www.alkoholpolitik.ch

Alkoholpolitik und Volksgesundheit

Archiv für September 2010

Obese Heavy Drinkers at Higher Risk for Alcohol-Related Brain Damage

Freitag 24. September 2010 von htm

New research suggests obesity in heavy drinkers increases the severity of alcohol-related brain injury, HealthDay News reported Sept. 9.
Investigators conducted brains scans of 54 alcohol-dependent men participating in a treatment program and compared results with their body mass index (BMI). Even when taking into consideration age, smoking status, and other health problems, participants who were obese had higher rates of brain injury than those who were not. (Source: Join Together, 9/22/10)

Kategorie: Addiction, Allgemein, Global, Health, Research | Keine Kommentare »

Streit um Alkohol und Tabak im neuen Hartz-IV-Gesetz

Freitag 24. September 2010 von htm

Soll das neue Hartz IV wie bisher auch Kosten für Alkohol und Tabak enthalten?
Vom bisherigen Regelsatz von 359 Euro/Monat sind fast 20 Euro für Tabak und Alkohol vorgesehen. 11,58 Euro gibt es für Zigaretten, Zigarren etc., 7,52 Euro für Bier, Wein, Schnaps.
SPD-Fraktionsvize Elke Ferner forderte gestern in BILD, das solle auch so bleiben. Unterstützung kommt von Adolf Bauer, Chef des Sozialverbandes Deutschland (SoVD). (Quelle: Google Alkohol News, 24.9.10) bild.de, 24.9.10

Kategorie: Allgemein, Internationales, Politik, Verschiedene | Keine Kommentare »

Alkoholverbot im Stadion bei Cottbus – Hertha

Freitag 24. September 2010 von htm

Beim Derby Cottbus – Hertha sind 800 Polizisten, Hubschrauber mit Wärmebildkameras und Suchscheinwerfern und 400 Ordner im Einsatz. Alles, damit das Berlin-Brandenburg-Derby Freitag (18 Uhr, Sky live) nicht zum Gewalt-Derby wird. Damit nicht genug. Eine weitere Maßnahme der Gastgeber: Absolutes Alkohol-Verbot im Stadion! 3000 Hertha-Fans reisen an. Das Stadion fasst 21500 Zuschauer und dürfte ausverkauft sein. (Quelle: Google Alkohol News, 24.9.10) bz-berlin.de, 23.9.10
.

Kategorie: Allgemein, Internationales, Politik, Sport, Verhältnis-Präv. | Keine Kommentare »

Junge Männer müssen sich wegen Missbrauch verantworten

Freitag 24. September 2010 von htm

Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat vor der Jugendkammer des Landgerichts Konstanz Anklage gegen drei junge Männer im Alter von 19, 20 und 22 Jahren wegen sexuellen Missbrauchs betrunkener Frauen erhoben. (Quelle: Google Alkohol News, 24.9.10) schwaebische.de, 23.9.10

Kategorie: Allgemein, Gerichtsfälle, Gewalt/Kriminalität, Internationales, Jugend | Keine Kommentare »

Niederländer therapieren Alkoholiker mit Alkohol

Freitag 24. September 2010 von htm

Erste Bier-Therapie Europas: Eine niederländische Klinik, das „Centrum Maliebaan“ in Amersfoort, behandelt Alkoholiker mit Alkohol. Die Klinik eröffnete im Oktober 2009. In ihr werden Patienten „kontrolliert abgefüllt“, wie Klinikpsychiater Eugene Schouten sagt. Täglich dürfen die Patienten bis zu fünf Liter Bier trinken; zwischen jedem halben Liter muss mindestens eine Stunde Pause eingelegt werden. (Quelle: Google Alkohol News, 24.9.10) welt.de, 23.9.10 Kommentar: Die Holländer sind immer für Überraschungen gut. Nach dem kontrollierten Trinken ist dies die logische Fortsetzung, gemäss der kontrollierten Heroinabgabe. Man kann nur hoffen, dass bei einigen Patienten die Einsicht wächst, ein normales Leben wäre erstrebenswert. Denn immer können sie ja nicht bleiben und draussen sich zu halten, wird sehr schwierig. Da müsste sofort eine Nachbetreuung einsetzen, sonst ist der neue Absturz programmiert.

