Interventionen

 

12.05.2007

Beschwerde beim BAKOM (siehe Aktuell)

Fachkontakt Anfrage von der Webseite
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URL: http://www.bakom.admin.ch/kontakt/index.html?lang=de
Datum: 12.05.2007 - 11:35:59
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Kontaktdaten:
Hermann T.  Meyer
Lindenstr. 32
8307  Effretikon
Schweiz
052 343 58 75
052 343 59 29
Betreff:
Schleichwerbung für Alkohol
Die Mitteilung:
In der Sendung "START-UP" des Schweizer Fernsehens werden Jungunternehmer vorgestellt. Von 937 Bewerbern sind noch 13 im Rennen, darunter auch die Internet-Weinplattform Giveawine. Das Geschäftsmodell von Fleurop sei für den Weinhandel übernommen worden, d.h. Wein-Verschenken per Mausklick. (Quelle: TELE 17/07)

Hier wird eindeutig eine Verkaufsform im Weinhandel vorgestellt und sie einem nationalen Publikum bekannt gemacht. Eine bessere Verkaufsförderung kann man sich kaum vorstellen.

Diese Firma müsste aus dem Programm entfernt und SF DRS gemassregelt werden. 
85.2.5.55
 

Antwort BAKOM (14.5.07)

Sehr geehrter Herr Meyer

Sie beanstanden in Ihrem E-Mail vom 12. Mai 2007 den Auftritt der Firma Giveawine in der Sendung "Start Up" auf SF 1. Sie machen geltend, dass damit Verkaufsförderung für Wein betrieben werde.

Der von Ihnen beanstandete Sachverhalt spielte sich im redaktionellen Programm von SF ab. Im Rahmen des Sendekonzepts von "Start Up" werden Jungunternehmer bei der Lancierung eines Produkts bis zum allfälligen Markteintritt begleitet (vgl. http://www.sf.tv/sf1/startup/manual.php?docid=Sendekonzept. ).

Vor dem Hintergrund des Alkoholwerbeverbots, das für die SRG SSR auch nach dem Inkrafttreten des neuen RTVG gilt, könnte ein Hervorheben von alkoholischen Getränken als problematisch erscheinen. Allerdings haben wir keinerlei Grund zur Annahme, dass hier seitens der porträtierten Unternehmen irgendwelche Gegenleistungen an SF geflossen sind. Allenfalls in Frage käme also nur ein Fall von unentgeltlicher Schleichwerbung im redaktionellen Programm.
Zur Beurteilung von unentgeltlicher Schleichwerbung im Programm ist indessen nicht das BAKOM, sondern die Unabhängige Beschwerdeinstanz UBI zuständig. Vorgängig ist innert 20 Tagen ab Ausstrahlung der Sendung bei der Ombudsstelle von SF eine kurz begründete Beanstandung einzureichen. Die Adresse der Ombudsstelle lautet:
Achille Casanova
Kramgasse 16
3011 Bern
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben zu dienen.
Mit freundlichen Grüssen

Samuel Mumenthaler     
Medienjurist Aufsicht Radio und Fernsehen

 

21.5.07: Pressemeldung am 20.5.07 in der SonntagsZeitung: (Auf unserer Seite "Aktuell")

Das Schweizer Fernsehen erhielt vom BAKOM einen Brief wegen evtl. unerlaubter Alkohol-Werbung.
Auch der Ombudsmann beschäftige sich mit dem Fall, der von einem Zuschauer bemängelt worden sei. Es handelt sich um die Sendung "Start-Up", wo Jungunternehmer vorgestellt werden. Diese verhilft der Firma Wineaway zu einer ausführlichen Verkaufswerbung.
Kommentar: Wir warten gespannt auf das Ergebnis unserer Beschwerde. Der Nachweis, dass Schmiergelder geflossen sein könnten, wird allerdings kaum zu erbringen sein.

 

2. Beschwerde beim BAKOM (siehe Aktuell)

Fachkontakt Anfrage von der Webseite
----------------------------------------------
URL: http://www.bakom.admin.ch/kontakt/index.html?lang=de
Datum: 12.05.2007 - 11:44:03
----------------------------------------------
Kontaktdaten:
Hermann T.  Meyer
Lindenstr. 32
8307  Effretikon
Schweiz
052 343 58 75
052 343 59 29
Betreff:
Schleichwerbung für Alkohol
Die Mitteilung:
Radio DRS bringt in der Sendung "Persönlich" gleich eine geballte Ladung Alkoholwerbung: Interviews mit Rosmarie Zuber,
Schnapsbrennerin, und Viktor Stocker, Bierbrauer
Persönlich, Sonntag, 13. Mai 2007, 10.03-11.00 h, DRS1
Persönlich (Z), Sonntag, 13. Mai 2007, 22.05-23.00 h, DRS1

Über lange Zeit spielt hier der Alkohol eine wesentliche Rolle. Die Wahl des Interviewortes, Rheinfelden,
Sitz der Feldschlösschen Brauerei, verstärkt noch diese massive Schleichwerbung für Alkohol. Alles unter dem Deckmantel
der Personality-Show.

Hier ist unbedingt eine klare Grenzfestlegung durch das BAKUM fällig, sonst ist dieser Art der Schleichwerbung Tür und Tor geöffnet.
85.2.5.55
 
Antwort BAKOM (14.5.07)

Sehr geehrter Herr Meyer

Ich nehme Bezug auf Ihr zweites E-Mail vom 12. Mai mit Bezug auf die Sendung "Persönlich" auf SR DRS und verweise Sie auch hier an die Ombudsstelle von Radio DRS. Auch dieser von Ihnen gerügte Sachverhalt  bezieht sich auf das redaktionelle Programm von SR DRS und es bestehen keinerlei Anhaltspunkte, dass von Seiten der Interviewpartner irgendwelche Gegenleistungen geflossen wären.

Somit ist allenfalls ein Fall von unentgeltlicher Schleichwerbung zu prüfen, welcher in die Kompetenz der Unabhängigen Beschwerdeinstanz UBI fällt. Vorgängig ist bei der Ombudsstelle innert 20 Tagen ab Ausstrahlung eine kurz begründete Beanstandung einzureichen. Die Adresse der Ombudsstelle lautet:

Achille Casanova
Kramgasse 16
3011 Bern

Mit freundlichen Grüssen

Samuel Mumenthaler     
Medienjurist Aufsicht Radio und Fernsehen



 

20.05.2007 Das Schweizer Fernsehen erhielt vom BAKOM einen Brief wegen evtl. unerlaubter Alkohol-Werbung. Auch der Ombudsmann beschäftige sich mit dem Fall, der von einem Zuschauer bemängelt worden sei. (Siehe unsere Seite "Interventionen".) Es handelt sich um die Sendung "Start-Up", wo Jungunternehmer vorgestellt werden. Diese verhilft der Firma Wineaway zu einer ausführlichen Verkaufswerbung.
Kommentar: Wir warten gespannt auf das Ergebnis unserer Beschwerde. Der Nachweis, dass Schmiergelder geflossen sein könnten, wird allerdings kaum zu erbringen sein.

	


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Stand: 30.12.2008