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Alkoholpolitik und Volksgesundheit

Entwurf zu neuem Gaststättengesetz in Sachsen, D

Mittwoch 28. Januar 2009 von htm

Verboten werden soll das „Flatrate-Trinken“, der Verkauf von spirituosenhaltigen Getränken an Automaten und das Anbieten von Alkohol in Gaststätten an „erkennbar Betrunkene“. Die Gemeinden haben 4 Wochen Zeit für eine Vernehmlassung. Verstösse gegen das Verbot des Flatrate-Trinken können mit bis 5000€ gebüsst werden. (Quelle: Google Alkohol Alert, 28.1.09) Sächsische Zeitung online, 27.1.09

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