Kategorie: Alkoholkrankheit, Allgemein, Internationales, Rehabilitation | Keine Kommentare »

„Anständig wirtschaften“, das neue Buch von Hans Küng

Freitag 24. September 2010 von htm

Hans Küng, der weltbekannte Schweizer Theologe, hat sein Heimatdorf, das luzernische Sursee, für die Präsentation seines neuesten Buches gewählt. „Anständig wirtschaften“ heisst sein Werk, das sich um global gültige Standards für eine gerechte Wirtschaft dreht. (Quelle: swissinfo.ch, 9.9.10) Kommentar: Das sollte Pflichtlektüre für unsere Politiker werden. Sie müssen ja der Wirtschaft auf die Sprünge helfen. Auch in der Alkoholpolitik.

Kategorie: Allgemein, Internationales, Medien, Politik, Prominenz, Religion und Alkohol, Schweiz, Veröffentlichungen, Werbung | Keine Kommentare »

USA: Survey Reveals 17 Million Americans Drive Drunk

Freitag 24. September 2010 von htm

Twenty percent of American drivers have gotten behind the wheel within two hours of drinking, and 8 percent have driven when they considered themselves drunk, the Associated Press reported Aug. 25.
The findings are the result of a 2008 survey conducted by the National Highway Traffic Safety Administration (NHTSA). (Source: Join Together, 9/22/10) with our online-comment

Kategorie: Allgemein, Driving under the Influence, Politics, Prevention, Research, Statistics | Keine Kommentare »

«Journalismus ohne Verantwortung ruiniert die Gesellschaft»

Freitag 24. September 2010 von htm

Die Medien stecken in der Krise. Doch der Verband Schweizer Medien will nicht darüber reden. Diese Vogel-Strauss-Politik ergibt keinen Sinn.
Vergangene Woche trat am Jahreskongress der Schweizer Verleger der Nobelpreisträger Richard R. Ernst auf. Der emeritierte ETH-Professor sprach über Infotainment und verantwortungsbewusste Bildung. Er nahm vor den hochkarätigen Managern der Medienbranche kein Blatt vor den Mund. «Journalismus ohne Verantwortung ruiniert die Gesellschaft», sagte er. Ferner: Gratiszeitungen sind nichts wert. Werbung verführt und bringt die Konsumenten vom Pfad der Erkenntnis ab. Und die UBS solle ihre Sponsoringgelder für die Formel 1 gescheiter für Bildung und Medien einsetzen. (Quelle: Google Medienkritik, 23.9.10) NZZ online, 22.9.10 Unser Online-Kommentar:
Dem kritischen Publikum sei die Entwicklung nicht verborgen geblieben. Von wegen! Wenn der Leserschaft wichtige Fakten nicht weitergegeben werden, kann die öffentliche Diskussion gar nicht stattfinden. Das geschieht auch jetzt wieder in Bezug auf die Alkoholpolitik. Behörden und Medien verheimlichen dem Publikum wesentliche Informationen, weil sie unter dem permanenten Druck der Alkohollobby stehen. Wir alle sind Passivtrinker, wie die WHO es nennt. Wir zahlen ein Leben lang ungefragt die horrenden alkoholbedingten Sozialkosten und ertragen die verminderte Lebensqualität. Dass es effiziente Massnahmen gibt, um die alkoholbedingten Schäden zu reduzieren, wird dem Publikum verschwiegen. So wird vermieden, dass das Stimmvolk die Verbesserungsmöglichkeiten verlangen kann. Auch die NZZ macht da keinen grossen Unterschied. Leider.

