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Leserbrief
20.08.2001 Redaktion „Kiebitz“ Bahnhofstr. 28 8307 Effretikon Leserbrief zu
„Autofahrender Gast betrinkt sich. Was macht der Wirt?“ vom 17.8.01 Dass die gesetzlichen Grundlagen fehlen, um einen Wirt stärker an seine Verantwortung als Gastgeber zu erinnern, haben nicht zuletzt die Wirte mit ihrer Lobby in den meisten Parteien während der Formulierung der entsprechenden Gesetze erreicht. Gegenwärtig wird versucht, die Promillegrenze auf 0,5 Promille zu senken. Und wiederum ist es das Gastgewerbe, das massiv dagegen lobbiert und bereits beim Bundesrat und im Nationalrat erfolgreich war. Mehr als zwei Drittel der Bevölkerung wünscht diese Herabsetzung, wie am 18.8.01 in der Presse zu lesen war. In Deutschland wurden im ersten Jahr nach der Einführung der 0,5 Promille-Limite 13% weniger alkoholbedingte Unfälle registriert. Bei uns nehmen sie seit Jahren zu, obwohl die Gesamtzahl der Unfalltoten laufend abnimmt. Nicht zuletzt wahrscheinlich wegen der massiven Zunahme der Gastgewerbebetriebe auf Grund der unverantwortlichen Liberalisierung der Gastwirtschaftsgesetze. Die letzte Bemerkung des GastroSuisse-Vertreters, dass weniger als ein Drittel des Alkoholkonsums im Gastgewerbe erfolge, mag vielleicht stimmen, ob dabei die Festbeizen inbegriffen sind, wage ich zu bezweifeln. Sicher ist, dass die zu Hause Konsumierenden anschliessend nicht mit dem Auto nach Hause fahren und sich und die andern Verkehrsteilnehmer gefährden. Mit freundlichen Grüssen Hermann T. Meyer |
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InhaltsverzeichnisEntwicklungen der schweizerischen Alkoholpolitik der letzten Jahre anhand von Leserbriefen Ihre Meinung interressiert uns Links zu Fachleuten und Institutionen Die Lobby-Arbeit der globalen Alkoholindustrie Dossiers: Suchtmittelwerbung; Alcopops; Absinth; WTO - GATS; Alkoholkonsum Jugendlicher; Alkohol und Verkehr / Drink Driving; Wein (Alkohol) sei (mässig genossen) gesund; Sport und Alkohol; Strukturelle Prävention; NPA (Nationales Programm Alkohol); botellón Projekt-Idee
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Herausgeber/Editor:Hermann T. Meyer, Projekte und Dienstleistungen, Lindenstr. 32, CH-8307
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