D: Kein Alkohol in Schwangerschaft und Stillzeit
Dienstag 1. Februar 2011 von htm
Angesichts der aktuellen Diskussion stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) klar, dass die Aussage „kein Alkohol in Schwangerschaft und Stillzeit“ uneingeschränkt gilt. In den von der BZgA publizierten Medien wird grundsätzlich auf die vielfältigen Risiken jeglichen Alkoholkonsums in Schwangerschaft und Stillzeit hingewiesen.
Dabei wird die Notwendigkeit der Alkoholabstinenz in dieser Lebensphase besonders betont. … (Quelle: Pressemitteilung vom 31.01.2011)
Dieser Beitrag wurde erstellt am Dienstag 1. Februar 2011 um 18:05 und abgelegt unter Allgemein, Aufruf, Eltern, Fetales Alkohol Syndrom (FAS), Internationales, Kinder, Verhaltens-Präv.. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Die Kommentare sind derzeit geschlossen, aber sie können einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.