Kategorie: Alkoholindustrie, Allgemein, Medien, Politik, Schweiz, Sozialkosten, Verhältnis-Präv., Werbung, Zitate | Keine Kommentare »

Removal Of Minimum Pricing From Alcohol Bill A ‚missed Opportunity‘, Say Health Campaigners, Scotland

Freitag 24. September 2010 von htm

The BMA, Alcohol Focus Scotland and Scottish Health Action on Alcohol Problems (SHAAP) yesterday [Wednesday 22 September 2010] expressed deep disappointment over the Health Committee’s decision to remove minimum pricing from the Alcohol Bill. Dr Brian Keighley, Chairman of the BMA in Scotland said:
„This is a missed opportunity for our parliamentarians who had a real opportunity to drive forward public health policy, not just in Scotland but in the rest of the world. I am frustrated and disappointed that the debate on such a serious health issue has been polarised and that many opposition MSPs had made their minds up before even considering the evidence presented to the Committee. The inclusion of a ’sunset clause‘ offered an opportunity to test the effectiveness of minimum pricing and provide doubters with the reassurances they had initially sought. Sadly, now we will never know. (Source: Medical News Today, 9/23/10)

Kategorie: Alcohol taxes, Allgemein, Global, Parliaments / Governments, Politics, Prevention, Watchdogs | Keine Kommentare »

Selbstkontrollmassnahmen der Alkohol-Industrie in der Schweiz

Donnerstag 23. September 2010 von htm

(siehe auch unten: Die Lauterkeitskommission)

Selbstkontrollmassnahmen der Alkoholbranche in der Schweiz (nur Spirituosen!)

Die Lauterkeitskommission ist im Bereich der Selbstregulierung der Wirtschaft auch als Schiedsgericht tätig. Insbesondere im Zusammenhang mit Selbstbeschränkungen, wie sie zum Beispiel die Zigarettenindustrie bereits vor mehreren Jahren beschlossen hat. Neu hat sich jetzt auch die Alkoholindustrie solche Selbstbeschränkungsregeln auferlegt. Diese sind am 1. Januar 2005 in Kraft getreten und werden von der Lauterkeitskommission auf Beschwerde hin überprüft. Unterzeichnet worden ist die Vereinbarung vom Groupement des spiritueux de marque GSM.

Bei diesem Verhaltenskodex der Alkoholbranche geht es in erster Linie darum, Regeln für eine lautere Kommunikation fest zu legen. So schliesst der 12 Grundsätze aufweisende Katalog zum Beispiel Werbung an unter 18 jährige aus. Werbung darf in keiner Weise Assoziationen zum Arbeitsplatz herstellen oder im Zusammenhang mit dem Lenken eines Motorfahrzeuges stehen. Medizinische Aspekte sind ebenso verboten wie der Hinweis, dass Alkohol die geistige oder körperliche Leistungsfähigkeit steigern könne. Weiter werden die Musterabgabe und die Verpackung sowie die Areale geregelt, in welchen Werbung nicht erlaubt ist. So dürfen im Umfeld von 100 Metern zu Schulen, Freizeitzentren etc. keine Plakate für alkoholische Produkte werben. Ebenfalls ausgeschlossen ist Werbung auf Sportkleidern und Gegenständen, welche für Minderjährige bestimmt sind. Ebenfalls geregelt ist die Abgabe von Mustern: So ist es gemäss diesem Verhaltenskodex verboten Degustationen an Jugendliche unter 18 Jahren abzugeben.
Die Mitglieder der GSM haben sich verpflichtet, die Einhaltung dieses Verhaltenskodex‘ in ihre Statuten auf zu nehmen und etwaige Sanktionen zu akzeptieren, welche durch einen Schiedsspruch der Lauterkeitskommission ausgelöst werden. Das Schiedsgericht kann Bussen bis zu CHF 10’000.– aussprechen.

