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  Bericht

05. Dr. Alain Rigaud, President of ANPA, Expert on Alcohol and Drug problems for the French Minister of Health, Lecturer at Universities: 

The Loi Evin

(Power Point Präsentation)

Text Version

EUROCARE Report in The Globe 04 issue 1,2

Wichtigste Bestimmungen des Gesetzes:

Definition, was als Alkohol gilt: Alle Getränke mit mehr als 1,2% Alkohol

Alkoholwerbung ist verboten, wenn sie auf Jugendliche zielt,
                                         in Kino und Fernsehen
Sponsoring ist verboten

Auch indirekte Werbung über ausländische Sender bei bilateralen Sportanlässen ist verboten. Z.B. Bandenwerbung 

Werbung darf sich nur zur Qualität äussern

Eine Gesundheitswarnung muss enthalten sein: "Der Alkoholmissbrauch ist gefährlich für die Gesundheit."

Alkoholverkauf mit Automaten ist verboten

Einige Folgerungen:

Dieses französische Gesetz von 1991 wird auch das französische Paradox genannt, weil es beinahe unfassbar ist, dass ein Staat mit einer derart starken Alkoholwirtschaft und -Lobby die Werbung derart einschränkt, und dies schon mehr als 10 Jahre Bestand hat. Das Gesetz hat bewiesen, dass es den Regeln der Subsidiarität folgt, d.h. die niedrigstmögliche Instanz soll entscheiden und dass es proportional angewandt wird, d.h. die kleinstmögliche Massnahme wird getroffen. 

Dies wurde auch vom Europäischen Gerichtshof im Urteil vom 13.7.04 anerkannt. Fall C-262/02, C-429/02 - Commission / France, Bacardi. Das   Gericht bestätigte, dass das französische Verbot der indirekten TV-Werbung für alkoholische Getränke mit den Gesetzen der EU übereinstimmt.

Es  dient der Volksgesundheit und deshalb darf die Werbung eingeschränkt werden.

Es wäre gut, wenn ein solches Gesetz in allen Ländern der EU und der Schweiz eingeführt werden könnte.

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Stand: 20.06.2008