Archiv für die Kategorie 'Verhaltens-Präv.'
Montag 23. Mai 2011 von htm
Als Kommission des Zweitrates widmete sich die WBK-N dem Kinder- und Jugend-förderungsgesetz (KJFG; 10.087 s). Mit dieser Vorlage wird das Bundesgesetz vom 6. Oktober 1989 über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit (Jugendförderungsgesetz, JFG) totalrevidiert. Den Bedürfnissen der sich wandelnden Gesellschaft soll Rechnung getragen und das Engagement des Bundes in der Kinder- und Jugendpolitik innerhalb der bestehenden verfassungsmässigen Zuständigkeiten (Art. 67 Abs. 2 BV) soll mit der Vorlage verstärkt werden (s. Medienmitteilung der WBK-S vom 21. Januar 2011).
Vor der Eintretensdebatte hörte die WBK-N eine Vertretung der grossen Jugendverbände (Pfadi, Jubla, Cevi) an. Die Kommission lehnte einen Antrag auf Nichteintreten ab und trat mit 17 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen auf die Vorlage ein. Anlass zu Diskussionen gab die Festlegung der Zielgruppen. Der bundesrätliche Entwurf setzt die obere Altersgrenze auf 25 Jahre fest, da der Abschluss der beruflichen Ausbildung bzw. die Beendigung der Studienzeit und die gesellschaftliche berufliche Eingliederung in der Regel vor dem 30. Altersjahr stattfindet. Eine Minderheit verlangt eine Erhöhung der Altersgrenze auf 30 Jahre. … (Quelle: Medienmitteilung WBK-N, 23.5.11) Kommentar: Förderung der Jugendverbände ist auch Alkoholprävention. Eine grosszügige Ausgestaltung wäre wünschbar. Hat dies die Kommissionsmehrheit begriffen?
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Sonntag 22. Mai 2011 von htm
Die Delegierten für Gesundheitsförderung und Prävention der Gemeinden des Kantons Nidwalden verankern ihre Alkoholpolitik mittels eines Alkoholaktionsplans 2012 – 2016. An ihrer Versammlung thematisieren sie die Massnahmen des Alkoholaktionsplans 2012 – 2016 und setzten sich mit Interventionsmöglichkeiten zu Problemen im öffentlichen Raum auseinander. (Quelle: Google Alkohol News, 21.5.11) Dialogwoche Alkohol, 19.5.11
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Sonntag 22. Mai 2011 von htm
Vom 21. bis 29. Mai findet in Liechtenstein eine Aktionswoche zum Thema «Alkohol? Weniger ist besser!» statt. Dadurch soll die Bevölkerung für einen verantwortungs- und genussvollen Umgang mit dem Genuss- und Suchtmittel Alkohol sensibilisiert werden.
In den letzten Jahren hat sich die Philosophie der Suchtprävention stark verändert. Von der strickten prohibitiven, also verbietenden, Philosophie hin zu einer Philosophie, die statt dem Verbot vielmehr einen kompetenten und verantwortungsvollen Umgang mit Substanzen, die zu einer Sucht führen können, fördern möchte. Genau diese Philosophie verfolgt auch die Aktionswoche Alkohol, die vom 21. bis 29. Mai unter dem Motto «Alkohol? Weniger ist besser!» in Liechtenstein, der Schweiz und Deutschland durchgeführt wird. … (Quelle: Google Alkohol News, 21.5.11) vaterland.li, 20.5.11 Kommentar: Genau diese Abkehr von der Verhältnis-Prävention brachte uns den Jugendalkoholismus und immense Alkoholschäden und alkoholbedingte Sozialkosten.
Kategorie: Aktionen, Allgemein, Gesundheit, Gewalt/Kriminalität, Internationales, Jugend, Politik, Prävention, Sozialkosten, Veranstaltungen, Verhaltens-Präv., Verhältnis-Präv. |
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Samstag 21. Mai 2011 von htm
In einer Medienmitteilung informiert die Deutsche Drogenbeauftragte über die Situation bei der Alkoholpolitik von EU und WHO:
Situation in Europa
EU-Alkoholstrategie
Projekte der Alkoholprävention im Rahmen des EU-Gesundheitsprogramms
Globale Strategie zur Reduzierung des Alkoholmissbrauchs Kommentar: Ein volles Jahr benötigte die Drogenbeauftragte, bis sie sich überwand, die Empfehlungen der WHO für eine globale Alkoholstrategie zu veröffentlichen. Die schweizerische Regierung ist noch immer nicht soweit.
