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Alkoholpolitik und Volksgesundheit

Kein Alkohol nach Unfall

Mittwoch 19. Januar 2011 von htm

Wer nach einem Unfall ein Schlückchen „Nerven-Balsam“ in Form von Alkohol nimmt, verliert womöglich seinen Versicherungsschutz.
Auch wenn nach einem Unfall der Schock meist tief sitzt, sollte auf einen Schluck Alkohol zur Beruhigung verzichtet werden. Genehmigt sich der Autofahrer dennoch ein Gläschen, verliert er womöglich seinen Versicherungsschutz. Das entschied das Kammergericht Berlin, wie die Deutsche Anwaltshotline jetzt mitteilt. (Quelle: Google Alkohol News, 18.1.11) focus.de, 18.1.11

Dieser Beitrag wurde erstellt am Mittwoch 19. Januar 2011 um 18:31 und abgelegt unter Allgemein, Gerichtsfälle, Internationales, Verhältnis-Präv., Verkehr. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Die Kommentare sind derzeit geschlossen, aber sie können einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.

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