Stuttgart, D, verbietet Erlebniskneipe den Alkoholausschank
Sonntag 31. Mai 2009 von htm
Die Stadt Stuttgart hat dem bekannten Erlebnislokal Pflaumenbaum verboten, künftig Alkohol auszuschenken. Das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart hat dieses Verbot jetzt bestätigt und einen Eilantrag der Gaststättenbetreiberin abgelehnt. Das Lokal war durch Flatrate-Angebote aufgefallen und mehrmals wurde Jugendliche mit bis 2,2‰ angetroffen. Verschiedene Massnahmen waren dem Verbot vorausgegangen. (Quelle: Google Alkohol Alert, 31.05.09) Stuttgarter Nachrichten, 29.5.09
Dieser Beitrag wurde erstellt am Sonntag 31. Mai 2009 um 16:36 und abgelegt unter Alkoholindustrie, Allgemein, Gerichtsfälle, Global, Internationales, Jugend, Verhältnis-Präv.. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Die Kommentare sind derzeit geschlossen, aber sie können einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.