CH: Bundesgesetz über Duty-Free Shops auf Flughäfen
Dienstag 21. Dezember 2010 von htm
10.037 Einkauf von Waren in Zollfreiläden auf Flughäfen. In Abänderung des bisherigen Gesetzes wird nun der Einkauf auch für ankommende Passagiere erlaubt. (Wintersession Nationalrat, 17.12.10; Ständerat, 17.12.10) Kommentar: Damit wird auch der billige Einkauf von Alkoholika erweitert. Die Alkoholindustrie freut’s, wir Passivtrinker sind einmal mehr die Dummen.
Dieser Beitrag wurde erstellt am Dienstag 21. Dezember 2010 um 13:58 und abgelegt unter Alkoholindustrie, Allgemein, Erhältlichkeit, Passivtrinker, Politik, Sozialkosten, Verkehr. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Die Kommentare sind derzeit geschlossen, aber sie können einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.