VERHALTENSKODEX

Einleitung

Unter Kommunikation ist, gemäss diesem Kodex, «sämtliche Markenwerbung oder kommerzielle Kommunikation, ungeachtet des
verwendeten Kommunikationsträgers (z.B. Printmedien, Kino, elektronische Medien, Verpackung, Internet), inklusive Promotionen
beim Konsumenten (z.B. Aktionen, Merchandising, Degustationen, Werbegegenstände, Sponsoring)» zu verstehen.

Zur Kommunikation gehören weder das Material ohne Werbecharakter noch die an die Medien, die öffentlichen Instanzen oder die
Öffentlichkeit abgegebenen Erklärungen zu Anliegen von allgemeinem Interesse wie Risiken oder Vorteile im Zusammenhang mit dem
Konsum von alkoholischen Getränken, noch die pädagogischen Aussagen betreffend den verantwortungsbewussten Alkoholkonsum
oder die Rolle des Alkohols in der Gesellschaft.

Grundprinzip:

Die Kommunikation muss der Gesetzgebung, namentlich Art. 42 b AlkG, der Wahrheit sowie den anerkannten Prinzipien des lauteren
Wettbewerbs und der korrekten Geschäftspraktiken entsprechen.

1. Alkoholmissbrauch

Die Kommunikation darf weder einen übermässigen oder unvernünftigen Konsum fördern, noch Abstinenz oder massvollen
Alkoholkonsum herabsetzen .

2. Minderjährige

2.1 Die Kommunikation darf sich weder spezifisch an Jugendliche unter 18 Jahren wenden noch Minderjährige beim Konsum von
alkoholischen Getränken zeigen .Nicht erlaubt ist auch die Darstellung einer Person, die offensichtlich das Mündigkeitsalter noch nicht erreicht hat.

2.2 Die Kommunikation darf nicht in Medien veröffentlicht werden, die sich vorwiegend an Minderjährige richten.

2.3 Die Kommunikation darf nicht alkoholische Getränke bewerben in Medien, bei Veranstaltungen oder Anlässen, deren Publikum
bekanntermassen hauptsächlich aus Minderjährigen unter 18 besteht.

3. Lenken von Fahrzeugen

Die Kommunikation darf nicht zum Alkoholkonsum im Zusammenhang mit dem Lenken von Motorfahrzeugen irgendwelcher Art auffordern.

4. Arbeitsplatz

Die Kommunikation darf den Alkoholkonsum nicht in Verbindung bringen mit dem Bedienen von potenziell gefährlichen Maschinen oder
der Ausübung von potenziell gefährlichen Tätigkeiten.

5. Medizinische Aspekte

Die Kommunikation darf dem Alkohol keine vorbeugende, pflegende oder heilende Wirkung zuschreiben oder darauf anspielen.

6. Alkoholgrad

Aus der Kommunikation muss klar ersichtlich sein, dass es sich um ein alkoholhaltiges Getränk handelt. Die Kommunikation kann dem Konsumenten Angaben über den Alkoholgrad vermitteln, die aber nur informativ sein dürfen. Ausserdem dürfen die Mitteilungen nicht
implizit zu verstehen geben, das Risiko von übermässigem Konsum bestehe nicht bei Getränken mit niedrigem Alkoholgehalt.

7. Leistungsfähigkeit

Die Kommunikation darf nicht den Eindruck erwecken, der Konsum von alkoholischen Getränken steigere die intellektuelle oder körperliche Leistungsfähigkeit, beispielsweise bei sportlicher Betätigung.

8. Gesellschaftliche und sexuelle Aspekte

Die Kommunikation darf nicht den Eindruck erwecken, der Konsum von alkoholischen Getränken sei unerlässlich für den gesellschaftlichen oder sexuellen Erfolg. Sie darf auf keinen Fall die menschliche Würde und Integrität angreifen. Sie darf auch nie mit gewalttätigem, aggressivem, gefährlichem oder asozialem Verhalten in Verbindung gebracht werden.

