Interventionen

10.07.2007

Beschwerde betr. Fernsehsendung „Start up – Der Weg zur eigenen Firma“ Schleichwerbung für
eine Internet-Weinplattform vom 25. Juni 2007

 

EINSCHREIBEN

Hermann T. Meyer  
Lindenstr. 32    
8307 Effretikon                                                                                                                                         Tel. 052 343 58 75
                                                                                                                                                                Fax 052 343 59 29
                                                                                                                                                                 e-mail: hermann@familie-meyer.ch

8.9.2007

 

UBI
Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen
VPB Bundeskanzlei
3000 Bern

 

Beschwerde betr. Fernsehsendung „Start up – Der Weg zur eigenen Firma“ Schleichwerbung für eine Internet-Weinplattform vom 25. Juni 2007

Sehr geehrte Präsidentin
Sehr geehrte Mitglieder der unabhängigen Beschwerdeinstanz


Ihr Leiter des Sekretariats, Herr Dr. Pierre Rieder, hat mir mit Einschreiben vom 29.8.07 die Stellungnahme der Gegenpartei zugestellt und mir die Möglichkeit einer Replik bis zum 12.9.07 gegeben.  Ich danke Ihnen dafür und möchte diese Gelegenheit benützen.

 Meine Replik ist wie folgt gegliedert:

1. Meine Beschwerde wird vollumfänglich aufrecht erhalten.

2. Vorbemerkung:

3. Replik zur Stellungnahme der Gegenpartei

4. Meine Schlussbemerkungen:

 

1. Meine Beschwerde wird vollumfänglich aufrecht erhalten.

Die Begründung in der Stellungnahme der Gegenpartei ist als ungenügend zurückzuweisen

2. Vorbemerkung:

Feststellung: Der Termin vom 12.9.07 ist mit diesem Schreiben eingehalten.

3. Replik zur Stellungnahme der Gegenpartei

Ad 1. Die Gegenpartei unterstellt mir, die Verletzung der Artikel 5 und 10 RTVG nicht begründet zu haben.

Ich erinnere daran, dass meine Beschwerde enthielt:

1. Meine Beschwerde an die Ombudsstelle DRS vom 15.6.07 als beigelegte Kopie

2. Der Schlussbericht von Achille Casanova, Ombudsstelle DRS vom 5.7.07 (als Fotokopie beigelegt)

3. Meine Stellungnahme zu den im Schlussbericht der Ombudsstelle gebrachten Argumenten

4. Zusätzliche Begründung meiner Beschwerde

 

Wenn die Gegenpartei diese Unterlagen nicht zur Verfügung hatte, frage ich mich, wie sie ihre weiteren Kommentare formulieren konnte. Auch standen meine Texte im Internet auf meiner Webseite zur Verfügung.

 

Ad 3. (Ich habe die Abschnitte nummeriert.)

1. Das Ziel der Sendung ist nicht Gegenstand dieser Beschwerde sondern der Umstand, dass eine Alkohol-Vertriebs-Idee zugelassen wurde.

            2. Es enthebt die Direktion oder Redaktion nicht ihrer Verantwortung, wenn sie glauben, diese an Fachleute abgeben zu können. Ob die
                persönlichen Verflechtungen von Aktionären der „Giveawine“ bis hinauf zur SF-Direktion hierbei eine Rolle gespielt haben, kann ich nicht beurteilen,
               ausgeschlossen ist es nicht, wie ein Konkurrent aufzeigt.

 3. Wenn betont wird, Ziel der Sendung sei eine Geschäftsidee und nicht ein Produkt gewesen, ist festzuhalten, dass diese Geschäftsidee nicht neu, sondern bereits bekannt war (z.B. Fleurop), man sich sogar darauf bezog. Es war eindeutig das Produkt, das mit Hilfe dieser bereits auf dem Markt etablierten und somit kopierten Geschäftsidee vermehrt verkauft werden sollte. „Weinfachhändler sollen durch die Einbindung in das Netzwerk Mehrumsatz und Kundenkontakte generieren können. Für Giveawine soll durch das Auftragsvolumen eine lukrative Umsatzprovision entstehen.“ (Zitat aus WEIN + MARKT 8/2007) Zu bemerken ist auch, dass der Name „Giveawine“ vorspiegeln sollte, es handle sich um die Verbreitung des von der Werbung hochgejubelten Produkts Wein, dabei führt „Giveawine“ auch eine grosse Zahl an Spirituosen.

