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Alkoholpolitik und Volksgesundheit

D: Magdeburg prüft Einhaltung des Jugendschutzgesetzes

Sonntag 12. September 2010 von htm

Mit Testkäufen will das Ordnungsamt künftig kontrollieren, ob sich Magdeburger Händler an das Jugendschutzgesetz halten. Das Gesetz regelt den Verkauf von Alkohol und Tabakwaren an Kinder und Jugendliche. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 35 Euro rechnen, sagte Ordnungsdienstchef Gerd vom Baur. (Quelle: Google Alkohol News, 12.9.10) volksstimme.de, 11.9.10 Kommentar: Ein Bussgeld von 35 Euro ist eine Aufmunterungsprämie, keine Abschreckung. Die Gesundheit der Jugendlich scheint keinen hohen Marktwert zu haben.

Dieser Beitrag wurde erstellt am Sonntag 12. September 2010 um 08:59 und abgelegt unter Alkohol-Testkäufe, Allgemein, Internationales, Jugend, Kinder, Verhältnis-Präv.. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Die Kommentare sind derzeit geschlossen, aber sie können einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.

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