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Briefe an ...."Unsere Presse im Zwielicht" oder "Wie der Schweizer Presserat seine eigenen Richtlinien bei Bedarf ausser Kraft setzt"1. Brief an den Schweizer Presserat. Erste Beschwerde (27.02.06) 2. Antwort des Sekretärs des Schweizer Presserats (02.03.06) 3. Brief an den Schweizer Presserat. Erweiterte Beschwerde (14.03.06) 4. Entscheid des Schweizer Presserats. (30.06.06) 5. Antwort an den Schweizer Presserat auf deren Abweisung der Beschwerde (13.07.06) 6. Antwort des Sekretärs des Schweizer Presserats (14.07.06) 7. Erwiderung auf die Antwort des Sekretärs des Schweizer Presserats (17.07.06)
1. Brief an den Schweizer Presserat. Erste Beschwerde (27.02.06) Herrn
Beschwerde zu Handen des Presserates Sehr geehrte Damen und Herren, Betr. Richtlinien zur Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten In diesen Grundsatzpapieren verbreiten Sie die journalistische Ethik, der Sie mit einem Beschwerdeverfahren Nachachtung verschaffen wollen. Prof. Dr. Roger Blum hat diese Ethik kürzlich bekräftigt.(1) Im allgemeinen mögen Sie damit Erfolg haben, aber in mindestens einem besonderen Fall sind Ihre Richtlinien reine Makulatur. Dass dies auch unter Journalisten bekannt ist, zeigt der Artikel von Jean-Martin Büttner (2) als Antwort auf eine Rede von Bundesrat Ch. Blocher vor Journalisten. Wenn der Verlag eigene Interessen vertritt, kann der Journalist seine Pflichten nicht wahrnehmen. Ihre Richtlinien sind deshalb in dieser Form irreführend und müssten der Realität angepasst werden. Oder Sie verhängen Sanktionen gegen Verleger, die es ihren Mitarbeitern verunmöglichen, ihrer Ethik nachzuleben. Als konkretes Beispiel kann Ihnen die Behandlung der Alkoholfrage in den Medien dienen. Seit Jahren werden in der
Schweizer Presse immer wieder Meldungen verbreitet, wonach alkoholische
Getränke, mit Mass genossen, im Vergleich zu alkoholfrei Lebenden, gewisse
gesundheitliche Vorteile böten. Meistens werden die wissenschaftlichen Quellen
nicht angegeben. Leserbriefe, die darauf verlangen, offensichtliche Mängel
dieser Untersuchungen richtigzustellen, werden nicht veröffentlicht, eine
Richtigstellung erfolgt auch nicht. Nun sind in letzter Zeit neue Untersuchungen
publiziert worden, die diese Mängel auch wissenschaftlich belegen. (3-8) In der
Schweiz wurden sie nicht veröffentlicht. Auch meine schriftliche Intervention
bei etwa 25 der wichtigsten Redaktionen hat nichts bewirkt. (9) Auch Lösungsstrategien für dieses wichtigste sozialmedizinische Problem der Schweiz werden nicht recherchiert oder Hinweisen wird nicht nachgegangen, obwohl von wissenschaftlicher Seite entsprechendes Material vorhanden ist. (12)
Begründung: Die Journalisten und Redaktionen verstossen damit gegen Ihre Erklärung der Pflichten der Journalistinnen und Journalisten Punkt 1, indem sie es unterlassen, die Öffentlichkeit zu informieren. Sie unterlassen es auch nach Punkt 2, kritisch und frei über dieses wichtige Thema zu recherchieren und zu schreiben. Sie unterlassen es auch nach Punkt 5, diese Meldungen zu berichtigen. Sie verhindern dadurch den in Ihrer Präambel vorgesehenen gesellschaftlichen Diskurs und entsprechende politische Folgerungen und Konsequenzen. Sie üben damit eine Macht in der Gesellschaft aus, die mit dem journalistischen Ethos nicht übereinstimmen kann. Sie entspricht auch nicht den von Verlagen und Redaktionen oft verkündeten hehren Geschäftsprinzipien. (13) Sie schaden damit unserer Wirtschaft, sie verletzen die Menschenrechte, vor allem die von Tausenden von Kindern und Jugendlichen, die in alkoholbehinderten Familien aufwachsen müssen und deren Lebenschancen schwer beeinträchtigt sind. Sie verhindern, dass die alkoholbedingte Gewalt massiv reduziert werden kann. Sie schaden vor allem der Jugend, indem sie sich weigern, ihre Haltung in Bezug auf die Alkoholwerbung zu revidieren. Sie haben während Jahrzehnten dazu beigetragen, dass die 0,5‰-Grenze erst jetzt gesenkt wurde, was in der Zwischenzeit Tausende Todesopfer und Verletzte und Millionenschäden verursacht hat. Mit dem Beitritt einer Anzahl grosser Verlage zur „Allianz für Werbeverbote“ demonstrieren diese geradezu, dass sie nicht gewillt sind, die Unabhängigkeit ihrer Journalistinnen und Journalisten zu gewährleisten.
