www.alkoholpolitik.ch

Alkoholpolitik und Volksgesundheit

Nächtliches Alkoholverkaufsverbot bleibt bestehen

Mittwoch 13. Oktober 2010 von htm

Karlsruhe/Konstanz – Der Verkauf von Alkohol bleibt in Baden-Württemberg in der Nacht verboten. Das Bundesverfassungsgericht wies am Dienstag die Beschwerde einer Tankstellenpächterin aus Konstanz zurück, die sich dadurch in ihrer Berufsfreiheit verletzt sah und zudem einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz geltend machte. (Quelle: aerzteblatt.de, 12.10.10) unser Online-Kommentar: Es wäre wirklich zu begrüssen, wenn andere Bundesländer nun nachziehen würden.

Dieser Beitrag wurde erstellt am Mittwoch 13. Oktober 2010 um 11:01 und abgelegt unter Alkoholindustrie, Allgemein, Gerichtsfälle, Internationales, Jugend, Politik, Verhältnis-Präv., Verkehr, Wirtschaft. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Die Kommentare sind derzeit geschlossen, aber sie können einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.

Kommentare sind geschlossen.

Powered by Gb-rugs.com - Rugs & Carpets

Get Adobe Flash player