Mittwoch 28. Dezember 2011 von htm
Das Blaue Kreuz will Alkoholsponsoring an Sportanlässen verbieten. Dazu plant der Verband eine kantonale Volksinitiative.
Bereits heute darf bei Sportveranstaltungen keine Werbung für Spirituosen gemacht werden. Das Blaue Kreuz des Kantons Zürich will, dass dies in Zürich für sämtliche alkoholische Getränke gilt.
Besonders präsent sei die Bierwerbung bei Fussball- und Eishockeyspielen, schreibt der Verband in einer Mitteilung. Dass der problematische Konsum bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zugenommen habe, sei vor diesem Hintergrund nicht erstaunlich. Gerade bei Sport-Grossveranstaltungen seien die Auswirkungen offensichtlich. Definitiver Entscheid im Mai.
(Quelle: tagesschau.sf.tv, 27.12.11) unser Online-Kommentar: Dass Sport und Alkohol nicht zusammenpassen, sollte nicht nur für Fachleute selbstverständlich sein. Leider spielt die Verlockung von Sponsorengeldern eine verheerende Rolle, die von der Alkoholindustrie gewissenlos ausgenützt wird.
Die Politik spielt leider mit ihr mit. Parteispenden werden bei uns nicht offengelegt. Kein Wunder wehren sich bürgerliche Parteien gegen die Offenlegung.
Dass besonders Jugendliche auf Alkoholwerbung ansprechen, hat gerade wieder eine Studie in Neuseeland gezeigt.
Weitere Quelle: Tages-Anzeiger, 28.12.11) unser Online-Kommentar: Dass Sport und Alkohol nicht zusammengehören, sollte nicht nur Fachleuten klar sein. Diejenigen, die nun wieder aufschreien, den Staat verhöhnen, der sie vor den schlimmsten Auswüchsen schützt und nicht merken, dass sie selber der Alkoholwerbung erliegen sind, überbieten sich wieder mit Spott und Unverstand. Die vielgepriesene Eigenverantwortung funktioniert bei allzu vielen leider nicht.
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Samstag 24. Dezember 2011 von htm
Der Nationalrat will eine eigene gesetzliche Basis für Alkohol-Testkäufe schaffen. Bis jetzt fielen die Testkäufe unter die Regeln der verdeckten Ermittlung.
Er hat am Freitag mit 95 zu 93 Stimmen bei 1 Enthaltung eine entsprechende Motion angenommen. Sagt auch der Ständerat ja, wird der Bundesrat beauftragt, die Testkäufe zu legalisieren. Nur so könnten fehlbare Geschäfte strafrechtlich belangt werden.
(Quelle: NZZ, 23.12.11)
Kommentar: Wenn diese Motion auch im Ständerat durchkommt, wäre es eine der wenigen positiven Massnahmen, die der Bundesrat im neuen Alkoholgesetz vorgesehen hat. Die meisten Kantone haben ja Testkäufe durchgeführt. Sie müssten daran interessiert sein, dass die Rechtsgrundlage endlich geklärt wird.
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Donnerstag 22. Dezember 2011 von htm
20.12.2011
Redaktion
Tages-Anzeiger
Leserforum
Zürich
Leserbrief zu „Kommission des Bundes lobbyiert für Volksinitiative“ vom 20.12.11
Die Eidgenössische Kommission für Tabakprävention forderte das Parlament auf, die Volksinitiative der Lungenliga für ein Rauchverbot in öffentlichen Räumen anzunehmen, damit in der Schweiz eine einheitliche Regelung möglich werde. Nun empören sich einige bürgerliche Politiker, die Kommission überschreite ihre Kompetenzen und in der Kommission würden Leute sitzen, die im Initiativkomitee und in Fachverbänden wirkten.
