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Alkoholpolitik und Volksgesundheit

D: Alkohol und Tabak Hartz-IV-Grundbedarf?

Freitag 10. September 2010 von htm

Die Hartz-IV-Regelsätze werden neu bestimmt. Hat jeder Hartz-IV-Empfänger ein Anrecht auf einen Rausch? Bisher war der Genuss von Alkohol und Zigaretten im Hartz-IV-Regelsatz mit eingeplant. Das könnte sich bald ändern. Die Regelsätze sollen neu berechnet werden, der Posten für Genussmittel eventuell wegfallen. In einem Interview mit der „Sächsischen Zeitung“ erklärt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (FDP): „Ganz klar gehört in den Regelsatz für Langzeitarbeitslose eine Position für Genussmittel. (Quelle: Google Alkohol News, 10.9.10) bz-berlin.de, 9.9.10

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