handlungsbedarf beim Jugendschutz besteht, ist direkt kriminell. Gerade hat er noch im Mai an der Generalversammlung der Weltgesundheitsorganisation in Genf die Resolution für eine globale Alkoholstrategie mitunterschrieben und schon zeigt er, dass er diese wissenschaftlich fundierte und weltweit diskutierte Grundlage nur in einem kleinen Bereich zu übernehmen gedenkt. Er lädt sich damit eine Mitschuld an vielen zukünftigen alkoholbedingten Todes- und Invaliditätsfällen auf, an Vergewaltigungen, Gewalt, dem traurigen Schicksal Tausender Kinder in alkoholbelasteten Familien, usw. Auch die Milliarden an jährlichen alkoholbedingten Sozialkosten, die wir alle als Passivtrinker ungefragt ein Leben lang bezahlen müssen, sind ihm egal.
Dass die Gesetzesgrundlage für Alkohol-Testkäufe geschaffen werden soll, ist positiv, ebenso die Einschränkungen bei gewissen Lockvogelangeboten. Dass aber die Erwachsenengesellschaft praktisch gänzlich von ihrer Mitverantwortung entbunden bleiben soll, ist ein Skandal, der zeigt, wie stark der Bundesrat unter dem Diktat der Wirtschaftsverbände und der Alkoholindustrie steht. Die Wirtschaftsverbände haben immer noch nicht begriffen, dass es in ihrem Interesse wäre, das Alkoholproblem zu entschärfen. Offenbar sind sie genau so schlecht informiert wie die Bevölkerung, sonst hätten die KMU-Besitzer und die Aktionäre schon lange für eine Aenderung dieser Politik gesorgt, gelten doch 5% der Personalkosten als alkoholbedingt und damit vermeidbar. Bei Sozialabgaben wird um Promille gefeilscht, hier spielen 5% offenbar keine Rolle.
Bereits vor Jahren hat die Weltgesundheitsorganisation erklärt, eine Alkoholprävention müsse ohne Beeinflussung durch die Alkoholindustrie konzipiert werden. Für diese ist doch jede Massnahme, welche ihre Erträge schmälern könnte, nicht akzeptabel und deshalb umstritten. Dass dieser Gesetzesentwurf bei den Präventionsfachleuten umstritten ist, davon ist im Artikel nichts zu lesen. Sicher sind sie für jeden Millimeter in die richtige Richtung dankbar, aber eine messbare Wirkung wird nicht erwartet werden können. Solange Behörden, Parteien und die Medien der Bevölkerung nicht reinen Wein einschenken und die sachliche, objektive Diskussion verhindern, wird es keine Alkoholpolitik geben, die ihren Namen verdient, d.h. die Alkoholschäden reduziert, unter denen wir alle leiden und für die wir alle ein Leben lang ungefragt immense Summen an Sozialkosten bezahlen.

Freundliche Grüsse
Hermann T. Meyer
(am 19.7.2010 veröffentlicht)

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Leserbrief zu „Ein neues Alkoholgesetz ohne Biss“