Dass diese Geschäftsidee neu und deshalb förderungswürdig gewesen wäre, wird zusätzlich durch die Tatsache widerlegt, dass bereits eine grosse Zahl Firmen diesen Versandhandel betreibt. Am 5.8.07 berichtet der Ktipp von einer Untersuchung bei Wein-Versandfirmen, in der die Preise von 30 Firmen verglichen wurden.  (Kopie liegt bei)

Nicht umsonst hat ein bereits im gleichen Geschäft tätiger Konkurrent sehr massiv gegen diese Schleichwerbung bei der SF-Direktion protestiert.

Werbung für eine Vertriebsart  kann verglichen werden mit Werbung für eine Ladeneröffnung im Hinterhaus eines Nachbarhauses, wenn der Laden an der Strasse nicht zu sehen ist. Der Händler wird Prospekte in die Briefkästen der Umgebung werfen und auf die nahegelegene Einkaufsmöglichkeit und seine Produkte aufmerksam machen. Zusätzlich wird er auch die Lokalpresse und das Lokalradio benützen. Ziel ist natürlich der Absatz seiner Waren. Für Giveawine wurde, wie andernorts erwähnt, in der Programmzeitschrift TELE mit einem grossen Artikel hingewiesen. Auch die Fachpresse brachte freundliche Artikel.

4. Nochmals wird betont, es gehe um die Geschäftsidee, nicht um das Produkt. Für die Programmleitung stimmt das schon, aber für das Publikum, die Zuschauer, wirkt es als Werbung, wenn der Name (Aufforderung, Wein zu geben) oder das Produkt selber oft genannt werden. Dabei ist es nicht wichtig, ob eine Marke oder die Produktegattung Wein genannt werden. Es war auch nicht eine kurze Erwähnung, so im Vorübergehen, nein, „Giveawine“ war einer der Schwerpunkte des Programms, einer von 10 Finalisten, von wichtigen Wirtschaftsgrössen hochgejubelt.

5. Art. 10 Abs 1 lit.a betrifft Tabakwaren. (Stand 1.4.07) (Dass ein Zusammenhang zwischen Alkohol- und Tabakkonsum besteht, ist wissenschaftlich erwiesen, dieses Thema gehört aber wohl kaum hierher.)

 Zum Argument: „Dann dürfte überhaupt nicht mehr über alkoholische Produkte, Tabak, Arzneimittel und Politik berichtet werden“:

Politik und Arzneimittel haben starke Kontrollmechanismen, die Schleichwerbung verhindern oder deren eventuelle Wirkung dämpfen, Tabakschleichwerbung würde beim heutigen Stand der Volksmeinung kaum mehr akzeptiert. Beim Alkohol gibt es die Kontrollmechanismen nur beschränkt und die Wirkung ist schwerwiegend für den einzelnen wie für die Gesellschaft.

Bei der Politik wachen die Parteien mit Argusaugen, dass andere keine Vorteile erzielen können. Wird trotzdem ein falscher Entscheid getroffen, gibt es Regulierungsmechanismen, z.B. nach dem Parlament das Referendum, die Initiative, Volksabstimmung, nächste Wahlen. Die SF-interne Selbstzensur wirkt.

Arzneimittel: Die Konkurrenzfirmen wachen. Die Santé Suisse prüft Arzneimittel auf ihre Wirkungen und Nebenwirkungen. Auch die Krankenkassen haben eine Kontrollfunktion. Der Leiter der Puls-Sendung am Schweizer Fernsehen wurde wegen Problemen in dieser Richtung kritisiert, wenn nicht gar gefeuert.