Ergänzung: Diese Beschwerde betrifft natürlich nicht die normale Berichterstattung von Ereignissen, Unfällen und Verbrechen, die Schilderung von Einzelschicksalen, meist in Zusammenhang mit Alkoholmissbrauch, der ja offiziell auch von der Alkoholindustrie missbilligt wird, obwohl diese ohne ihn kaum existenzfähig wäre. (11% der über 15-Jährigen in der Schweiz konsumieren 50% des Gesamtkonsums.) Es geht um die führenden Medien, die eigene wissenschaftliche Redaktionen unterhalten und Zugang zu den internationalen Agenturen haben. Auch sind es immerhin ca 25 Medien, die über den Newsletter von www.alkoholpolitik.ch monatlich die wichtigsten Neuigkeiten auf diesem Fachgebiet erhalten.
Material:
(2) (08.12.2005) Aus der Replik von Jean-Martin Büttner im Tages-Anzeiger vom 8.12.05 auf die Rede Christoph Blochers an die Journalisten: "Wirklichkeit ist eine
Funktion der Macht" ..."Wirklichkeit
für einen Journalisten ist zum Beispiel, was sein Verlag als Wirklichkeit
definiert haben möchte. ... Schreiben was ist? Schreiben was sein darf." Studie von Ahmed A. Arif and James E. Rohrer, Mayo Clinic Quelle: Join Together, 12/05/05 / BMC Public Health 12/05/05: siehe Links, Kurzfassung und Kommentar auf website ..\forschue\forsch90.htm Darauf unser Brief am 16.05.2005 per e-mail
(4) Cardiovascular risk factors and confounders among nondrinking and moderate-drinking U.S. adults / Herzinfarkt-Risikos und die Verunsicherung bei den Gruppen der abstinenten und mässig Alkohol konsumierenden Erwachsenen in den USA. Studie von: US Gov. Centers for Disease Control and Prevention: Timothy S. Naimi, David W. Brown, Robert D. Brewer, Wayne H. Giles, George Mensah, Mary K. Serdula, Ali H. Mokdad, Daniel W. Hungerford, James Lando, Shapur Naimi and Donna F. Stroup. Quelle: Marin Institute/ American Journal of Preventive Medicine, May 2005 issue. Links, Kurzfassung und Kommentar auf website ..\forschue\forsch61.htm am 2.5.05
(5) Reducing Hypertension-Related Mortality: Is Wine or Beer Better? / Senkung der Todesfälle im Zusammenhang mit Bluthochdruck: Ist Wein oder Bier besser? Studie von: Renaud SC, Guéguen R, Conard P, et al., Boston University - School of Medicine and School of Public Health Quelle:
Article: Alcohol and Health: Current Evidence Kurzfassung und Kommentar auf website ..\forschue\forsch50.htm, am 17.11.04
(6) Report Questions Alcohol's Heart-Healthy Effects / Bericht bezweifelt die positiven Effekte des Alkohols auf die Gesundheit des Herzens Studie von: Dr. Flavio Fuchs of Federal University of Rio Grande do Sul in Brazil Quelle: Marin Institute News Digest/Reuters Health: 8.9.04. The American Journal of Epidemiology. Links, Kurzfassung und Kommentar auf website ..\forschue\forsch43.htm am 12.9.04
(7) Cocoa Has More Phenolic Phytochemicals and a Higher Antioxidant Capacity than Teas and Red Wine / Kakao enthält mehr Phenol Phytochemicalien und mehr Antioxidantien als Tee und Rotwein Studie von: Ki Won Lee, Young Jun Kim, Hyong Joo Lee, and Chang Yong Lee Quelle: Journal of
Agricultural and Food Chemistry, Ausg. 3.12.03/ Basler Zeitung online
(8) Wie Wissenschaft, Medien und Politik oft übersteigert auf vermeintliche Durchbrüche in der Forschung reagieren. Artikel von Rosmarie Waldner Im Tages-Anzeiger vom 11.4.03 Zusammenfassung und Kommentar auf website ..\forschue\forsch8.htm am 11.4.03
(9) 16.05.2005 An die Redaktionen von ca 25 Zeitungen und Zeitschriften in der Schweiz siehe Link unter br050516.htmper e-mail
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(12)
"Alkohol
- Kein gewöhnliches Konsumgut" " (deutsche Übersetzung von „Alcohol - No
Ordinary Commodity, Alcohol and Public Policy“ 2003. (Unter den Autoren auch
