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InternationalesMedienmitteilung des deutschen Ministeriums für Gesundheit und soziale Sicherheit 12.7.2004Sondersteuer
auf Alkopops kommt trotz Blockade der Union
Der Bundestag hat heute den Einspruch des Bundesrates gegen das "Gesetz
zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und
Tabakkonsums" zurückgewiesen. Damit ist das Gesetz in der am 6. Mai vom
Bundestag beschlossenen Fassung endgültig verabschiedet. Es sieht u. a. eine
Sondersteuer und die Einführung einer Kennzeichnungspflicht mit dem Hinweis
"Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz"
für branntweinhaltige Süßgetränke, so genannte "Alkopops", vor.
Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Juli 2004 in Kraft. Die Sondersteuer auf
Alkopops wird auf Getränke erhoben, die ab 2. August 2004 hergestellt werden. Dazu erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin und Drogenbeauftragte
der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk: "Heute ist ein wichtiger Tag im
Bemühen, Kinder und Jugendliche besser vor Suchtgefahren zu schützen. Schade
ist jedoch, dass sich die Einführung der Sondersteuer aufgrund der
Blockadehaltung der Union im Bundesrat um einen Monat verzögert wird. Denn es
ist ein notwendiger Schritt, die bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren so
beliebten Alkopops durch eine Sondersteuer weniger verfügbar zu machen. Die
Sondersteuer wird zwischen 80 und 90 Cent je handelsüblicher Flasche ausmachen,
abhängig vom Alkoholgehalt und der Flaschengröße. Die durch die Sondersteuer
erzielte Verteuerung ist das wirksamste Mittel, den Konsum von Alkopops unter
minderjährigen Jugendlichen zu reduzieren. Alkopops verführen Jugendliche zum
frühen und regelmäßigen Alkoholkonsum. Die Regierungsfraktionen haben
entschlossen gehandelt und das Gesetz zur Einführung der Sondersteuer
verabschiedet. Zahlreiche Untersuchungen haben gezeigt, dass die Kontrollen der
Altersgrenzen zu viele Lücken aufweisen. Ich appelliere an die Länder, ihre
Anstrengungen zu intensivieren, dass über verstärkte Kontrollen des Handels
und der Gastronomie das Jugendschutzgesetz wirklich eingehalten wird." Das Mehraufkommen aus der Sondersteuer wird der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Finanzierung zusätzlicher Präventionsmaßnahmen
des Alkoholkonsums zufließen. Die Kennzeichnungspflicht tritt in Kraft, nachdem
das Notifizierungsverfahren bei der EU abgeschlossen sein wird. Das Gesetz enthält
ferner ein Verbot des Verkaufs von Zigaretten in Kleinpackungen oder der
kostenlosen Abgabe zu Werbezwecken. Zigarettenpackungen, die vor dem 1. Juli
2004 hergestellt worden sind und weniger als 17 Zigaretten enthalten, dürfen
noch bis zum 31. Dezember 2004 in Verkehr gebracht werden.
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InhaltsverzeichnisEntwicklungen der schweizerischen Alkoholpolitik der letzten Jahre anhand von Leserbriefen Ihre Meinung interressiert uns Links zu Fachleuten und Institutionen Die Lobby-Arbeit der globalen Alkoholindustrie Dossiers: Suchtmittelwerbung; Alcopops; Absinth; WTO - GATS; Alkoholkonsum Jugendlicher; Alkohol und Verkehr / Drink Driving; Wein (Alkohol) sei (mässig genossen) gesund; Sport und Alkohol; Strukturelle Prävention; NPA (Nationales Programm Alkohol); botellón Projekt-Idee
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Herausgeber/Editor:Hermann T. Meyer, Projekte und Dienstleistungen, Lindenstr. 32, CH-8307
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