D: Alkohol an der Tankstelle: Kommunen dürfen Verkauf regulieren
Donnerstag 24. Februar 2011 von htm
Der nächtliche Einkauf an der Tankstelle könnte schon bald weniger attraktiv werden – zumindest wenn alkoholische Getränke auf der Shopping-Liste stehen. Laut Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Leipzig dürfen Gemeinden die Verkaufsmengen für Bier, Wein und Schnaps zu später Stunde begrenzen. Die Richter billigten damit eine entsprechende Regelungen in der pfälzischen Stadt Frankenthal. (Quelle: Google Alkohol News, 23.02.11) spiegel.de, 23.02.11 (siehe auch letzter Artikel in der Schweiz)
Dieser Beitrag wurde erstellt am Donnerstag 24. Februar 2011 um 18:26 und abgelegt unter Alkoholindustrie, Allgemein, Arbeitsplatz, Erhältlichkeit, Gerichtsfälle, Internationales, Politik, Verhältnis-Präv., Verkehr. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Die Kommentare sind derzeit geschlossen, aber sie können einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.