Bei Alkohol-Sendungen freuen sich die Produzenten und Händler, denn jede Markenwerbung ist auch Gattungswerbung. Andere Gattungen pochen darauf, auch mit Schleichwerbung zum Zuge zu kommen. Bier, Wein, Schnaps, Absinth – alles kommt immer wieder dran. Der aus heutiger Sicht fragwürdige Entscheid der UBI zum Fall der Champagner-Degustation im Kassensturz vom 2.3.1990, VPB 55.35, wird immer wieder als Rechtfertigung herangezogen, dass diese Art der Berichterstattung erlaubt sei, so dass die Gesundheitslobby mit ihren beschränkten Mitteln es nicht wagt, dagegen anzugehen. Die Programmmacher nützen diesen Umstand auch weidlich aus. Nicht umsonst habe ich in kurzer Zeit zu drei Sendungen eine Beschwerde eingereicht. Inzwischen wären noch weitere Fälle zu kritisieren. (Z.B. am 6.7.07 über Whiskey) Selbstverständlich würde das kein Beteiligter zugeben. „Giveawine“ und Start-up erhielten zusätzlich noch Schützenhilfe durch die Zeitschrift TELE,  Nr. 17/07, die eine ausführliche Reportage über „Giveawine“ brachten.  Man kann also von einer konzertierten Aktion sprechen. TELE nimmt keine kritischen Leserbriefe mehr entgegen.

Übrigens: In Art. 10 RTVG steht auch unter Abs. 3: Unzulässig sind Schleichwerbung und unterschwellige Werbung. Unsere Beschwerde betrifft ja die Schleichwerbung. Und unterschwellig wirkt die Sendung Start-up Giveawine ebenfalls: Sie ist als informierendes Fernsehprogramm getarnt, wirkt aber wie eine gewöhnliche Werbesendung. (Nennung des Gattungsnamens Wein, das Wort wine im Firmennahmen, Anpreisung der Vertriebsart, Ablauf einer ganzen Geschichte, was in einem Werbespot in dieser Ausführlichkeit nicht möglich und wahrscheinlich unbezahlbar wäre, Präsentation durch sympathische Jungunternehmer.

6. Die Jugendzeit hört nicht beim gesetzlichen Jugendschutzalter auf. In den USA ist dieses auf 21 bis 27 Jahre angesetzt, was sicherlich schwierig durchzusetzen ist, vor allem wenn wie dort Jugendliche in den Krieg ziehen müssen. Aber vom Gesundheitsstandpunkt in Bezug auf die körperliche und geistige Entwicklung ist ein höheres Schutzalter sicherer und auch bei uns und in andern Ländern in Diskussion (z.B. England und Neuseeland). Das bei uns geltende Schutzalter ist rein politisch begründet und im Kampf mit den Produzenten, Händlern und Werbern als Kompromiss ausgehandelt worden.

Jeder einigermassen versierte Internet-Benutzer weiss, dass Altersbeschränkungen beim Zugang zu gewissen Seiten kaum durchzusetzen sind. 18-Jährige sind bei uns befugt, Spirituosen einzukaufen. Da nützen auch ausführliche Hinweise auf Geschäftsbestimmungen wenig. Dies sind reine Schutzbehauptungen. So können 18-Jährige auch für Minderjährige einkaufen und die Ware weitergeben. Auf amerikanische Erfahrungen in diesem Zusammenhang habe ich schon früher hingewiesen.  (Siehe Beilage Forschungsberichte usw. Nrn. 2, 4, 5)