Prof. Jürgen Rehm, Zürich) Daraus für die Schweiz relevante Seiten (pdf) ***
(13) Hugo Bütler, Chefredaktor der Neuen Zürcher Zeitung, in "Journalismus in Gefahrenzonen" in der NZZ am Sonntag, am 28.9.03: Zitat auf http://www.alkoholpolitik.ch/zitate.htm : "Es gibt ein würdiges Ziel für Journalisten: Die Suche nach Wahrheit, so gut wir sie eben eruieren können." Kommentar: Schön wär's! Dann hätten wir das Alkoholproblem schon lange im Griff! Es kommt halt darauf an, wo man zu suchen gewillt ist, wie schnell man mit einer "Wahrheit" zufrieden ist und ob man mit der Werbe- und Suchtmittelindustrie gemeinsame Sache macht. --------------------------------------------------------------- Sie könnten unserem Land einen grossen Dienst erweisen, wenn Sie diese Beschwerde ernst nähmen und entsprechend aktiv handelten. Mit bestem Dank zum voraus und mit freundlichen Grüssen Hermann T. Meyer
Kopie zur Kenntnis an: Frau Anne Lévy, Bundesamt
für Gesundheit, Bern
2. Antwort des Sekretärs des Schweizer Presserats (02.03.06)
Schweizer Presserat Conseil suisse de la presse Consiglio svizzero della stampa Herrn Hermann T. Meyer Lindenstrasse 32 Interlaken, 02. März 2006 Beschwerde vom 27. Februar 2006 Sehr geehrter Herr Meyer Hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Beschwerde vom 27. Februar 2006, die ich zur weiteren Instruktion an das Presseratspräsidium (den Präsidenten und die beiden Vizepräsidentinnen) weiterleite. Wenn ich Ihre Ausführungen richtig verstehe, richtet sich ihre Beschwerde in allgemeiner Weise gegen die Schweizer Medien, die nach Ihrer Auffassung - auch bestimmt durch Eigeninteressen - in unzulänglicher Weise über das Alkoholproblem berichten. Soweit Sie damit die Unterlassung einer aus Ihrer Sicht berufsethisch zwingend gebotenen Berichterstattung geltend machen sollten, erlaube ich mir, Sie bereits an dieser Stelle auf die - auf unserer Website www.presserat.ch abrufbare - grundlegende Stellungnahme 1/92 (Nachrichtenauswahl ist Sache der Redaktionen) hinzuweisen. Zudem hat der Presserat im Herbst 1996 in einem unveröffentlichten Nichteintretensentscheid festgehalten, dass es sich - wenn überhaupt - höchstens ganz ausnahmsweise rechtfertigen dürfte, aus der unterlassenen Berichterstattung eines Mediums über ein bestimmtes Thema eine Verletzung der in der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» statuierten berufsethischen Normen abzuleiten. Soweit Sie darüber hinaus geltend machen, bestimmte von Ihnen nicht konkret bezeichnete Medien würden Falschinformationen zu diesem Thema verbreiten bzw. bereits veröffentlichte Informationen richten, kann der Presserat die Berechtigung einer derartigen Beschwerde - wenn überhaupt - jedenfalls nur dann überprüfen, wenn sich die Beschwerde gegen genau bestimmte und entsprechend überprüfbare Medienberichte richtet. Ich bitte Sie, mir mitzuteilen, ob Sie unter diesen Umständen trotzdem an
Ihrer Einstweilen verbleibe ich mit freundlichen Grüssen
3. Brief an den Schweizer Presserat. Erweiterte Beschwerde (14.3.06)
Herrn E-mail: info@presserat.ch
Beschwerde zu Handen des Presserates, Fortsetzung der Eingabe vom 27.2.06 Betr. Richtlinien zur Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten Sehr geehrter Herr Dr. Künzi, Besten Dank für Ihre prompte Antwort auf meine Beschwerde und dass Sie mich auf die damit verbundenen Schwierigkeiten aufmerksam machen: A) Diese Stellungnahme von 1992:
Die von mir angeprangerte Haltung der Redaktionen ist nicht „eine etwas einseitige Selektion“ sondern ein methodisches, absichtliches Verweigern von lebenswichtigen Informationen, auf die
B) Kein Beschwerde gegen die Presse allgemein möglich.
