Winterthur fordert Botellónkosten zurück
Samstag 28. Februar 2009 von htm
Nach dem Botellón vom 19.9.08 wurden die Kosten für Abfallbeseitigung, Reinigung und Sachbeschädigungen geltend gemacht. Eine Rückforderung für Polizeieinsätze sei mangels gesetzlicher Grundlage nicht möglich. Dies ergab eine stadträtliche Antwort auf eine Interpellation betr. Massnahmen gegen das Rauschtrinken. (Quelle: NZZ, 28.2.09)
Dieser Beitrag wurde erstellt am Samstag 28. Februar 2009 um 11:13 und abgelegt unter Allgemein, Gewalt/Kriminalität, Jugend, Politik, Schweiz, Verschiedene. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Die Kommentare sind derzeit geschlossen, aber sie können einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.