Baden-Württemberg ermöglicht jugendliche Testkäufer
Sonntag 18. April 2010 von htm
Im vergangenen Jahr vereinbarten die Jugend- und Familienminister der Länder, dass der Einsatz jugendlicher Testkäufer zumindest „ein Mittel“ im Kampf für die Einhaltung des Jugendschutzes sein kann.
Baden-Württemberg setzt diese Möglichkeit nun um. „Jugendliche können künftig unter bestimmten, eng gefassten Voraussetzungen im Auftrag von Kommunen oder der Polizei für Testkäufe eingesetzt werden“, heißt es in einem Schreiben von Sozialministerin Monika Stolz (CDU) an die Kommunalverbände, das der SÜDWEST PRESSE vorliegt. U.a. müssen sie mindestens 16-jährig sein. …(Quelle: Google Alkohol News, 17.4.10) Südwest Presse, 16.4.10 Kommentar: Offenbar dürfen Wein und Bierverkäufe noch nicht getestet werden. Vielleicht gibt’s dafür einen Bonus von der einheimischen Alkoholindustrie?
Dieser Beitrag wurde erstellt am Sonntag 18. April 2010 um 12:24 und abgelegt unter Alkohol-Testkäufe, Alkoholindustrie, Allgemein, Internationales, Jugend, Politik, Verhältnis-Präv.. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Die Kommentare sind derzeit geschlossen, aber sie können einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.