
Dossier-Absinth
Radiosendungen von Radio DRS2 und DRS3 vom 18.11.03 und 16.11.03 "Input":
Absinth - ein Kultgetränk wird legal (Identische Sendungen)
Die Sendungen enthielten einen historischen Abriss, wie es zum Verbot kam,
die Stellungnahmen von Befürwortern und Gegnern der Verbotsaufhebung. Bei den
Gegnern gibt es laut BAG-Vertreter zwei Gruppen: Die bisherigen Schwarzbrenner, die befürchten,
wenn der Nimbus des Verbotenen weg sei, würden sie ihren Verdienst verlieren.
Dann die Gegner eines legalisierten Absinths auf Seiten der Alkoholgegner,
die als Fundamentalisten gebrandmarkt werden. Aber auf deren Gründe wird nicht
eingegangen. Sie seien deshalb hier mindestens ansatzweise erwähnt:
Die Erfahrung lehrt uns, dass jede Erleichterung des Zugangs zu Alkoholika
zur Konsumsteigerung führt. Es ist ja das Bestreben der Befürworter im Val de
Travers, Absinth nach der Legalisierung industriell herzustellen und auch im
Tourismus zu
vermarkten. Wie das Beispiel Berlin zeigt, wird sich wahrscheinlich auch bei uns
ein Modetrend hin zu diesem hochprozentigen Schnaps entwickeln.
Da es sich beim Absinth um einen süsslichen Wermut mit Anisgeschmack
handelt, ist zu befürchten, dass auch die Jugendlichen daran Gefallen finden
könnten, was die Alcopops-Szene zusätzlich "bereichern" dürfte. Der
Gesetzgeber wird wie gehabt verspätet darauf reagieren, wenn überhaupt, denn
es könnte ja die eigene (kleine) Industrie treffen.
Die Werbebranche stellt sich bekanntlich auf den Standpunkt, was legal
hergestellt und verkauft werde, dafür dürfe auch ungehemmt geworben werden.
Dass sich dann die verhältnismässig kleine Industrie im Val de Travers gegen
übermächtige Konzerne im Ausland durchsetzen kann, darf bezweifelt
werden. Vielleicht werden sie dann plötzlich zu Befürwortern eines
Werbeverbotes auf Alkoholikas. Unsere einheimische Schnapsindustrie hat ja
bereits heute keinen Stich gegen die Importmarken.
Gesundheitsargumenten wurde nur dadurch Rechnung getragen, dass behauptet
wurde, so werde gezielte Prävention möglich, der maximale Thujongehalt werde vorgeschrieben und kontrolliert. Dabei
wird völlig vernachlässigt, dass der Konsum des hochprozentigen Schnapses
allein schon durch den Alkohol höchst gesundheitsgefährdend wirkt, was uns in der heutigen Zeit
gerade noch gefehlt hat. Die 6,5 Mia. Sozialkosten wegen des Alkoholkonsums sind
offenbar immer noch nicht genug! Abgesehen davon wird es sicher Schlaumeier
geben, die eine Nische darin sehen werden, diese Vorschriften zu umgehen. Wo ist
dann die Polizei, die dem Gesetz Nachachtung verschafft? (Siehe
0,5-Promillegrenze!) Bisher habe es nur Prozesse gegeben, wenn ein
Schwarzbrenner den andern verpfiffen habe.
Dass sich auch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) unter seinem
wirtschaftsfreundlichen Chef BR Couchepin für die Aufhebung des Gesetzes
ausspricht, ist nicht verwunderlich. Wenn derart grosse Mehrheiten winken, gibt
der Kluge nach. (Zitat Nebelspalter Nov.03: Der Kluge gibt nach, bis er der Dumme
ist.) Das trifft natürlich auf das BAG so nicht zu: Es ist nie "der
Dumme", es lebt ja von unsern Gesundheitsproblemen. "Der Dumme"
sind wir alle. Eigenartigerweise sprach nur ein Vertreter der Abteilung für
Lebensmittelsicherheit für das BAG und nicht die Abteilung für Suchtmittel
(Das heutige Verbot steht im Lebensmittelgesetz). Er nahm für sein Amt in
Anspruch, in Übereinstimmung mit den Fachleuten eine realistische Politik und
Prävention zu vertreten, die auch Aussicht auf Erfolg haben könne. Beim
Vergleich mit der Cannabisdiskussion sagte er, diese erfolge im Rahmen der
Suchtprävention. Absinth ist offenbar kein Problem der Suchtprävention.
Die Aufhebung des Verbots wird damit begründet, Absinth sei ein
alkoholisches Getränk wie jedes andere. Kein Wort über die Erkenntnisse der
Wissenschaft zum Inhaltsstoff Thujon, dessen Konzentration ja nicht umsonst
beschränkt werden soll. Neue Untersuchungen der deutschen Wissenschafter Dr.
med. Jakob Hein und Prof. Dr. med. Klaus-Jürgen Neumärker an der Medizinischen
Fakultät der Humboldt-Universität Berlin und Dr. rer. nat. Lars Lobbedey an
der Versuchs- und Lehranstalt für Spriritusfabrikation und
Fermentationstechnologie am Institut für Gärungsgewerbe und Biotechnologie
ergaben neue Erkenntnisse, die im Deutschen Ärzteblatt, Heft 42,
veröffentlicht wurden. Thujon wird als Nieren und Nervengift mit
eigenständigem Suchtpotenzial beschrieben. (Siehe Leserbrief vom 3./9.1.2002 im
Tages-Anzeiger)
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