Da ich natürlich nicht alle Presseerzeugnisse, Radio- und
Fernsehsendungen ständig verfolgen kann, bin ich auch nicht in der Lage, mit
letzter Sicherheit zu behaupten und zu beweisen, dass keine der von mir
verlangten Berichte erschienen sind: a) Berichte über Untersuchungen, welche die gesundheitlichen Vorteile des mässigen Alkoholkonsums gegenüber der Abstinenz relativieren oder widerlegen. Artikel, die nachweisen, welche Pro-Alkohol-Artikel von Forschern oder Instituten stammen, die von der Alkoholindustrie (mit)finanziert wurden.
b) Seriös recherchierte Berichte, welche die erfolgversprechenden Massnahmen aufzeigen, die gemäss wissenschaftlicher Studien verfügbar wären, um das Alkoholproblem wenigstens spürbar zu mildern. Ganz wird es kaum je aus der Welt zu schaffen sein.
c) Folgeartikel, die auf Veröffentlichungen von anderer Seite reagieren, die Diskussion aufnehmen und so den von Ihnen gewünschten gesellschaftlichen Diskurs anregen und weiterbringen. Nur der „Primeur“ zählt.
Trotzdem wage ich zu behaupten, dass die meisten Presseerzeugnisse, wie auch Radio und Fernsehen in der Schweiz in diesen Belangen die schriftlich festgelegten und im Internet publizierten „Richtlinien zur Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten“ verletzen.
Sie verlangen, dass ich bestimmte Presseerzeugnisse nenne, weil der Presserat nur am einzelnen Fall die Anschuldigung überprüfen könne. Hier Beispiele:
Ich kann auf Grund meiner täglichen Lektüre und der Suche im Archiv der Zeitungen mit der obigen Zusammenstellung den Schluss ziehen, dass mindestens der Tages-Anzeiger, entgegen seinen Beteuerungen, aber auch gemäss Aussage seines eigenen Journalisten und durch seine öffentlich gemeldete Mitgliedschaft bei der „Allianz gegen Werbeverbote“ seinen Journalisten nicht erlaubt, die Richtlinien des Presserates einzuhalten. Auch die gelegentliche Berichterstattung zu einzelnen Alkoholthemen und diesbezügliche Leserbriefe oder Artikel über die Aufgabe der Journalistinnen und Journalisten ändern an dieser Feststellung nichts. Diese dienen als Vertuschungsmanöver, das darüber hinwegtäuschen soll, dass die wesentlichen Aussagen unterbleiben. Wichtige Aspekte werden in Leserbriefen, wenn sie überhaupt erscheinen, oft weggestrichen. Auch werden sie durch laufend publizierte Artikel, die den Alkoholkonsum verherrlichen und anpreisen bei weitem aufgewogen. Ich bin aber überzeugt, dass es bei den andern Verlagen, vor allem jenen in der „Allianz gegen Werbeverbote“, genau gleich läuft. Auch das Schweizer Fernsehen bleibt mit ihren „aufklärerischen“ Sendungen an der Oberfläche und verbreitet daneben viel Lifestyle-Schleichwerbung, vor allem auch bei den von der Presse bezahlten Sendungen. Aber das gehört wahrscheinlich nicht zu Ihrem Aufgabengebiet. Besonders stossend ist, dass Presseerzeugnisse, die vorgeben, den Konsumenten zu schützen, nicht anders funktionieren wie die übrige Presse. Z.B. K-tipp, Puls-tipp und vor allem der Beobachter. Man könnte sich nun die Frage stellen und spekulieren, warum das so ist. Einige Möglichkeiten bieten sich an: - Zeitungsverlage sind oft grosse Firmenkonglomerate, die irgendwo, meist