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Alkoholpolitik und Volksgesundheit

Abgabe von Alkohol an Minderjährige kein Kavaliersdelikt

Freitag 13. März 2009 von htm

Ordnungsamt Bielefeld, D: Abgabe von Alkohol an Minderjährige kein Kavaliersdelikt.
Durch regelmäßige Kontrollen in Gaststätten oder Diskotheken überwacht das Ordnungsamt die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen. Ende 2008 kam es bei einer derartigen Kontrolle zu einem besonders schwerwiegenden Verstoß. Bei einer Kontrolle einer Gaststätte in der Bielefelder Innenstadt stellte sich heraus, dass diese von zahlreichen Jugendlichen besucht war und den jungen Besucherinnen und Besuchern alkoholische Getränke ohne Ausweis- oder Alterskontrolle abgegeben wurden. So fielen gleich mehrere Jugendliche auf, die teilweise erst 14 Jahre alt waren, und sowohl Bier als auch branntweinhaltige Cocktails, Whisky und Tequila unterhalb der zulässigen Altersgrenze erhalten hatten. Wegen dieser eklatanten Verstöße hat das Ordnungsamt nun eine empfindliche Geldbuße von mehreren tausend Euro gegen den Gastwirt verhängt, zumal dieser bereits zuvor auffällig geworden ist.
(Quelle: Google Alkohol Alert, 13.3.09) Stadt Bielefeld, Pressemitteilung, 12.3.09

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