Montag 12. Juli 2010 von htm

2.7.2010

Redaktion
Tages-Anzeiger
Leserforum
Zürich

Per e-mail

Leserbrief zu „Ein neues Alkoholgesetz ohne Biss“ vom 1.7.2010

Die Alkoholindustrie wird jedes neue Gesetz, das ihre Interessen für sie negativ tangiert, vehement ablehnen. Deshalb hat die Weltgesundheitsorganisation schon vor Jahren erklärt, Alkoholprävention müsse ohne die Beteiligung der Alkoholindustrie geplant und durchgeführt werden.
Dass der Bundesrat dieser Regel nicht gefolgt ist, sieht man nun an dieser schwachen Vorlage, die kaum etwas bringen wird. Nachdem er der WHO-Resolution über eine globale Alkohol-Strategie im Mai in Genf zugestimmt hat, handelt er somit gegen besseres Wissen, und fahrlässig.
Wieder wird nur die Jugend anvisiert, die sich kaum wehren wird. Die Erwachsenengesellschaft soll gemäss Bundesrat Merz ihre Verantwortung weiterhin nicht wahrnehmen. Wenn der Bundesrat behauptet, die meisten Menschen würden heute vernünftig Alkohol konsumieren, stimmt das nur bedingt. D.h. er muss die abstinente Bevölkerung mitrechnen. Bei den Alkoholkonsumenten sind die Gruppen der risikohaften und krankhaften Konsumenten in der Überzahl und sie bestreiten auch weit über 50% des Gesamtkonsums. Diese sind es auch in erster Linie, die durch ihr schlechtes Vorbild die Jugendlichen zu ihrem Risikokonsum verleiten.
Der Bundesrat müsste aber auch dahin wirken, dass die mässig Konsumierenden und die Abstinenten überzeugt werden, dass evidenz-basierte Massnahmen ergriffen werden müssen, um eine Verbesserung der Situation herbeizuführen. Sie wären die Hauptprofiteure, weil sie mit den geringsten Kosten den maximalen Profit aus einer Verminderung der Alkoholschäden gewinnen würden. Aber ohne eine objektive sachliche Information ist das nicht machbar. Und da hapert es sowohl bei der Regierung wie bei den Medien gewaltig. Dass die Wirtschaftsverbände immer noch die Alkoholindustrie unterstützen, obwohl sie unter dem Alkohol in den Betrieben stark leiden, ist je länger je weniger verständlich. Aber auch die Aktionäre und die KMU-Besitzer sind schlecht informiert.

Freundliche Grüsse
Hermann T. Meyer, Effretikon
(nicht veröffentlicht)

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Leserbrief zu „Umstrittenes Gesetz gegen billigen Alkohol“

Samstag 10. Juli 2010 von htm

2.7.2010
Redaktion
Neue Zürcher Zeitung
8001 Zürich

Per e-mail

Leserbrief zu „Umstrittenes Gesetz gegen billigen Alkohol“, vom 1.7.2010

Der in die Vernehmlassung geschickte Alkoholgesetz-Entwurf erfüllt die Anforderungen an eine zeitgemässe Alkoholpolitik nur in kleinem Ausmass. Dass der Bundesrat aus dem Vergleich der durchschnittlichen Konsumwerte am Ende des 19. Jh. und heute ableitet, dass nur Handlungsbedarf beim Jugendschutz besteht, ist direkt kriminell. Gerade hat er noch im Mai an der Generalversammlung der Weltgesundheitsorganisation in Genf die Resolution für eine globale Alkoholstrategie mitunterschrieben und schon zeigt er, dass er diese wissenschaftlich fundierte und weltweit diskutierte Grundlage nur in einem kleinen Bereich zu übernehmen gedenkt. Er lädt sich damit eine Mitschuld an vielen zukünftigen alkoholbedingten Todes- und Invaliditätsfällen auf, an Vergewaltigungen, Gewalt, dem traurigen Schicksal Tausender Kinder in alkoholbelasteten Familien, usw. Auch die Milliarden an jährlichen alkoholbedingten Sozialkosten, die wir alle als Passivtrinker ungefragt ein Leben lang bezahlen müssen, sind ihm egal.
Dass die Gesetzesgrundlage für Alkohol-Testkäufe geschaffen werden soll, ist positiv, ebenso die Einschränkungen bei gewissen Lockvogelangeboten. Dass aber die Erwachsenengesellschaft praktisch gänzlich von ihrer Mitverantwortung entbunden bleiben soll, ist ein Skandal, der zeigt, wie stark der Bundesrat unter dem Diktat der Wirtschaftsverbände und der Alkoholindustrie steht. Die Wirtschaftsverbände haben immer noch nicht begriffen, dass es in ihrem Interesse wäre, das Alkoholproblem zu entschärfen. Offenbar sind sie genau so schlecht informiert wie die Bevölkerung, sonst hätten die KMU-Besitzer und die Aktionäre schon lange für eine Aenderung dieser Politik gesorgt, gelten doch 5% der Personalkosten als alkoholbedingt und damit vermeidbar. Bei Sozialabgaben wird um Promille gefeilscht, hier spielen 5% offenbar keine Rolle.
Bereits vor Jahren hat die Weltgesundheitsorganisation erklärt, eine Alkoholprävention müsse ohne Beeinflussung durch die Alkoholindustrie konzipiert werden. Für diese ist doch jede Massnahme, welche ihre Erträge schmälern könnte, nicht akzeptabel und deshalb umstritten. Dass dieser Gesetzesentwurf bei den Präventionsfachleuten umstritten ist, davon ist im Artikel nichts zu lesen. Sicher sind sie für jeden Millimeter in die richtige Richtung dankbar, aber eine messbare Wirkung wird nicht erwartet werden können. Solange Behörden, Parteien und die Medien der Bevölkerung nicht reinen Wein einschenken und die sachliche, objektive Diskussion verhindern, wird es keine Alkoholpolitik geben, die ihren Namen verdient, d.h. die Alkoholschäden reduziert.

