Gesundheitsförderung im Betrieb vom Staat unterstützt
Mittwoch 1. April 2009 von htm
Für betriebliche Leistungen zur Gesundheitsförderung bietet der deutsche Staat seit Anfang 2009 einen steuerlichen Freibetrag von 500 Euro pro Mitarbeiter. Das betrifft auch die Rauch-Entwöhnung, müsste auch für Alkohol im Betrieb anwendbar sein. (Quelle: Google Alkohol Alert, 1.4.09) FOCUS ONLINE, 30.3.09
Dieser Beitrag wurde erstellt am Mittwoch 1. April 2009 um 10:59 und abgelegt unter Allgemein, Arbeitsplatz, Früherkennung, Internationales, Politik, Verhaltens-Präv., Verschiedene. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Die Kommentare sind derzeit geschlossen, aber sie können einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.