Das Bundesverwaltungsgericht gegen 24h-Tankstellenshops
Donnerstag 22. Oktober 2009 von htm
Sieben Tankstellen im Kanton Zürich müssen ihre Shops zwischen 1 und 5 schliessen. Laut Bundesverwaltungsgericht verstossen sie gegen das Nachtarbeitsverbot. (Quelle: Tages-Anzeiger, 21.10.09) (Quelle: NZZ, 21.10.09) (mit unserem Online-Kommentar)Kommentar: Die Schaffung der Tankstellenshops war damals in erster Linie die Antwort der Alkoholindustrie auf das Alkoholverbot in Autobahnrestaurants. Heute geht es wieder vermehrt um den Alkoholverkauf auch an Jugendliche und nicht um einen Liter Milch, wie die NZZ scheinheilig klagt. Wie es in einem Grundlagenpapier der WHO zu ihrer neuen Alkohol-Strategie steht, sind wir alle Passiv-Trinker und leiden darunter. Die Einschränkung der Erhältlichkeit von Alkoholika liegt somit im Interesse von uns allen.
Dieser Beitrag wurde erstellt am Donnerstag 22. Oktober 2009 um 11:08 und abgelegt unter Alkoholindustrie, Allgemein, Arbeitsplatz, Gerichtsfälle, Gesundheit, Gewalt/Kriminalität, Jugend, Politik, Schweiz, TOP NEWS, Verhältnis-Präv., Verkehr. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Die Kommentare sind derzeit geschlossen, aber sie können einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.