Freundliche Grüsse
Hermann T. Meyer
(um wichtige Zusatzinformationen stark gekürzt veröffentlicht am 9.7.10)

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Infoset-Newsletter Juli 2010

Dienstag 6. Juli 2010 von htm

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Neues Alkoholgesetz: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

Freitag 2. Juli 2010 von htm

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung von heute Mittwoch die Vernehmlassung zur Totalrevision des Alkoholgesetzes eröffnet. Er legt Entwürfe für zwei neue Gesetze vor: ein Spirituosensteuergesetz und ein Alkoholgesetz.
Das Alkoholgesetz aus dem Jahr 1932 gehört zu den ältesten Bundesgesetzen. Es wird trotz mehrerer Teilrevisionen den heutigen wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Realitäten nicht mehr gerecht. Eine Totalrevision ermöglicht einen Paradigmenwechsel in der Alkoholpolitik des Bundes. Durch die Schaffung zweier neuer Gesetze lassen sich zudem steuerliche und gesundheitspolitische Interessen des Bundes trennen. (Quelle: Google Alkohol News, 30.6.10) Medienmitteilung / Kurzfassung des Gesetzesentwurfs siehe auch dazu 3 Leserbriefe
Tages-Anzeiger, 30.6.10 / NZZ, 30.6.10 Kommentar: Die Eidg. Kommission für Alkoholfragen (EKAL) hatte zu Handen des Bundesrates ihre Vorstellungen für ein Alkoholgesetz formuliert. Der Vernehmlassungsentwurf des Bundesrates zeigt, dass er lieber auf die Wirtschaft als auf sein Beratergremium hört.

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Artikel betr. Bundesrat vertagt das Alkoholgesetz

Dienstag 8. Juni 2010 von htm

20.5.2010

Tages-Anzeiger
Redaktion der Seite „Analyse“
8021 Zürich

Per E-Mail

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bitte Sie, den folgenden Text auf Ihrer Seite „Analyse“ zu veröffentlichen. Meine Webseite und meine während vieler Jahre vom Tages-Anzeiger veröffentlichten Leserbriefe weisen mich als Kenner dieser Materie aus. Besten Dank und freundliche Grüsse

Hermann T. Meyer
www.alkoholpolitik.ch

—————————————————————–

Der Bundesrat vertagte gestern  die Behandlung des Alkoholgesetzes. Als Grund wird die starke Lobbyarbeit der Wirtschaft vermutet, deren Vertreter ihre Anstrengungen im Interview bei „10 vor 10“ auch bestätigt. Diese Vertagung ist nicht unbedingt ein Nachteil. So können die Bundesräte die Resolution der WHO für eine Alkoholstrategie in ihre Überlegungen einbeziehen, die dieser Tage in Genf an der WHO-GV verabschiedet werden sollte. Vielleicht sind auch die departementsübergreifenden Verhandlungen Finanzdepartement (EAV) /Departement des Innern (BAG) / Verkehrs-Departement. noch nicht abgeschlossen. Man sollte doch erwarten können, dass nun endlich einmal eine ausgewogene Alkoholpolitik Einzug hält.