über die Inserate, mit der Alkoholindustrie verbandelt sind. Bei der Tagespresse ist der Anteil der Alkoholinserate allerdings minimal. - Die Wirtschaft allgemein hat noch nicht erkannt, dass Gesundheit Wohlstand bringt, wie die EU formuliert. Die grossen sozialen Folgekosten belasten nicht nur den einzelnen Bürger und die Bürgerin, sondern sehr stark auch die Wirtschaft. Da wären bedeutende Standortvorteile zu gewinnen. Würde weniger Alkohol konsumiert, könnte die übrige Wirtschaft davon profitieren. - Im Eingangstext zu meiner Webseite www.alkoholpolitik.ch formulierte ich: „Alkoholpolitik ist in der Schweiz wie auch in andern Ländern ein eher unbeliebtes Thema, weil sehr oft die eigene Konsumhaltung, wirtschaftliche Eigeninteressen oder einfach die gesellschaftliche Wirklichkeit einer objektiven Betrachtungs- und Handlungsweise im Wege stehen.“ Damit ist auch für die Presse das Wesentliche gesagt. Die Journalistinnen und Journalisten üben einen stressigen Beruf aus. Dies führt oft zu einer eher ungesunden Alkohol-Konsumhaltung. Dieser Beruf wird deshalb in Bezug auf Alkohol als Risikoberuf eingestuft, ähnlich wie Gastgewerbepersonal, Bauberufe, Politiker, etc. Dass daher das Interesse, über alkoholbezogene Themen zu recherchieren und zu schreiben, bei einigen nicht immer gross ist, kann man verstehen. Aber es gibt ja auch andere.
Meine Beschwerde halte ich aufrecht. Sie können entscheiden, ob Sie Presseerzeugnisse mahnen oder massregeln wollen, oder ob Sie einsehen müssen, dass Ihre Grundsätze der Realität angepasst werden sollten. Natürlich können Sie auch abwimmeln, (Sie sind ja Teil des Systems mit persönlichen Verbindungen) und hoffen, die Zukunft werde es schon richten und Sie könnten dann immer noch auf den fahrenden Zug aufspringen. - Es ist schlussendlich auch eine Frage der Moral. - Ich wünsche Ihnen viel Glück bei Ihrer Entscheidfindung.
Mit freundlichen Grüssen
Hermann T. Meyer
Beilagen
73 Kopien zu den Artikeln in der Tabelle
Kopien
per e-mail, ohne Dokumente, an die bisherigen Stellen
4. Entscheid des Schweizer Presserats. (30.06.06)
5. Antwort an den Schweizer Presserat auf deren Abweisung
meiner Beschwerde (13.07.06)
Schweizer Presserat Sekretariat 3800 Interlaken
per e-mail
Stellungnahme 33/2006
Ich bestätige Ihnen den Eingang Ihres Entscheids zu meiner Beschwerde betr. der Behandlung der Alkoholfrage in den Schweizer Medien.
Am selben Tag brachte der von mir speziell kritisierte Tages-Anzeiger einen Artikel über eine im British Medical Journal veröffentlichte Studie zum Herzinfarkt-Risiko von mässig Alkohol Konsumierenden im Vergleich zu "Abstinenzlern" (bewusst herabsetzend). Zweifelnde Stimmen wurden, wenn auch kurz, erwähnt, so die kalifornische Soziologin Kaye Fillmore, aber nur als Einzelperson, dabei war sie die leitende Forscherin einer ensprechenden grossen internationalen Studie. Vielleicht ist das der Anfang zu einer neuen Haltung dem grössten sozialmedizinischen Problem unseres Landes gegenüber. Es wäre wirklich an der Zeit, wenn die Presse ihre Verantwortung wahrnehmen würde. Zuviel Not, Tod und Kosten hat sie mit ihrer Haltung bisher mitverursacht und mitzuverantworten.