Diese ausserparlamentarischen Eidgenössischen Fachkommissionen haben den Auftrag, Bundesrat und Parlament in ihrem Spezialgebiet zu beraten. Der Bundesrat ist ihrem Antrag nicht gefolgt, jetzt hat sie das Parlament informiert. Was soll daran schon falsch sein? Dass einige Parlamentarier jetzt protestieren, ist nicht verwunderlich. Sie sind es seit jeher nicht gewohnt, Informationen von Fachleuten unvoreingenommen zu prüfen. Viel wichtiger sind ihnen ihre Lobbyisten von Seiten der Suchtmittelindustrie.
Fast alle der 15 Kommissionsmitglieder sind von der Bundesverwaltung unabhängig. Es ist für sie eine sehr undankbare Arbeit, wenn sie von den Behörden, die sie beraten sollten, immer wieder desavouiert werden. Das kostet unser Land jedes Jahr Milliarden an suchtmittelbedingten Sozialkosten. Wirksame, evidenzbasierte Prävention würde sich auszahlen.
Freundliche Grüsse
Hermann T. Meyer, Effretikon
Am 22.12.2011 leicht gekürzt veröffentlicht.
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Mittwoch 21. Dezember 2011 von htm
Gemäss dem revidierten Gesundheitsgesetz dürfen ab 2012 Jugendliche eingesetzt werden, um Alkohol- und Tabakverkäufer zu testen. Gebüsst werden die Verkäufer bei Verstössen aber nicht. Grund dafür: Der Testkauf ist eine verdeckte Ermittlung.
So hat es das Zürcher Obergericht in einem Fall Mitte November entschieden. Die Erkenntnisse aus den Testkäufen dürften in einem Strafverfahren nicht verwendet werden, begründete das Obergericht. Die Statthalter des Kantons Zürich haben nun entschieden, niemanden zu büssen, von dem Testkäufer Alkohol oder Tabak erhalten haben. Das teilte die Statthalterkonferenz am Dienstag mit. (Quelle: Tages-Anzeiger, 20.12.11; NZZ, 20.12.11)
unser Online-Kommentar: Was für die Alkoholpolitik als Ganzes gilt, stimmt auch für den Jugendschutz in Bezug auf Alkohol: Ein skandalöses Trauerspiel.
Die Politik weigert sich seit jeher, die Schäden zu reduzieren und die verursachende Industrie in die Pflicht zu nehmen, nach dem Prinzip, die Schäden der Allgemeinheit, die Profite der Industrie. Beim Jugendschutz gibt es immer nur Minimallösungen, die nicht genügen. Seit über 10 Jahren gibt es Testkäufe. Aber noch immer ist bei rund einem Viertel der Tests keine Einsicht der Geschäftsleute sichtbar. Gewisse Politiker und Parteien lehnen sogar die Testkäufe ab, obwohl sie sonst nicht genug davon schwärmen können, wie sehr sie ihr Land lieben.
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Freitag 16. Dezember 2011 von htm
Die katalanische Mittelmeermetropole will nicht zum urbanen Ballermann werden. Jetzt sollen drastische Geldstrafen den Alkoholexzessen entgegenwirken.
Barcelona wird immer mehr das Opfer seines eigenen touristischen Erfolges. Mit Billigfliegern kommen die Besucher aus ganz Europa und USA, mieten sich in einem der zentral gelegenen günstigen Hostals, kleinen Pensionen oder neuen Low-Budget-Hotels ein. In den vergangenen zwei Jahrzehnten ist die Zahl der der Besucher (1990: 1,73 Mio. / 2010: 7,13 Mio.) und der Übernachtungen rasant gestiegen (1990: 3,79 Mio. / 2010: 14 Mio.).
Das typische Programm für Spaniens zweitgrößte Stadt: Ein bisschen Kultur, katalanische Küche, Shopping – und Amüsieren. Vor allem unter den jungen Besuchern gilt das Motto: Noch schnell ein paar Flaschen aus dem Supermarkt holen und die Party kann beginnen. Am besten gleich an den Rambles, Barcelonas berühmter Flaniermeile. Oder auf einem der lauschigen Plätze des Gotischen Viertels in der Altstadt. Da finden sich garantiert genügend andere zum Mitfeiern.
