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Alkoholpolitik und Volksgesundheit

Verhaltensbedingte Kündigung und Alkohol

Sonntag 23. August 2009 von htm

Alkohol und / oder Drogen sollten Sie im Betrieb nicht dulden. Auswirkungen auf Betriebsklima, Arbeitsqualität und Sicherheit sind sonst vorprogrammiert. Wenn nichts anderes hilft, hilft evtl. eine verhaltensbedingte Kündigung. (Quelle: Google Alkohol Alert, 23.8.09) vnr.de, 21.08.09 mit unserem Kommentar

Dieser Beitrag wurde erstellt am Sonntag 23. August 2009 um 14:38 und abgelegt unter Allgemein, Arbeitsplatz, Früherkennung, Internationales, Verhaltens-Präv.. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Die Kommentare sind derzeit geschlossen, aber sie können einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.

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