
Leserbrief
24.6.1998
Redaktion
Der Zürcher
Oberländer
8620
Wetzikon
Fax 01 932 32 32
Leserbrief
zu: Der Bundesrat senkt die Steuern auf gebrannten Getränken
In der Bundesverfassung Art. 32bis steht wörtlich:
"Der Bund ist befugt, auf dem Wege der Gesetzgebung Vorschriften über die
Herstellung, die Einfuhr, ... und die fiskalische Belastung gebrannter Wasser zu
erlassen. Die Gesetzgebung ist so zu gestalten, dass sie den Gebrauch von Trinkbranntwein und dementsprechend dessen Einfuhr und Herstellung vermindert."
Mit dem von ihm neu festgelegten sehr tiefen Steuersatz von
Fr. 29.- je Liter reinen Alkohols verstösst der Bundesrat eindeutig gegen diese
gesundheitspolitische Vorschrift der Bundesverfassung. Es ist eine
Binsenwahrheit, dass massiv tiefere Steuern zu Mehrkonsum führen. Dass
gleichzeitig die Steuern auf Alkopops von Fr. 3.-- auf Fr. --.50 je 3 dl-
Flasche
gesenkt werden sollen, dies in einer Zeit des markant steigenden
Alkoholkonsums durch Jugendliche, zeigt nochmals, wie Politiker die Mitverantwortung
der Gesellschaft beim Alkoholproblem verdrängen. Da wir kein Verfassungsgericht
besitzen, müsste das Parlament kontrollieren, ob der Bundesrat
verfassungskonform handelt. Aber eben, siehe vorheriger Satz...
Bisher wurde mit dem Alkoholzehntel aus dem Reingewinn der
Eidgen. Alkoholverwaltung der Grossteil der Drogenprävention finanziert. Glaubt
der Bundesrat, dass der Mehrkonsum so gross sein wird, dass der Gewinnausfall
kompensiert wird? Das wäre reiner Sadismus. Oder hat er dafür der Alkohollobby
als Gegenleistung die Weinsteuer abgetrotzt?
Mit freundlichen Grüssen
an:
TA, Bund, BaZ
Hermann Meyer

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