Jugendschutz beziehe sich gem. Art. 5 RTVG auf die geistig seelische und soziale Entwicklung: Jede zusätzliche Vermarktung, Verkaufsförderung will ja zusätzliche Verkäufe erzielen. Durch den Versand von Alkoholika gelangen diese direkt zum Verbraucher, der sie meist selber oder zusammen mit seinem Umfeld konsumiert. Sind Kinder oder Jugendliche anwesend, so spüren sie die Folgen, sind sie direkt in ihrer geistig seelischen und sozialen Entwicklung beeinflusst. Z.B. fühlen sie sich bestärkt in dem, was ihre Kollegen, Kolleginnen sagen: „Es kann ja nicht so schlimm sein, wie die Prävention versucht, uns weiszumachen.“ D.h. Prävention ist unglaubwürdig, unwirksam. Millionen werden so verschleudert. (Siehe WHO: „Alkohol und Massenmedien“) Oder: Ein Teil der Eltern hat bereits ein Alkoholproblem, nach aussen noch nicht sichtbar, der/die Betroffene gilt als Geniesser, der einen guten Tropfen schätzt. Also ist Wein immer zuoberst in der Geschenkliste. Auch Personen mit bekannten Alkoholproblemen wird oft wider besseres Wissen Alkohol geschenkt. Das Kind, der Jugendliche leidet bei jedem Schluck Höllenqualen, den der Vater/die Mutter zu sich nimmt. Seine Entwicklung wird weiter gestört, seine Lebenschancen vermindert. (Die Mehrheit solcher Kinder und Enkel wird später selber unter Suchtproblemen leiden.)  Solche Alkoholbehinderte Kinder werden in der Schule nicht als solche erkannt. Der Lehrer ist meist der letzte, der es erfahren würde. Fachleute rechnen mit 100'000 solcher alkoholbehinderter Kinder in der Schweiz. (siehe auch Der Club, SF1 vom 28.8.07, in dem die Lehrerschaft zu mehr Aufmerksamkeit diesbezüglich aufgerufen wurde.  Gut gemeint, aber Illusion)

 

Kommentar von Herrn A. Casanova

Hier wird auf den Multiplikatoreneffekt bei Massenmedien hingewiesen. Genau deshalb ist es so schädlich, dass die Medien Schleichwerbung betreiben.  Eben weil ein Verkaufsförderungseffekt immanent ist. Entscheidend ist deshalb, dass Schleichwerbung unterbunden wird und den Programmverantwortlichen nicht alle Türchen offengehalten werden, damit sie wie bisher ungestraft praktisch schrankenlos diese Schleichwerbung betreiben können.

Nicht umsonst ist jetzt wenigstens beim Rauchen eine Gegenbewegung im Gange mit dem Ziel, z.B. in Kinofilmen, die ja auch oft im Fernsehen gezeigt werden, das Rauchen einzuschränken. Der Alkoholkonsum in Film und Fernsehen ist ebenso kultbildend und damit werbewirksam wie das Rauchen. Auch wird, wenn laufend Alkohol konsumiert wird, kaum je auf die negativen Folgen hingewiesen, oder sie gezeigt. Es wird meistens „ungestraft“ gebechert, Auto gefahren, regiert, usw., d.h. die Realität wird geschönt. Die Wahrheit wäre ja auch nicht so unterhaltsam und verkaufsfördernd. (Siehe dazu in der Beilage die Forschungsberichte usw. Nrn. 1. 3. 6. 7. 8. 9) Was für den Film im Fernsehen gilt, gilt genauso für jedes andere Programm im Fernsehen. Sind lebende, bekannte, geschätzte Personen beteiligt, ist die Werbewirkung beim Zuschauer noch verstärkt.

Wir ergreifen die Gelegenheit, wenn schon die Verordnung angesprochen wird, diese ebenfalls zu zitieren und zu kommentieren.

RTVV

2. Abschnitt: Inhaltliche Grundsätze

Art. 4 Jugendschutz

(Art. 5 RTVG)

- 1 Veranstalter von frei empfangbaren Fernsehprogrammen haben jugendgefährdende Sendungen akustisch anzukündigen oder während ihrer gesamten Sendedauer mit optischen Mitteln zu kennzeichnen.

 

Obwohl gemäss obigen Ausführungen durchaus von Jugendgefährdung gesprochen werden könnte, hat keine Warnung in diesem Sinne stattgefunden.

 

  -  2 Schleichwerbung ist die Darstellung werbenden Charakters von Waren, Dienstleistungen oder Ideen in redaktionellen Sendungen, insbesondere gegen Entgelt.