Und warum in eine Bar gehen, wenn die Stimmung auch draußen so gut ist? So denken viele. Nicht nur Fußballfans, alle möglichen feierfreudigen Jugendlichen (und auch solche fortgeschrittenen Alters) machen den öffentlichen Raum zum Open-Air-Club, trinken, entleeren zwischendurch ihre volle Blase an irgendeiner Hauswand – und hinterlassen Straßen und Plätze wie ein Schlachtfeld. …
Inzwischen ist die Stadtverwaltung tätig geworden. Wer sich in den Tourismus-Informationsstellen, Hotels oder größeren Geschäften von Barcelona umsieht, dem fallen seit einigen Monaten eigentümliche rote Faltblätter in mehreren Sprachen in die Hand: „Stop anstößige Verhaltensweisen – für eine gute Nutzung des öffentlichen Raums“ steht darauf.
Und hinter dem etwas umständlichen Titel verbirgt sich etwas, das man als Bußgeldkatalog bezeichnen könnte. Denn alle unerwünschten Verhaltensweisen sind mit einer entsprechenden Geldstrafe versehen. Zum Beispiel „Stop dem öffentlichen Genuss von Alkohol – 1500 Euro“, „Stop dem illegalen ambulanten Handel – 500 Euro“, „Stop dem Urinieren – 1500“ oder „Stop den Skates und Fahrrädern auf den nicht dafür bereitgestellten Orten – 1500 Euro“. … (Quelle: Google Alkohol News, 15.12.11) welt.de, 15.12.11
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Freitag 9. Dezember 2011 von htm
Er will nicht, dass die Massnahmen zur Krankheitsvorsorge und Gesundheitsförderung besser gesteuert und koordiniert werden. Mit 20 zu 19 Stimmen lehnte er es ab, die Detailberatung aufzunehmen. Die Vorlage geht damit zurück an den Nationalrat, der dem Gesetz zugestimmt hatte.
Im Ständerat obsiegten die Gegner aus den Reihen der Bürgerlichen. Sie betrachten das Gesetz als unnötig oder befürchten eine Einmischung in die Belange der Kantone. Prävention sei Privatsache und liege in der Eigenverantwortung eines jeden einzelnen, lautete der Tenor. Die Befürworter betonten vergeblich, es gehe lediglich um Koordination, nicht um neue Verbote oder Abgaben. (Quelle: Tages-Anzeiger, 8.12.11) parlament.ch, 8.12.11
unser Online-Kommentar: Erst wurde die fehlende Koordination bei den Präventionsbemühungen öffentlich kritisiert und jetzt will der Ständerat auf diese Koordination durch den Bund verzichten. Vielleicht ist es gut so. Der Bund steht ja derart unter dem Druck der verschiedensten involvierten Industrie-Lobbyisten, dass sowieso nichts Brauchbares herauskommen würde.
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Montag 5. Dezember 2011 von htm
Frankreichs Regierung sagt Alkoholsündern im Straßenverkehr den Kampf an. Ab 2012 müssen französische Autos mit einem Alkohol-Testgerät ausgestattet sein. So will Präsident Nikolas Sarkozy die jährlich steigende Zahl der Verkehrstoten senken. Mit dem Gerät können Autofahrer nach dem Genuss alkoholischer Getränke selbst testen, ob sie noch fahren dürfen. … (Quelle: Google Alkohol News, 2.12.11) rp-online.de, 2.12.11 Kommentar: Ein Tester ist wahrscheinlich kein Schloss. Der Fahrentscheid liegt beim Fahrer.
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Montag 5. Dezember 2011 von htm
Holland hat Gnade mit seinen Promillesündern. Wer betrunken erwischt wurde, darf weiter fahren – dann aber erst mal nur mit einem sogenannten Alkoholschloss.