Kategorie: Allgemein, Europaparlament / EU-Kommission, Internationales, Politik, Prominenz, Schweiz, Verhaltens-Präv., Verhältnis-Präv., Veröffentlichungen, Verschiedene, Weltgesundheits-Org. |
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Samstag 21. Mai 2011 von htm
Bern, 17.05.2011 – Alkohol ist als Kultur- und Konsumgut fest in unserer Gesellschaft verankert. Zu einem guten Essen gehört für viele ein Glas Wein, andere wollen auf ihr Feierabendbier nicht verzichten. Doch Alkohol hat nicht nur eine gemütliche und gesellige Seite, sondern kann auch negative Auswirkungen auf die Gesundheit sowie auf die Gesellschaft haben. Gerade weil der Alkohol gesellschaftlich akzeptiert ist, fällt es vielen schwer, über allfällige Probleme zu reden – oder andere darauf anzusprechen. Um dieses Tabu zu brechen und alkoholbedingten Folgeproblemen vorzubeugen, lanciert das Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine neuartige, partizipative Alkohol-Präventionskampagne.
Das Gespräch zum Umgang mit Alkohol anregen – das ist das Ziel der nationalen Dialogwoche, welche vom 21. – 29. Mai 2011 stattfindet. Sie ist Teil der neuen Alkohol-Präventionskampagne, welche nicht auf direktive Botschaften, Plakate und Fernsehspots setzt, sondern das Thema dort ansprechen will, wo es brennt. Indem sie dort ansetzt, wo sich die Menschen bewegen und indem sie Fragen stellt, berücksichtigt diese Kampagne unterschiedliche Blickwinkel in Bezug auf den Alkoholkonsum.
Während dieser Woche realisieren rund 230 Partner über 260 verschiedene Aktivitäten. Einige Aktivitäten finden mehrmals statt, wodurch der gesellschaftliche Dialog an insgesamt über 620 Veranstaltungen gefördert wird. … (Quelle: Medienmitteilung BAG, 17.5.11) Kommentar: Dies ist der offizielle Startschuss für die Medien. Verschiedene Blickwinkel würden berücksichtigt, d.h. die Alkoholindustrie ist mit dabei. Ihr Image wird gestärkt, statt geschwächt. Das ergibt keine wirksame Prävention.
Kategorie: Aktionen, Allgemein, Aufruf, Gesundheit, Medien, Nationales Programm Alkohol NPA, Politik, Schweiz, Veranstaltungen, Verhaltens-Präv. |
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Samstag 14. Mai 2011 von htm
Seit 1997 koordiniert RADIX im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit und Gesundheitsförderung Schweiz das Schweizerische Netzwerk Gesundheitsfördernder Schulen. Dieses umfasst aktuell 16 kantonale und 2 sprachregionale Netzwerke mit 1000 Schulen. Die 1000. Schule ist die erste Schule aus dem Kanton Uri, die Kreisprimarschule Seedorf-Bauen. (Quelle: radix, 12.5.11)
Kategorie: Allgemein, Gesundheit, Jugend, Kinder, Schweiz, Statistik, Unterricht, Verhaltens-Präv. |
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Samstag 7. Mai 2011 von htm
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) ist mit 7 zu 6 Stimmen auf das Präventionsgesetz eingetreten. … das der Nationalrat in der Sondersession vom April 2011 gutgeheissen hatte. Eine nationale Gesundheitsstrategie und eine klare Kompetenzordnung seien nötig, insbesondere um chronischen Krankheiten vorzubeugen, die mit der Alterung der Gesellschaft zunähmen und zu hohen Krankheitskosten führen könnten. Die Minderheit der Kommission argumentierte, es brauche kein neues Gesetz, um die bereits vielfältigen und wichtigen Präventionsanstrengungen besser zu koordinieren. Zuvor hatte die Kommission Vertretungen der Befürworter und der Gegner des Gesetzes sowie der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) und der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz angehört. Sie wird die Detailberatung an einer ihrer nächsten Sitzungen aufnehmen. (Quelle: Amtliches Bulletin, 6.5.11)
