TOP NEWS: D: Nächtliches Alkoholverkaufsverbot verfassungsgemäß
Samstag 10. Juli 2010 von htm
Ein nächtliches Alkoholverkaufsverbot ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Karlsruher Richter bestätigten in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss eine bundesweit bislang einmalige Regelung im baden-württembergischen Ladenöffnungsgesetz.
Seit 1. März darf im Südwesten von 22.00 bis 05.00 Uhr kein Alkohol mehr in Ladengeschäften aller Art sowie in Tankstellen, Kiosken und Supermärkten verkauft werden. Betriebe mit Gaststättenkonzession sind von dem Verbot ausgenommen.
Die Karlsruher Richter halten die Regelung wegen „wichtiger Belange des Gemeinwohls“ für gerechtfertigt. Das nächtliche Alkoholverkaufsverbot diene der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und dem Gesundheitsschutz. Es solle nächtliche Straftaten Betrunkener und exzessiven Alkoholkonsum eindämmen. (Quelle: aerzteblatt.de, 9.7.10)
Dieser Beitrag wurde erstellt am Samstag 10. Juli 2010 um 17:25 und abgelegt unter Alkoholindustrie, Allgemein, Gerichtsfälle, Internationales, Jugend, TOP NEWS, Verhältnis-Präv.. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Die Kommentare sind derzeit geschlossen, aber sie können einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.