Top News: Alkohol Testkäufe seien illegal
Montag 16. Februar 2009 von htm
Rückschlag für Alkohol-Testkäufe in der Region: Laut dem Kantonsgericht Basel Land entspricht das Vorgehen verdeckten Ermittlungen und ist somit nicht legal. Das Gericht sprach vergangene Woche die Verkäuferin eines Tankstellenshops frei, die eine Busse kassierte, weil sie der minderjährigen Testkäuferin Alkohol abgegeben hatte: Das Kantonsgericht entschied, dass verdeckte Ermittlungen gemäss Bundesgesetz nur bei Verdacht auf besonders schwere Delikte zulässig sind – die Alkoholabgabe an Minderjährige zähle jedoch nicht dazu. (Quelle: Google Alkohol News, 16.2.09) 20minuten, 14.2.09 Basler Zeitung online, 13.2.09 mit unserem Kommentar Kommentar:Wer sorgt sofort für die gesetzlichen Grundlagen oder bringt eine andere wirksame Kontrollmöglichkeit? Wie wäre es mit der längst überfälligen generellen Alkoholsteuer und flankierenden Massnahmen? Die würden den Einkauf auch bremsen. Auch den der übermässig konsumierenden Erwachsenen, die ein schlechtes Beispiel geben.
Dieser Beitrag wurde erstellt am Montag 16. Februar 2009 um 16:38 und abgelegt unter Alkoholindustrie, Allgemein, Jugend, Schweiz, TOP NEWS, Verhältnis-Präv.. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Die Kommentare sind derzeit geschlossen, aber sie können einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.