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Alkoholpolitik und Volksgesundheit

CH: Alkohol-Grenzwert für Freizeit-Kapitäne

Samstag 23. Oktober 2010 von htm

In der Bahnreform 2.2 will sich der Bundesrat auch die Kompetenz geben lassen, für die private Binnenschifffahrt einen Alkohol-Grenzwert für Bootsführer festzulegen. Zwar ist bereits heute das Führen eines Schiffes im angetrunkenen Zustand untersagt. Einen Grenzwert gibt es aber nur für die kommerzielle Schifffahrt (0,1 Promille) sowie auf dem internationalen Bodensee. (Quelle: NZZ, 20.10.10 online, 21.10.10 print)

Dieser Beitrag wurde erstellt am Samstag 23. Oktober 2010 um 10:40 und abgelegt unter Allgemein, Politik, Schweiz, Verhältnis-Präv., Verkehr. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Die Kommentare sind derzeit geschlossen, aber sie können einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.

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