 

Entgegen der Behauptung der Gegnerschaft wird in der Verordnung nicht von Hervorhebung und stetiger Wiederholung gesprochen, sondern einzig von Darstellung. Auch ist die Bezahlung keine unbedingte Voraussetzung, dass Schleichwerbung vorliegt. Sie wäre im Fall der Bezahlung nur eindeutiger zu erkennen.

 

- Art. 16 Werbung

- 3 Verkaufsangebote für alkoholische Getränke sind unzulässig.

 

Meiner Meinung nach entspricht die Propagierung einer Alkohol-Vertriebsart einem Verkaufsangebot mit offenen Bedingungen und ist unzulässig. Bei Schleichwerbung erst recht.

 

Art. 19 Dauer der Werbung

(Art. 11 Abs. 2 RTVG)

1 Werbung ohne länger dauernde Werbeformen (Werbespots) darf höchstens 15 Prozent der täglichen Sendezeit und höchstens 12 Minuten innerhalb einer natürlichen

vollen Stunde beanspruchen.

2 Werbespots und länger dauernde Werbeformen zusammen dürfen höchstens 20 Prozent der täglichen Sendezeit beanspruchen. Hierbei nicht eingerechnet werden

Verkaufssendungen.

3 Verkaufssendungen dürfen insgesamt während höchstens drei Stunden täglich ausgestrahlt werden. Pro Tag sind höchstens acht Verkaufssendungen zulässig.

4 In Verkaufsprogrammen dürfen andere Formen der Werbung als Verkaufsangebote höchstens 15 Prozent der täglichen Sendezeit beanspruchen.

 

Dieser Art. 19 schränkt Werbung zeitlich ein. Um so stossender ist es, wenn in Programmteilen wöchentlich wiederkehrend mehrere Minuten Schleichwerbung betrieben werden kann.

 

Die Ausführungen des Ombudsmannes habe ich bereits früher ausführlich kommentiert.

 

Ad 4. Zusätzliche Begründung der Beschwerde

Zitat: „…so ist doch anzumerken, dass dem Fernsehen keine eigentliche sozialpolitisch erzieherische Funktion zukommt.“

Diese Behauptung ist gelinde gesagt lächerlich. Das Fernsehen ist eine der wichtigsten sozialpolitischen Erziehungsfaktoren, es ist eine der wichtigsten moralischen Instanzen. Es hat seit seinem Aufkommen alle Generationen beeinflusst. Auch die Entwicklung des Alkoholproblems ist  nicht unmassgeblich dem Fernsehen „zu verdanken“ und nicht nur dem Werbefernsehen. (Siehe wiederum WHO: „Alkohol und Massenmedien“: 4. Alkoholdarstellungen in den Medien – Unterhaltungsfernsehen, S. 124; 3 Kopien in der Beilage) Die Literatur dazu füllt Bibliotheken.

 4. Meine Schlussbemerkungen:

 Die Sendung Start-up ist eindeutig Schleichwerbung für eine Alkohol-Vertriebsart, damit auch für Alkohol und für unsere Jugend eine zusätzliche Belastung auf ihrem nicht leichten Weg in der Persönlichkeitsfindung. Schleichwerbung ist gemäss RTVG verboten. Zuwiderhandelnde müssen entsprechend gemassregelt werden.

Die Argumente der Gegenseite sind nicht stichhaltig und werden zurückgewiesen.

Sie haben es in der Hand, mit Ihrem Urteil eine unheilvolle Entwicklung zu bremsen und ein Umdenken bei den Programmverantwortlichen einzuleiten. Anders als die bisherige Mehrheit im Bundesparlament, die ihren Amtseid in Alkoholfragen meistens nicht ernst nimmt, sind Sie, wie der Name sagt, unabhängig, im Rahmen des Ermessensspielraums, für unser Volk ein wichtiges Zeichen zu setzen. Ich bin mir bewusst, dass die Gegenseite die Möglichkeit und die Finanzkraft hat, Ihren Spruch ans Bundesgericht zu ziehen, das Ihnen vielleicht sogar Recht gibt.  Das wäre wahrscheinlich der wichtigste Sieg in seinen Auswirkungen für unser Volk.  Ich bitte Sie, diese Chance zu nützen.

