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Alkoholpolitik und Volksgesundheit

Die Urteilssprüche gegen die Schweizer Schläger von München

Montag 22. November 2010 von htm

Mit Haftstrafen zwischen knapp drei und sieben Jahren werden die Prügelschüler bestraft. Ivan Z. darf dabei auf ein baldiges Ende seiner Strafe hoffen.
Das Landgericht München verhängte gegen die drei Schläger aus dem Kanton Zürich zwar mehrjährige Haftstrafen, doch das Gericht blieb deutlich unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Statt der geforderten sechs bis neun Jahre müssen Mike B. sieben, Benji D. vier Jahre und zehn Monate und Ivan Z. zwei Jahre und zehn Monate hinter Gitter.
Diese Strafen müssen die drei jedoch nur bis zum Ende absitzen, wenn sie sich in der Haft nicht gut benehmen. Ivan Z. darf bereits «in einem Monat eine Haftentlassung beantragen». … (Quelle: Tages-Anzeiger, 22.11.10)

Dieser Beitrag wurde erstellt am Montag 22. November 2010 um 18:26 und abgelegt unter Allgemein, Gerichtsfälle, Gewalt/Kriminalität, Internationales, Jugend, Schweiz. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Die Kommentare sind derzeit geschlossen, aber sie können einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.

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