Aktuell
Zur Ständeratsdebatte vom 2.3.2005: Totalrevision des
Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen
Wir gehen mit der untenstehenden SFA-Meinung völlig einig. Stossend vor allem
auch wieder das Verhalten der CVP-Vertreter Stähelin und Schmid, deren Partei
sich immer wieder als familienfreundlich verkauft, aber die finanziellen
Interessen gewisser Kreise höher einstuft als den Jugendschutz, diesmal wurden
nicht politische sondern juristische Bedenken vorgeschoben.
Besonders bedenklich ist, dass in der ganzen Debatte das Thema
Jugendschutz kaum diskutiert wurde, das sei in der Kommission zur Genüge
geschehen, oder man übernehme die Vorlagen des Bundesrates und des
Nationalrates. Aus Gründen der Rechtsgleichheit wird zudem den
ausländischen Werbefenstern die gleiche Alkoholwerbung gestattet. Es
bleibt nur zu hoffen, dass die in Gang gekommene Diskussion in der EU
möglichst bald konkrete Ergebnisse zeigt, damit die Schweiz einmal mehr
nachziehen muss. Sonst eilt sie der EU in vorweg genommenem Gehorsam
voraus, aber eben nur, wenn es der Alkoholindustrie nützt und der
Volksgesundheit schadet.
SFA-Medienmitteilung vom 2. März 2005
Revision des Radio-TV-Gesetzes:
Ständerat opfert Jugendschutz den Werbeeinnahmen
Das revidierte Radio- und TV-Gesetz bedeutet einen totalen Rückschlag für die Alkoholprävention: Auf allen Schweizer Privatsendern darf künftig für Bier und Wein geworben werden. Der Ständerat versäumte es, strenge Jugendschutzbestimmungen zu erlassen. Die Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA) warnt vor den Folgen dieses kurzsichtigen und unverantwortlichen Entscheids.
Nach dem Entscheid des Ständerats steht fest, dass künftig in allen privaten elektronischen Medien für Bier, Wein und Sekt geworben werden darf. Auch ausländische Sender mit einem Schweizer Fenster dürfen künftig Alkoholwerbung ausstrahlen. Dem generellen Werbeverbot für alkoholische Getränke untersteht fortan nur noch die SRG.
Viele Privatsender sprechen ein jugendliches Publikum an. Die SFA bedauert, dass der Jugendschutz in diesem sensiblen Bereich wirtschaftlichen Interessen geopfert worden ist. Bereits heute gibt der Alkoholkonsum der Schweizer Jugendlichen Anlass zur Sorge. Ein Viertel der Mädchen im Alter von 15 und 16 Jahren war schon mindestens zweimal im Leben betrunken, bei den gleichaltrigen Knaben sind es gar 40 Prozent, wie eine Studie der SFA zeigt. Mit ihrer Werbung, die eine psychoaktive Substanz ausschliesslich positiv darstellt, beeinflusst die Alkoholindustrie das Trinkverhalten. Eine aktuelle Literaturanalyse von Prof. Jürgen Rehm (Institut für Suchtforschung Zürich) zeigt einen klaren Zusammenhang zwischen Werbepräsenz und Alkoholkonsum. Jugendliche lassen sich erwiesenermassen besonders leicht von Werbung beeinflussen. Werden sie nicht vor den Verheissungen der Alkoholindustrie geschützt, drohen früher Alkoholmissbrauch und entsprechende Folgeschäden (Unfälle, Alkoholvergiftungen, soziale Probleme wie Gewalt, Schulprobleme und Stellenverlust) ein noch grösseres Ausmass anzunehmen.
Mangelnde Verantwortung gegenüber nächster Generation
Aus diesen Gründen wäre es eminent wichtig gewesen, dass die Risiken, die eine Lockerung der Werbeverbote mit sich bringt, durch strenge Jugendschutzbestimmungen eingeschränkt werden. Statt dem Vorschlag des Nationalrats zu folgen, nahm der Ständerat aber einen Abbau des Jugend- und Gesundheitsschutzes vor. Im Besonderen wurde ein generelles Verbot von Werbung, Verkaufsangeboten und Sponsoring, die sich an Minderjährige richten, aus dem Gesetzesentwurf gestrichen und durch eine Reihe von Artikeln ersetzt, deren Jugendschutzbestimmungen weniger weitreichend sind.
Dass der Ständerat sich geweigert hat, griffige Jugendschutzbestimmungen in das revidierte Gesetz aufzunehmen, heisst, dass einer Mehrzahl der Mitglieder der kleinen Kammer zusätzliche Werbeeinnahmen für elektronische Medien wichtiger sind als die Gesundheit der Jugendlichen – eine nach Ansicht der SFA höchst fragwürdige Haltung.
Auskunft: Janine Messerli, Tel. 021 321 29 74
E-Mail: jmesserli@sfa-ispa.ch
Diese Medienmitteilung finden Sie auch auf der Internetseite der SFA:
http://www.sfa-ispa.ch/index.php?IDtheme=64&IDarticle=1046&IDcat24visible=1&langue=D
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