Mit freundlichen Grüssen

Hermann T. Meyer

 

 Beilage:

Kopie Ktipp Nr. 14 vom 5.9.07, Seite 2

Forschungsberichte und Pressemeldungen, Auszüge aus www.alkoholpolitik.ch
Kopien von 3 Seiten aus WHO-Veröffentlichung „Alkohol und Massenmedien“

 

           

 

 

 

Forschungsberichte und Pressemeldungen, Auszüge aus www.alkoholpolitik.ch

 

1.  Forschung  22.6.07

Exposure to alcohol use in motion pictures and teen drinking in Germany /
Die Wirkung des Alkoholkonsums in Kinofilmen auf den Alkoholkonsum der Jugendlichen in Deutschland
.

Übersetzung H.T. Meyer:

Hintergrund: Herausfinden, ob das Betrachten von Alkoholszenen in Kinofilmen einen Zusammenhang
hat mit dem Alkoholkonsum in der frühen Jugend.

Folgerung: Diese Studie zeigt eine Verbindung zwischen dem Betrachten von Alkoholszenen in US-
Kinofilmen und dem Alkoholkonsum ohne Wissen der Eltern in Deutschland, und es ist die erste Studie,
die das Filmesehen mit Rauschtrinken in Verbindung bringt. Da US-Filme international vertrieben werden,
kann das in ihnen gezeigte Verhalten Jugendliche ausserhalb des Herstellerlandes beeinflussen.

 

Link to    International Journal of Epidemiology, doi:10.1093/ije/dym128   Abstract 

2.  International  5.6.07

Anheuser-Busch sieht sich gezwungen, ihr Bud-TV-Projekt zu überarbeiten.

Ihr $30 Mio. teueres interaktives Internet Marketing hat mehr Kontroversen als Besucher gebracht.

 Nun hat sie die Consulting Firma New Media Strategies beauftragt, eine Verbesserung zu erreichen.

Die Besucherzahl sank im März um 40% auf 152'000 und im April war der Verkehr zu gering, um

gemessen werden zu können.
(Quelle: Join Together, 5.6.07)           Bud TV,         Online Media Daily, 1.6.07


3. International  22.11.06

Aufruf zum Handeln: "Warum ist James Bond "lizensiert" zum Verkauf von Alkohol an unsere Kinder?"

Jederman weiss, dass James Bond seine Martinis liebt. Aber warum preist er in seinem neuen PG-13 Film "Casino Royale" Kindern Vodka und Bier an? Beide, Smirnoff Vodka und Heineken erscheinen im Film und in einer massiven weltweiten Promotion Kampagne. Heineken und Smirnoff benützen den Film und das rassige Bond Image, um bei Millionen Kindern und Jugendlichen, die den Film sehen werden, für Alkohol zu werben.
 (Quelle: Marin Institute Alcohol News, -20.11.06)

4. International 31.10.06

Anheuser-Busch, USA hat ihr Konzept zur Kontrolle des Zuschaueralters bei ihrem kommenden Web-basierten Entertainment Network, Bud-TV geändert.

Alcohol Issues Insights (AII), eine Publikation des Handels, welche die Alkoholindustrie abdeckt, berichtete am 27.10.06, dass A-B einen unabhängigen Alters-Überprüfungs-Prozess übernehmen wolle. Der Lieferant ist noch nicht bestimmt, doch sollte das System bis zur Einführung von Bud-TV am 7.2.07 bereit sein.  Es scheint, dass die Proteste von 60 Organisationen, die Anliegen der öffentlichen Gesundheit vertreten und die schlechte Presse Wirkung gezeigt haben. George Hacker, Direktor des Alcohol Policies Project des Center for Science in the Public Interest in Washington sagt, dass sie alle Alkoholproduzenten unter Druck setzen würden, ähnliche Systeme zu verwenden, um Jugendlichen den Zugang zu ihren Webseiten zu verwehren, falls es sich bei A-B als wirksam erweisen sollte. (Quelle: Alcohol Policies Project des Center for Science in the Public Interest, 30.10.06)
 Kommentar: Wir gratulieren zu diesem Erfolg.


