Bayern: Alkoholfreies müsste billiger als Alkohol sein
Dienstag 27. Juli 2010 von htm
Eine aktuelle Stichprobe der Verbraucherzentrale Bayern zeigt, dass sich nicht alle Gaststätten an die gesetzliche Regelung zur Preisgestaltung bei alkoholfreien Getränken halten. Gastwirte sind verpflichtet, mindestens ein alkoholfreies Getränk nicht teurer als das billigste alkoholische Getränk anzubieten. Der Preisvergleich wird dabei auf der Basis des hochgerechneten Literpreises vorgenommen. Von 50 zufällig ausgewählten Gaststätten in ganz Bayern boten neun das billigste alkoholfreie Getränk teurer an als das billigste alkoholhaltige. (Quelle: Google Alkohol News, 24.7.10) sueddeutsche.de, 23.7.10
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