Ihr Entscheid hat mich nicht überrascht. Ihre Argumentation aber schon. Zu Ihren Erwägungen:
1. Dass Sie von sich aus materiell zu verschiedenen Untersuchungen nicht Stellung beziehen können, leuchtet mir ein. Ein Richter würde dafür aber unabhängige Fachleute beiziehen. Das wäre für Sie durchaus machbar gewesen, aber Sie wollten gar nicht darauf eintreten. Aus der „Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten“ lässt sich keine berufsethische Pflicht ableiten. Was soll denn diese ganze Schaumschlägerei? Das Mindeste wäre noch, dass Sie diese hehren Worte entsprechend einschränkend deklarieren. Offensichtlich dienen diese wohlklingenden Leitsätze nur als folkloristisches Beiwerk bei Ausbildung und bei Festlichkeiten in Journalistenkreisen. Mit andern Worten: Sie erklären, dass es gar kein Berufsethos für Journalisten gibt. Wie Sie damit ehrlich leben können, ist Ihr Problem.
2. Sie belegen Ihre Behauptungen mit keinem einzigen Beispiel. Um nicht einseitig zu erscheinen, habe ich Ihnen die mir bekannten Artikel beigelegt, auch wenn sie einige kritische Bemerkungen enthielten. Auch habe ich mich nicht beklagt, meine Leserbriefe seien nicht gedruckt worden. Die Erfolgsquote ist im Ganzen bis jetzt über 50% gewesen. Nur wurde oft wesentliches gestrichen. Wenn Sie dies als Teil der Überschrift thematisieren, ist dies klar irreführend und unfair.
3. Dass ich keinen Anspruch darauf habe, von Redaktionen berücksichtigt zu
werden, ist mir bewusst. Mit den Rundsendungen wollte ich vermeiden, dass
sich diese herausreden konnten, sie hätten nichts gewusst, Es geht darum,
dass Redaktionen einerseits die international erhältlichen Neuheiten, die
sogar ich als Privatperson finde, der Bevölkerung vorenthalten und
andererseits ein so wichtiges Thema nicht selber journalistisch aufarbeiten,
recherchieren und verschiedene Lösungsansätze zur Diskussion stellen. Man
begnügt sich weitgehend mit Schilderungen bei Unglücksfällen und Verbrechen
oder bringt Fallbeispiele von Einzelschicksalen, ohne auf die
gesellschaftliche Relevanz einzugehen.
Diese Tatsachen bleiben bestehen: 1. Die Schweizer Medien, wahrscheinlich mit Ausnahme der NZZ, sind ihrer Pflicht, die Leserschaft zu diesem Thema ehrlich und umfassend zu informieren, bisher nicht nachgekommen. Neueste Beispiele: EU-Bericht "Alkohol in Europa" (möglicherweise einziger Bericht in "Der Bund" vom 16.6.06); Global Resolution zuhanden der FIFA betr. Fussball und Alkoholwerbung.
2. Neue Forschungsberichte, welche die Aussagen von Untersuchungen über gesundheitlich positive Auswirkungen des mässigen Alkoholkonsums im Vergleich zu Abstinenten als falsch taxierten, wurden nicht zu Kenntnis gebracht, obwohl die Fehler auch für informierte Laien wie mich offensichtlich sind. (Bis zum oben erwähnten TA-Artikel)
Nach Abschluss dieses Verfahrens werde ich dieses Dossier auf meiner Webseite ins Internet stellen. Vielleicht dient es ab und zu einem Journalisten in Ausbildung als Stoff zum Nachdenken.