5. International 26.10.06

60 Organisationen ersuchen Filmstars, ihren Einsatz für Bud-TV zu überdenken. (Quelle: Marin Institute Alcohol News, - 23.10.06) 

Die Gesundheits- Sicherheits- und Kinderschutzorganisationen wollen von Ben Affleck, Matt Damon, Kevin Spacey und Vince Vaughn, dass sie sich bei Anheuser-Busch einsetzen, dass diese mindestens das Alter der Besucher auf ihrer Webseite kontrollieren und sich zuerst ihre Beteiligung an diesem Projekt nochmals überlegen. Bud-TV soll im Februar 07 starten und Junge ansprechen, die YouTube und ähnliche Video-Seiten im Internet benützen.     ConsumerAffairs.Com, 23.10.0


6.  International 4.9.06

Die amerikanische Alkoholindustrie hat mit dem Internet eine neue Möglichkeit gefunden, die Minderjährigen zu beeinflussen.

Sie sieht zunehmend Einschränkungen in Presse, Radio und TV auf sie zukommen und verwendet deshalb immer mehr das Internet und die mobilen Techniken. Sie widerspricht damit einmal mehr ihren Grundsätzen von Verantwortung und Service.
 (Quelle: Marin Institute Alcohol News, - 28.8.06)  Yahoo, Health, 23.8.06


7.  Forschung 16.8.06

Ten Years and 1 Master Settlement Agreement Later: The Nature and Frequency of Alcohol and Tobacco Promotion in Televised Sports, 2000 Through 2002. / Zehn Jahre und 1 wichtiges Übereinkommen später: Die Art und Häufigkeit von Alkohol- und Tabakreklame in Sportsendungen am Fernsehen, 2000 bis 2002.

Übersetzung von H.T. Meyer 

Join Together,  Zusammenfassung: Forscher: Tabak, Alkohol-Logos sind überall

Trotz eines Werbeverbotes für Tabak am Fernsehen hat ein Forschungsprojekt der Universität von Texas in Arlington viele Alkohol- und Tabaklogos gefunden, als es während 83 Stunden Sportsendungen am Fernsehen überprüfte.

Logos erschienen an Automotorhauben, Eisfeldern und Boxrings - sogar in der Nähe von Skisprungschanzen - sagte Lara Zwarun, eine Assistenzprofessorin an der Universität, die Studenten bei der Durchführung der Studie anleitete. "Diese Art ist nicht unterschwellig, aber sie geht unter dem Radar durch", sagte sie. "Es springt nicht ins Auge als Werbung."

Ein Experte für Sport-Sponsoring sagte, die Tabakindustrie habe auf diesem Gebiet nicht viel ausgegeben, seit dem landesweiten Tabak-Übereinkommen von 1998. Stattdessen konzentriert sie sich auf das Sponsern von Anlässen, z.B. ein Raucher-Raum während der kürzlichen Ozzfest Tour. Aber Bier- und Schnaps-Reklame sind im Sport allgegenwärtig.

 

 

Link to    Join Together, 15.8.06
Link to    Am J Public Health 2006 96: 1492-1497, 10.2105/AJPH.2005.064642.
[Abstract]
                payable:
[Full Text]    

 


8.  Forschung 19.5.06

Study Tracks Alcohol, Other Drug Use in Movies / Eine Studie auf den Spuren von Alkohol- und anderem Drogenkonsum in Kinofilmen

Übersetzung  von H.T. Meyer 

Eine Studie über die populärsten Kinofilme der letzten 20 Jahre zeigte, dass viele Darstellungen von Alkohol- und anderem Drogenkonsum enthielten und dass die meisten von ihnen dazu neigten, die negativen Konsequenzen

zu ignorieren.

