CH: Lidl erhielt Alkohol-Verkaufsverbot
Sonntag 13. März 2016 von htm
Weil die Lidl-Filiale in Spiez Alkohol an Minderjährige verkauft hatte, wurde sie mit einem Alkohol-Verkaufsverbot für 2 Monate bis Ende Februar 2016 bestraft.
Quelle: Link, Berner Zeitung vom 8.1.16 / DHS Newsletter 1/2016
Unser Kommentar: a) In andern Medien habe ich diese Meldung nicht gefunden. b) So lange schon gibt es Alkoholtestkäufe mit vielen Verstössen. Das scheint nun das erste Verkaufsverbot zu sein. Es trifft, wen wunderts, eine ausländische Kette!
Dieser Beitrag wurde erstellt am Sonntag 13. März 2016 um 19:22 und abgelegt unter Alkohol-Testkäufe, Alkoholindustrie, Allgemein, Erhältlichkeit, Gerichtsfälle, Jugend, Kinder, Medien, Schweiz, Verbraucherschutz, Verhältnis-Präv., Veröffentlichungen, Wirtschaft. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Die Kommentare sind derzeit geschlossen, aber sie können einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.