TOP NEWS: CH: Alkohol-Testkäufe sind zulässig
Mittwoch 14. Oktober 2009 von htm
Wird Alkohol an Jugendliche verkauft, haftet der Betriebsverantwortliche ohne Wenn und Aber: Er kann die Verantwortung nicht auf Verkäufer abschieben und auch nicht geltend machen, Testkäufe seien als Methode unzulässig. Ende Mai 2008 hat ein Angestellter in einem Laden in Interlaken einer unter 16-jährigen Person zwei Flaschen Bier verkauft. Das Pech des Verkäufers: Es handelte sich um eine Testperson. Der Regierungsstatthalter bestrafte den Laden daraufhin mit einem einmonatigen Verkaufsverbot für Alkohol. Regierung und Verwaltungsgericht bestätigten das Urteil. (Quelle: Google Alkohol News, 14.10.09) Der Bund, 14.10.09
Dieser Beitrag wurde erstellt am Mittwoch 14. Oktober 2009 um 16:59 und abgelegt unter Allgemein, Gerichtsfälle, Jugend, Schweiz, TOP NEWS, Verhältnis-Präv.. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Die Kommentare sind derzeit geschlossen, aber sie können einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.