| 6. Juni 2007
Pressemitteilung der deutschen Bundesregierung, Drogen
Koma- und Flatrate-Partys nach geltendem Recht
unzulässig – Bestehende Verbote müssen angewendet werden
Auf Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft
hat der Bund-Länder-Ausschuss „Gewerberecht“ am 24. Mai 2007 einen
Beschluss zum Thema „Koma-„ bzw. „Flatrate-Partys“ gefasst.
Danach sind nach geltendem Recht Veranstaltungen mit „Flatrate-Angeboten“
für alkoholische Getränke unzulässig, die erkennbar auf die
Verabreichung von Alkohol an Betrunkene abzielen. Bereits im Vorfeld
kann die Bewerbung entsprechender Veranstaltungen verboten werden, da
die Annoncierung solcher Veranstaltungen ein klares Indiz für die Abgabe
von Alkohol an Betrunkene nach den bestehenden Regelungen darstellt. Die
Durchführung solcher Veranstaltungen kann zum Widerruf der
Gaststättenerlaubnis führen. Diese Regelungen sind im bestehenden
Gaststättengesetz in den § 4 Abs.1 Nr. 1 sowie § 15 Abs. 2 vorgesehen
und können angewendet werden.
Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie,
Dr. Walther Otremba: „Ich hoffe, dass wir hiermit einen unbürokratischen
und vor allem schnell und effektiv durchsetzbaren Beitrag zur
Reduzierung des Alkoholkonsums von Jugendlichen und jungen Erwachsenen
schaffen konnten.“
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, begrüßt die
rechtliche Klarstellung zum möglichen Verbot von „Koma- oder
Flatrate-Partys“ im aktuellen Beschluss. „Jetzt ist klar,
Vollzugsbehörden der Länder können aktiv gegen diese Form von
Veranstaltungen zum Betrinken und deren Bewerbung vorgehen. Angebote zum
Rauschtrinken sind unverantwortlich. Ein verantwortlicher Umgang mit
Alkohol wird besonders bei Jugendlichen und jungen Menschen durch diese
Angebote deutlich unterlaufen. Die Behörden, der Handel und die
Gastronomie müssen hier ihre Verantwortung im Interesse des
Jugendschutzes wahrnehmen. Die gesetzlichen Regelungen müssen
eingehalten und die Umsetzung entsprechend kontrolliert werden.
Nach den bekanntgewordenen Vorfällen von exzessiven Rauschtrinken und
einer Vielzahl von 'Flatrate-Angeboten' ist eine deutliche Klarstellung
erreicht, die nun den kommunalen Behörden zur Beachtung bekanntgegeben
wird. Einzelne Bundesländer haben bereits entsprechende Rundschreiben an
die Kommunen veranlasst.
Nach wie vor ist der frühe und teilweise exzessive Alkoholkonsum unter
jungen Menschen ein großes Problem. Es ist notwendig, den
verantwortlichen Alkoholkonsum in der Gesellschaft stärker zu fördern
und Angebote wie zum Flatrate-Trinken zu verhindern.“
Ausgabejahr: 2007
Erscheinungsdatum: 06.06.2007
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