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Leserbrief26.01.2008 (gekürzt veröffentlicht am 7.2.08)
Redaktion
der Per e-mail redaktion@nzz.ch
Leserbrief zu „Ausgangssperren und verordnete Abstinenz“ vom 26.1.08 Trotz polemischer Überschrift und ziemlich negativer Grundhaltung muss ich Ihnen danken, dass Sie als erste mit einem breiteren Artikel die Diskussion über das neue Nationale Programm Alkohol (NPA) des Bundesrates eröffnet haben. Ich hoffe, Sie stellen auch weiterhin Raum für eine Fortsetzung zur Verfügung. Zuerst wird beklagt, dass Kantone und Gemeinden mit neuen Regelungen aktiv werden, statt dass die bestehenden Gesetze durchgesetzt werden. Kantone und Gemeinden wollen nicht mehr warten, bis der Bund endlich wirksame Massnahmen beschliesst. Natürlich wäre es besser gewesen, wenn der Bund schon vor Jahren aktiv geworden wäre. Aber die Interessen der Alkohollobby sind in Bern leider wichtiger als diejenigen der öffentlichen Gesundheit. Es ist nur zu hoffen, dass man sich nicht dereinst auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einigt, sondern wie Frau Lévy vom BAG meint, sich die wirkungsvollsten Massnahmen einer „best practice“ durchsetzen können. Dass die bisherigen Regeln schlecht durchgesetzt werden, ist nicht zuletzt das Verdienst der bürgerlichen Politiker, die nicht dafür gesorgt haben, dass zur Durchsetzung die nötigen Mittel bereitgestellt wurden. Auch ist zu erwähnen, dass wir auf die Durchsetzung noch lange hätten warten müssen, wären nicht private Organisationen mit Testkäufen vorangegangen. Auch im NPA wird davon ausgegangen, dass die Übung mehr oder weniger kostenneutral vonstatten gehen werde. In der meiner Meinung nach voreiligen Annahme, dass überhaupt nichts durchkommen würde, müsste es auch etwas kosten. Dabei drängt sich schon lange eine generelle Alkoholsteuer auf nach dem Verursacherprinzip, mit der die Mittel für die Durchsetzung vorhanden wären. Aber auch da haben die bürgerlichen Parteien bisher geklemmt, obwohl das Verursacherprinzip inzwischen auf mehreren Gebieten akzeptiert wird. Die vorgeschlagene Massnahme eines Alkoholverkaufsverbots von 21- 07 Uhr wird nur negativ gesehen als Eingriff in die persönliche Freiheit, vor allem wahrscheinlich der Erwachsenen. Genau diese sind es aber, die mit ihrem Vorbild des nicht verantwortungsvollen Konsums und der Duldung des fast grenzenlosen Ausverkaufs unserer Gesellschaft an die Interessen der Alkoholindustrie unpopuläre Massnahmen nötig machen. Verschiedene Massnahmen werden aus den Kantonen berichtet, die eben diese Erhältlichkeit einschränken wollen, denn solche Einschränkungen sind die zweitwirksamste Möglichkeit, den Konsum zu steuern. Mehr Informationen auf www.alkoholpolitik.ch. Interessant, dass berichtet wird, die Massnahmen würden ergriffen, weil die öffentliche Ruhe gestört und Vandalenakte begangen würden. Es geht also nicht um die Gesundheit der Jugendlichen und ihre Zukunft. Dass die Konsum-Zahlen seit 2002 wieder gesunken seien, ist eine Fehlinterpretation. In Wahrheit sind sie weiter am Steigen. Der Rückgang bezieht sich nur auf den rasanten Anstieg durch die Alcopop-Welle mit nachfolgender Abschwächung auf Grund der Sondersteuer. Der Konsum der Jugendlichen ist heute höher als vor der Alcopop-Welle. Dass die SVP und im besonderen Nationalrat Bortoluzzi die Eltern in die Pflicht nehmen wollen, ist nicht neu, und seit Jahrzehnten ohne Erfolg versucht worden. Die Eltern, die es nötig hätten, sind für Erziehungshilfen nicht ansprechbar. Seit 15 Jahren hat die öffentliche Prävention versucht, diese Massnahmen der Verhältnis-Prävention mit Hilfe von Gesundheitsförderung zu vermeiden. Jetzt hat man endlich eingesehen, was damals mit gesundem Menschenverstand schon feststand, dass es vergebene Liebesmüh ist. Jetzt geht man auf die Suche nach wirksamen Massnahmen, die auf möglichst wenig Widerstand stossen und trotzdem Erfolg bringen. Wenn die Erwachsenengesellschaft ihre Verantwortung tragen würde, gäbe es auch keine einseitige Bevormundung der Jugendlichen. Und die Verhaltens-Prävention würde glaubwürdiger und hätte endlich auch Erfolg. Freundliche Grüsse Hermann T. Meyer
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Herausgeber/Editor:Hermann T. Meyer, Projekte und Dienstleistungen, Lindenstr. 32, CH-8307
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