Mit freundlichen Grüssen Hermann T. Meyer Lindenstr. 32
6. Antwort des Sekretärs des Schweizer Presserats (14.7.06)
Advokaturbüro Martin Künzi
Tel. 033 823 12 62 per E-Mail: advkuenzi@bluewin.ch
Sehr geehrter Herr Meyer Ihre Erwiderung auf unsere Stellungnahme 33/2006 habe ich zur Kenntnis genommen. Ich erlaube mir, meinerseits noch einmal kurz zu Ihren Ausführungen Stellung zu nehmen. Ich habe Sie bereits in meinem Schreiben vom 2. März 2006 deutlich darauf hingewiesen, dass Sie mit einem Nichteintreten des Presserates rechnen müssten. Sie haben trotzdem an Ihrer Beschwerde festgehalten. Im Gegensatz zu einem Gericht gehört es gemäss ständiger Praxis des Presserates nicht zu seinen Aufgaben, umstrittene Sachverhalte in einem Beweisverfahren z.B. durch den Beizug von Fachleuten zu klären. Ohnehin geht bereits aus den von Ihnen dem Presserat eingereichten Unterlagen hervor, dass das Thema offensichtlich kontrovers diskutiert und Ihre Auffassung nicht die alleinige, unumstrittene „Wahrheit“ darstellt. Die Überschrift „Keine Verpflichtung zur Veröffentlichung von unverlangt eingesandten Informationen“ bezieht sich nicht auf das Thema Leserbriefe, sondern vielmehr darauf, dass Medien selbst dann nicht verpflichtet sind, über ein bestimmtes Thema zu berichten, wenn Sie einer Redaktion ein dickes Dossier zu einem Thema zustellen. Freundliche Grüsse Martin Künzi, Sekretariat Schweizer Presserat
Advokaturbüro
Martin Künzi
Sehr geehrter Herr Künzi, Besten Dank, dass Sie sich die Mühe genommen haben, nochmals zu reagieren. Ich weiss, Sie haben mich gewarnt. In meiner Naivität habe ich Ihre Rechte und Pflichten der Journalisten wörtlich genommen, wie ich solche statutenähnliche Dokumente immer nehme. Ich verstehe deren Doppelbödigkeit auch jetzt noch nicht. Sie schreiben, die von mir eingereichten Unterlagen bewiesen, dass das Thema kontrovers behandelt wird. Ich gebe zu, dass dieser Eindruck entstehen kann, wenn man von der Wichtigkeit des Themas nicht überzeugt ist und fachlich zu wenig informiert. Gemessen an der Menge der Presseerzeugnisse, die jeden Tag erscheinen, sind diese paar von mir eingereichten Beispiele aber nur die Nadel im Heuhaufen. Von korrekter Information kann keine Rede sein. Dass ich behaupte, "die unumstrittene Wahreit" zu vertreten, ist eine Unterstellung, die dazu dient, von der Problematik abzulenken. Immerhin stütze ich mich auf die aktuelle wissenschaftliche Beweislage und versuche, die von der Alkoholindustrie gekaufte Forschung von der sauberen Wissenschaft zu unterscheiden. Dazu dient mir eine 50-jährige Erfahrung auf diesem Gebiet mit vielen persönlichen Kontakten. Dass ich nicht erwarten kann, dass von mir der Presse eingereichtes Material verarbeitet wird, habe ich bereits im letzten e-mail deutlich gemacht. (Punkt 3) Ich weiss: Pressefreiheit ist die Freiheit der Presse, nur zu drucken, was sie will, d.h. der Verleger. Sie brauchen das mir nicht nochmals zu betonen. Ich weiss auch, dass die Schweizer Presse international einmal einen guten Ruf hatte. Auch heute sind wir im allgemeinen gut bedient. Leider gibt es diese Ausnahme. Wie lange noch? Freundliche Grüsse 8. Kommentar (25.07.06): Es wird nun interessant sein, zu verfolgen, wie die Presse auf die Beschwerde reagiert. Sie könnte z.B.
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InhaltsverzeichnisEntwicklungen der schweizerischen Alkoholpolitik der letzten Jahre anhand von Leserbriefen Ihre Meinung interressiert uns Links zu Fachleuten und Institutionen Die Lobby-Arbeit der globalen Alkoholindustrie Dossiers: Suchtmittelwerbung; Alcopops; Absinth; WTO - GATS; Alkoholkonsum Jugendlicher; Alkohol und Verkehr / Drink Driving; Wein (Alkohol) sei (mässig genossen) gesund; Sport und Alkohol; Strukturelle Prävention; NPA (Nationales Programm Alkohol); botellón Projekt-Idee
Project in English
Herausgeber/Editor:Hermann T. Meyer, Projekte und Dienstleistungen, Lindenstr. 32, CH-8307
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