Dass die Wirtschaft sich immer noch gegen wirksame Präventivmassnahmen in die Bresche wirft, ist nicht nachvollziehbar. Sie schädigt sich selber, nur um eine einzelne Branche und den Handel vor der Notwendigkeit neuer Innovationen und Strukturanpassungen zu schützen, wie sie in der Wirtschaft allenthalben vorkommen. Auch die Wirtschaft gehört zu den „Passivtrinkern“, wie die WHO all jene bezeichnet, welche unter den alkoholbedingten Schäden leiden, d.h. uns alle. Sie hat auch nicht begriffen, dass Gelder, die nicht in den Alkoholkonsum fliessen, im Wirtschaftskreislauf verbleiben und diesen anzukurbeln helfen, sei es durch Konsum oder als Sparkapital zur Investition durch die Banken. Auf www.alkoholpolitik.ch, der weltweit wahrscheinlich besten Informationsquelle zum Thema, wurde eine Projekt-Idee entwickelt, die der Alkohol- und der Werbebranche ermöglichen würde, ohne Schaden den erhofften Umsatzrückgang auf Alkoholika zu bewältigen.

Mit „Passivtrinker“ meint die WHO natürlich in erster Linie die breite Bevölkerung, die auch noch nicht gemerkt hat, dass sie nicht nur unter den alkoholbedingten Schäden leidet und ein Leben lang ungefragt die horrenden alkoholbedingten Sozialkosten mitbezahlt, sondern selber massgeblich dafür verantwortlich ist, weil sie politisch nicht eingreift und den Politikern nicht den Rücken stärkt. Gerade die mässigen und die Nicht-Konsumenten, welche die Mehrheit bilden, hätten es in der Hand, das Land von dieser schweren sozialen Hypothek zu entlasten. Sie sind es auch, die am meisten von einem Schadenrückgang profitieren würden, denn sie hätten die geringste Belastung durch zusätzliche Steuern zu tragen. Die Behauptung der Gegner, sie würden bestraft, ist völlig falsch. Das Gegenteil trifft zu.

Die im „10 vor 10“-Beitrag erwähnten Mindestpreise für Alkoholika sollten übrigens nicht ein Hauptthema bei den Massnahmen sein, sondern in Verbindung mit generellen Alkoholsteuern, damit diese nicht unterlaufen werden können. Die Steuern wären in erster Linie zur Deckung der alkoholbedingten Schäden und für die Prävention einzusetzen. Das Alkoholgesetz betrifft nur die gebrannten Wasser. Steuerliche Massnahmen auf diesem Gebiet sollten bald von einer allgemeinen Alkoholsteuer mit Mindestpreisen ergänzt werden, damit nicht wieder ein Ausweichen auf andere Alkoholika provoziert wird. Wichtig wäre auch, dass die ganze Gesellschaft betroffen wird und nicht nur die Jugendlichen. Sie prägt ja das Bild einer alkoholfreudigen Erwachsenenwelt, die von einem Teil der Jugend als Vorbild für ihr Trinkverhalten wahrgenommen wird.

Gleichentags wurde in den Medien wieder über die steigenden Gesundheitskosten geklagt, und es sei kein Ende des Anstiegs abzusehen. Alkoholbedingte Gesundheitskosten fallen stark ins Gewicht. Sie zu senken, würde unser Gesundheitssystem merklich entlasten und die Lebensqualität steigern. Wer hat den Mut, das Tabu zu brechen und der Bevölkerung endlich klaren Wein einzuschenken?

Anstiegs abzusehen. Alkoholbedingte Gesundheitskosten fallen stark ins Gewicht. Sie zu senken, würde unser Gesundheitssystem merklich entlasten und die Lebensqualität steigern. Wer hat den Mut, das Tabu zu brechen und der Bevölkerung endlich klaren Wein einzuschenken?
(Quelle: Schweizer Fernsehen, „10 vor 10“, 19.5.10)
(Bis heute nicht veröffentlicht.)

Kategorie: Alkoholsteuern, Allgemein, Jugend, Leserbriefe, Medien, Neues Alkoholgesetz (CH), Passivtrinker, Politik, Schweiz, Verhältnis-Präv., Verkehr, Veröffentlichungen, Werbung | Keine Kommentare »

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