Forscher der Universität Sidney in Australien fanden, dass in 68% der Filme die Schauspieler rauchten, 32% der Filme schilderten Alkoholkonsum, 8% zeigten Marijuana-Konsum und 7% enthielten Szenen mit Drogenkonsum ohne Spritzen. Die meisten zeigten Alkohol- Tabak- und andern Drogenkonsum in einem positiven Licht, sagten die Autoren.
"Wir wissen, wie empfänglich besonders Jugendliche für Einflüsse sind", sagte der leitende Autor
Hasantha Gunasekera. "Deshalb geben Tabakfirmen Millionen von Dollars aus ... nur um ihr Produkt in einem Ein-Sekunden-Spot in einem Film zu platzieren. Ich denke, es ist lächerlich anzunehmen, dass dies keinen Einfluss auf das Verhalten habe."
"Ich sage nicht, dass kein Sex oder Drogen in Filmen sein sollte", fügte er an. "Wir wollen, dass Filme das Leben widerspiegeln, aber wenn es eine Reflexion des Lebens ist, dann haben die Menschen Konsequenzen zu tragen, wenn sie Drogen nehmen. Es gibt Überdosen ... Warum werden die wahren Schilderungen und die wahren Konsequenzen, wenn sie Drogen nehmen nicht richtig gezeigt und dann können die Leute ihre eigene Meinung bilden, was sie tun wollen."

 

Link to Join Together, 5/16/06

Link to Australian Associated Press,  May 15, 2006


9. Forschung 14.1.06

Alcohol Influence In Films - Can Predispose Younger Teens To Experiment With Alcohol / Alkohol Einfluss in Filmen - kann Jugendliche anfällig machen, mit Alkohol zu experimentieren.

Übersetzung von H.T. Meyer  

Jugendliche, die Filme sehen, in denen Schauspieler Alkohol konsumieren, können anfällig werden, in jungen Jahren mit Alkohol zu experimentieren, dies das Ergebnis einer Studie unter Leitung von Forschern der Dartmouth Medical School (DMS). Es ist die erste Untersuchung, die den Einfluss des Alkoholgebrauchs in Filmen misst. Nach Überprüfung der Daten von mehr als 600 Filmen und 5000 Studenten (Schülern) kommt sie zum Schluss, dass Filme eine signifikante Rolle beim Entschluss eines Jugendlichen spielen, in jungen Jahren Alkohol zu konsumieren.

 

 

This study was sponsored by the National Institute on Alcohol Abuse and Alcoholism (NIAAA) and grants from the National Cancer Institute, and the National Institute on Drug Abuse.

 

Link to Journal of Studies on Alcohol  (Subscribers only)

Link to Medical News Today, 14.01.2006 (Article)

 Ganzes Verfahren:


  Homepage         

 

 

Inhaltsverzeichnis 

Entwicklungen der schweizerischen Alkoholpolitik der letzten Jahre anhand von Leserbriefen

Aktuell

Hinweise für Unterrichtende

Ihre Meinung interressiert uns

Links zu Fachleuten und Institutionen

Internationales

Briefe an ....

Die Lobby-Arbeit der globalen Alkoholindustrie

Veranstaltungen

Parlamentsdebatten

Zitatensammlung

Newsletter

Forschungsergebnisse

Archiv

English Texts      

Dossiers: Suchtmittelwerbung; Alcopops; Absinth; WTO - GATS; Alkoholkonsum Jugendlicher; Alkohol und Verkehr /  Drink Driving; Wein (Alkohol) sei (mässig genossen) gesund; Sport und Alkohol; Strukturelle Prävention; NPA (Nationales Programm Alkohol); botellón

Geschichten

Interventionen

Wir über uns

Projekt-Idee     Project in English


Herausgeber/Editor:

Hermann T. Meyer, Projekte und Dienstleistungen, Lindenstr. 32, CH-8307 Effretikon, Switzerland, 
Tel. +41 (0)52 343 58 75, Fax: +41 (0)52 343 59 29    e-mail

Copyright © 2001-2008: Hermann T. Meyer. Alle Rechte vorbehalten. Unsere eigenen Texte dürfen gerne unter Quellenangabe übernommen und weiterverbreitet werden. Fremde Texte entsprechen nicht unbedingt unserer eigenen Auffassung.

All rights reserved. Our own texts may be copied and distributed with stating the source. Texts from other sources do not necessarily represent our views.

Stand: 30.12.2008