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Alkoholpolitik und Volksgesundheit

Kresimir Stanic (FCZ) vor Gericht

Donnerstag 12. Februar 2009 von htm

Wegen vorsätzlicher grober Verletzung der Verkehrsregeln und Fahrens in fahrunfähigem Zustand hat das Bezirksgericht den bald 24-Jährigen am Mittwoch zu einer vergleichsweise milden Strafe verurteilt: Eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 120 Franken sowie eine Busse von 1000 Franken. Stanic hatte mit 1.9 Promille und stark überhöhter Geschwindigkeit vor zwei Jahren einen Selbstunfall verschuldet und dabei einen Fuss zertrümmert, so dass er nicht mehr als Profifussballer arbeiten kann. (Quelle: Tages-Anzeiger, 12.2.09)

Dieser Beitrag wurde erstellt am Donnerstag 12. Februar 2009 um 17:03 und abgelegt unter Allgemein, Global, Prevention, Prominenz, Schweiz, Sport, Verhaltens-Präv., Verkehr. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Die Kommentare sind derzeit geschlossen, aber sie können einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.

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