Internationales

Das neue englische Alkohol-Patent-Gesetz (The Licensing Act)

Einige wichtige Punkte:

Fahrplan:   Ministerieller Führer gegen Ende September 2003.
                Die lokalen Behörden veröffentlichen ihre Beschlüsse Februar/März 2004.
                Die neuen Lizenzen oder Zertifikate werden im Januar 2005 gültig.

Hauptpunkte:

                Die Verschmelzung von bisher 6 verschiedenen Lizenz-Systemen (Alkohol, 
                öffentliche Unterhaltung, Kinos, Theater, späte Nacht-Erfrischungshäuser (?),  
                Nachtcafés).

                Ein einziges integriertes System, um Lokale zu lizenzieren, die Alkohol verkaufen,
                dem Publikum Unterhaltung bieten oder spät nachts Erfrischungen offerieren.

                Übertragung der Verantwortung für die Alkoholpatentvergabe vom lokalen Gericht 
                (magistrates' courts) zu den lokalen Behörden.

                Es werden zwei Lizenzen unterschieden: Die Lizenz für das Lokal mit Betriebsvor- 
                schriften (z.B. Öffnungszeiten, Notausgänge, Grösse), angesprochen werden Kriminalität, Unruhe, 
                öffentliche Sicherheit, Jugendschutz. Sie werden lokal erteilt, unter Abwägung von u.a.
                der Bedürfnisse des Betreibers, der Anwohner, der Feuerwehr, im allgemeinen öffentlichen 
                Interesse.

                Ein neues System der persönlichen Lizenz wird eingeführt. Sie erlaubt dem Inhaber Alkohol zu 
                verkaufen oder zu liefern für den Konsum in oder ausserhalb der Lokalität, für die eine Lizenz
                vorhanden ist. (Jene, die reglementierte Unterhaltung oder alkoholfreie Erfrischungen in der Nacht
                anbieten, benötigen nur eine Lokal-Lizenz.)

                Die persönliche Lizenz kann an Personen über 18 Jahren für 10 Jahre abgegeben werden, die 
                einen Test zu Lizenzrecht und sozialer Verantwortung bestanden haben und über einen     
                guten Leumund verfügen.

                Die Abschaffung der Öffnungszeitbeschränkung für den Verkauf von Alkohol erlaubt den 
                durchgehenden Betrieb. (24 h, 7 Tage)

                Das gesetzliche Mindestalter um Alkohol in lizenzierten Betrieben konsumieren und kaufen zu
                dürfen, bleibt bei 18 Jahren. Ausnahme: Jugendliche von 16 oder 17 Jahren in Begleitung einer 
                erwachsenen Person dürfen Alkohol zu einer Tischmahlzeit konsumieren, wenn der Alkoholgehalt
                unter dem von Spirituosen liegt. 

                Eine Reihe von alten und speziellen Privilegien in Bezug auf den Verkauf von alkoholischen 
                Getränken, die im Besitz der Krone, gewissen Theatern, der Weinhändler der Londoner City und 
                des Vizekanzlers der Universität Cambridge waren, sind aufgehoben worden.

                etc.

                (Übersetzung: Hermann T. Meyer, Quelle: alcohol ALERT 2/2003)

 

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