Kategorie: Allgemein, Neues Präventionsgesetz CH, Politik, Schweiz, Verhaltens-Präv., Verhältnis-Präv., Verschiedene |
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Donnerstag 5. Mai 2011 von htm
Nachhaltige Wirkung zu gleichen Kosten: Herz-Kreislauf- und Krebserkrankungen sind heute die häufigsten Todesursachen und die Hauptgründe für vorzeitig verlorene Lebensjahre. Die Förderung von gesundheitsbewusster Selbstverantwortung und gesundheitsförderlichen Verhältnissen vermindert dieses Gesundheitsrisiko. Prävention und Gesundheitsförderung sind der Schlüssel zum Erfolg. Beides zusammen ist nachhaltig wirksam und volkswirtschaftlich sinnvoll und es führt zu einer spürbaren Entlastung der stetig steigenden Gesundheitskosten. Das zur Diskussion stehende Präventionsgesetz unterstützt diese Politik, ganz der alten Weisheit folgend: Das Factsheet (pdf, 2S., 156Kb) der Allianz „Gesunde Schweiz“ ist online erhältlich. (Quelle: Infoset Newsletter Mai 2011) Kommentar: Gesundheitsförderung wird hochgejubelt, obwohl sie bei uns seit 20 Jahren betrieben wird und auf dem Alkoholsektor ausser der 0,5 ‰-Grenze nichts vorzuweisen hat. Die leichte Senkung des Pro-Kopf-Konsums ist womöglich auf die Einwanderung der Moslems zurückzuführen. Ziel ist, die Alkoholindustrie zu schonen, die uns ein Leben lang horrende Sozialkosten aufbürdet. Die Empfehlungen der WHO werden ignoriert.
Kategorie: Allgemein, Neues Alkoholgesetz (CH), Politik, Schweiz, Sozialkosten, Verhaltens-Präv., Veröffentlichungen |
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Mittwoch 4. Mai 2011 von htm
11.3334 – Eingereicht von Schmid-Federer Barbara am 12.04.2011
Artikel 43a des Bundesgesetzes über die gebrannten Wasser (Alkoholgesetz) hält fest:
1. Zur Verminderung des Verbrauchs gebrannter Wasser zu Trinkzwecken unterstützt der Bund durch Beiträge gesamtschweizerische und interkantonale Organisationen und Institutionen, die sich der Bekämpfung des Alkoholismus durch vorsorgliche Massnahmen widmen. Solche Beiträge können insbesondere für Aufklärung und Forschung gewährt werden.
2. Die Beiträge sind von der Eidgenössischen Alkoholverwaltung auszurichten, in deren Voranschlag ein angemessener Gesamtbetrag aufgenommen wird. Die Eidgenössische Alkoholverwaltung kann die Verteilung der Beiträge ganz oder teilweise einer geeigneten Stelle übertragen.
Gleichzeitig sieht das vom Bundesrat verabschiedete Nationale Programm Alkohol vor (Broschüre BAG Internet), dass „die öffentliche Hand die Mittel für eine wirksame Alkoholprävention in ausreichendem Masse zur Verfügung stellt, der effiziente Mitteleinsatz gewährleistet und bei der Mittelverwendung die Anliegen des NPA angemessen gewichtet werden.“
Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie hoch sind die Mittel gemäss Artikel 43 AlkG?
2. Wer ist für die Verteilung der Mittel zuständig? Aufgrund welcher Kriterien wird diese Zuständigkeit delegiert?
3. Für welche Aufgaben und Projekte werden die Mittel des Artikels 43a eingesetzt? Nach welchen Kriterien werden die ittel verteilt?
4. An welche gesamtschweizerischen und interkantonalen Organisationen gehen die Mittel effektiv? Ist gewährleistet, dass der gesamte Betrag gemäss Artikel 43a AlkG auch tatsächlich an gesamtschweizerische und interkantonale Organisationen geht, die sich für die „Verminderung des Verbrauchs gebrannter Wasser zu Trinkzwecken“ engagieren?
5. Wie wird die Mittelvergabe kontrolliert?
6. Wie wird sichergestellt, dass die Mittel einen Beitrag zum NPA leisten? (Quelle: Newsletter Fachverband Sucht, 3.5.11)
Kategorie: Allgemein, Nationales Programm Alkohol NPA, Politik, Schweiz, Statistik, Verhaltens-Präv., Verhältnis-Präv., Verschiedene |
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