9. Musterabgabe und Degustation

Degustationen sind erlaubt in privaten Lokalen, bei kommerziellen Messen oder anderen Gelegenheiten entsprechend den lokalen
Regelungen. Es ist verboten, Minderjährigen unter 18 Jahren Muster und Degustationen von alkoholischen Getränken anzubieten.

10. Verpackung und Ausstattung

Die Verpackung und die Ausstattung alkoholischer Getränke sollen sowohl auf die alkoholische Eigenschaft als auch den Alkoholgrad des Produktes deutlich hinweisen. Bilder und graphische Ausführungen, die Minderjährige anspornen, alkoholische Getränke zu erwerben bzw. zu konsumieren, sind untersagt.

11. Werbeareal

Die Kommunikation ist verboten auf Arealen, die vorwiegend von Minderjährigen besucht werden, wie Primar- und Sekundarschulen,
Realschulen, Gymnasien, Institute, Ferienkolonien, Freizeitzentren etc. sowie im Umkreis von weniger als 100 m zu diesem Areal.

12. Werbeträger

Die Kommunikation ist verboten auf Sportkleidern sowie auf den zur Ausübung des Sports verwendeten Gegenständen und Fahrzeugen. Die Kommunikation ist verboten auf allen Gegenständen, die für Minderjährige bestimmt sind.

Einhaltung und Sanktionen

Die Mitglieder des GSM und des FSS verpflichten sich, die Einhaltung dieses Verhaltenskodex in ihre Statuten aufzunehmen und etwaige
Sanktionen zu akzeptieren, die im Falle einer Durchbrechung dieses Kodex durch einen Schiedspruch seitens der Schweizerischen
Lauterkeitskommission ausgelöst werden; Die Mitglieder des GSM und des FSS erkennen das Schiedsverfahren der Schw. Lauterkeitskommission in Sachen Einhaltung dieses Kodex an. Ihre Tätigkeit und Sanktionen basieren auf dem vom Departement
des Innern bewilligten Reglement aus dem Jahre 1997.

Das Schiedsgericht kann Bussen bis zu Fr. 10’000.00 aussprechen.

Abgesegnet an der ausserordentlichen Generalversammlung vom 7. Februar 2003 des GSM.

Ralph Waeckerlin, Präsident; Peter Platzer, Sekretär

Abgesegnet an der ordentlichen Generalversammlung vom 9. Mai 2003 des FSS.

Paul Siegenthaler; Ernest Dällenbach
——————————————————————————————————
Die Lauterkeitskommission

Jede Person ist befugt und legitimiert, Werbung und andere kommerzielle Kommunikation, die ihrer Meinung nach unlauter ist, bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission zu beanstanden.
Telefon: 0900 211 001, (Fr. 1.–/Min., Festnetzrarif) E-Mail: info@lauterkeit.ch, Internet: www.lauterkeit.ch

Sekretär der Lauterkeitskommision
Dr. Marc Schwenninger
Kappelergasse 14
Postfach 2744
8022 Zürich
Tel 0900 211 001 (Fr. 1.–/Min., Festnetzrarif) / Fax 044 211 80 18

Stiftung für die Lauterkeit in der Kommerziellen Kommunikation
Präsident: Carlo Schmid-Sutter
Sekretariat: Monika Luck, Kappelergasse 14, 8022 Zürich
Tel 01 211 40 11 / Fax 01 211 80 18

Auskunft:
Piero Schäfer, Beauftragter für Kommunikation der Lauterkeitskommission,
Tel 01 267 66 55
E-Mail: schaefer@pieroschaefer.ch

Kategorie: Alkoholindustrie, Allgemein, Dokumente, Schweiz, Verhaltens-Präv., Werbung | Keine Kommentare »

Powered by Gb-rugs.com - Rugs & Carpets

Get Adobe Flash player