Urteil: Alkohol in der Silvesternacht während der Arbeitszeit
Freitag 1. Januar 2010 von htm
Tödlicher Unfall nach Schichtende verwirkt Anspruch auf Hinterbliebenenrente der Ehefrau. Trinkt ein Schiffslotse in der Silvesternacht während seiner Schicht Alkohol und verunglückt auf der anschließenden Nachhausefahrt tödlich und erwiesenermaßen aufgrund von Trunkenheit am Steuer, hat die hinterbliebene Ehefrau keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente durch die Unfallversicherung. Dies entschied das Bundessozialgericht. (Quelle: Google Alkohol Alert, 31.12.09) recht-gehabt.de, 31.12.2009
Dieser Beitrag wurde erstellt am Freitag 1. Januar 2010 um 18:08 und abgelegt unter Allgemein, Gerichtsfälle, Internationales, Verkehr. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Die Kommentare sind derzeit geschlossen, aber sie können einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.