Betroffene stehen künftig vor der Wahl: entweder fahren mit Atemtester – oder fünf Jahre gar kein Auto fahren. Eine einfache Entscheidung? Nur auf den ersten Blick…
So funktioniert’s: Vor jeder Fahrt muss der Fahrer mit klarem Atem in das „Alcoholslot“ pusten. Ähnlich wie bei einer Polizeikontrolle. Misst das Gerät weniger als 0,2 Promille, kann die Fahrt losgehen. Ansonsten sperrt das Schloss den Motor.
Das Gerät wird Fahrern ins Auto eingebaut, die mit 1,3 Promille oder mehr am Steuer erwischt wurden – allerdings auch nur als Teil einer saftigen Strafe. Hinzu kommt eine dicke Geldbuße oder gar Haft. Dann hat sich das Autofahren erst mal ohnehin erübrigt.
Nach erfolgreichen Tests wurde das Gerät von der niederländischen Straßenverkehrsbehörde RDW zugelassen. … (Quelle: Google Alkohol News, 2.12.11) bild.de, 2.12.11
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Freitag 2. Dezember 2011 von htm
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 11.10.2011 (Az.: VI ZR 46/10) über einen Fall entschieden, bei dem erheblich alkoholisierter Autofahrer mit einem Mietwagen einen Totalschaden verursachte und den gesamten Schaden tragen sollte. In dem Mietvertrag war eine undifferenzierte Haftungsvereinbarung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geregelt, wonach der Fahrer den gesamten Schaden tragen sollte. Der BGH hat entschieden, dass diese Klausel unwirksam sei, weil es auf den Grad des Verschuldens ankomme. In dem zugrunde liegenden Fall fuhr der Autofahrer nach einem Streit mit seiner Ehefrau und einem Kneipenbesuch mit einem Mietwagen stark alkoholisiert und mit überhöhter Geschwindigkeit gegen einen Baum. … (Quelle: Google Alkohol News, 1.12.11) schadenfixblog.de, 28.11.11
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Dienstag 29. November 2011 von htm
Angeblich für rund 300 Millionen Euro wird in der Fußballbundesliga jährlich Alkoholwerbung geschaltet. Dies entspräche etwa einem Drittel des gesamten Alkoholwerbeetats in Deutschland. Kaum verwunderlich, dass bislang viele Funktionäre und Vereine durch ihr großes Engagement für Alkohol unangenehm auffallen. Die einschlägigen Verlautbarungen erwecken meist den Eindruck, als könne in Deutschland ohne Bier kein Fußball gespielt werden.
Unlängst nun hat DFB-Präsident Theo Zwanziger, wofür ihm auf keinen Fall auch nur annähernd genug gedankt werden kann, die Vertragsverlängerung des DFB mit dem Werbepartner Bitburger rundheraus in Frage gestellt. Die Bemühungen des DFB in der Alkoholprävention („Alkoholfrei Sport genießen“) auf der einen Seite sowie sein Engagement in der Bierwerbung andererseits stehen in eklatantem Widerspruch. Als Ausweg sieht Zwanziger allerdings die Möglichkeit, dass sich die Bierwerbung im DFB ausschließlich auf alkoholfreies Bier bezieht. Dazu Mechthild Dyckmans, Drogenbeauftragte der Bundesregierung: „Kinder und Jugendliche können in der Werbung nicht zwischen alkoholfreiem und alkoholhaltigem Bier unterscheiden. Sport darf gerade für sie nicht mit Alkohol und damit auch nicht mit Bier verknüpft werden.“
Noch einmal: Großer Dank an Dr. Zwanziger dafür, dass er diesen Stein ins Rollen brachte und an Mechthild Dyckmans für ihr eindeutiges fachliches Statement! (Quelle: Newsletter der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen DHS, 29.11.11)
Kommentar: Wann kommen die andern Verbandsgrössen auf diese Idee?
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