Parlamentsdebatten

20.11.03

 

Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates

MEDIENMITTEILUNG

SGK-S: Noch kein Entscheid über die Revision des Betäubungsmittelgesetzes.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) wird ihre Entscheide zur Revision des

Betäubungsmittelgesetzes an ihrer nächsten Sitzung fällen.

Nachdem der Nationalrat in der Herbstsession 2003 Eintreten auf die Revision des Betäubungsmittelgesetzes (01.024 s) mit 96 zu 89 Stimmen abgelehnt hatte, liegt diese Frage erneut bei der SGK des Ständerats. In der ersten Runde vor zwei Jahren (12.12. 2001) hatte der Ständerat dem Entwurf des Bundesrates mit einigen Modifikationen einstimmig zugestimmt. Verfahrensrechtlich geht es einzig um die Frage des Eintretens, denn in der Differenzbereinigung werden gemäss Geschäftsverkehrsgesetz nur die strittigen Punkte diskutiert. Für die ständerätliche Kommission besteht weiterhin Handlungsbedarf; dies sowohl hinsichtlich der Frage, ob Cannabiskonsum weiterhin strafbar sein soll, als auch hinsichtlich der übrigen Revisionspunkte, namentlich der Verankerung des Viersäulenprinzips (Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression) und der
Verschärfung der Strafverfolgung für harte Drogen. Aufgrund der Entwicklungen seit den ersten Entscheiden des Ständerates will die Kommission namentlich folgende Punkte zusätzlich prüfen: Verbesserung des Jugendschutzes sowie die Abschöpfung des Gewinnes auf der Produktions- und Handelskette von Cannabis durch den Bund, vom Anbau bis zum Verkauf. Im weiteren will sich die Kommission nochmals mit der Einführung
des Opportunitätsprinzips beim Cannabiskonsum auseinandersetzen. Die Kommission hat die Verwaltung mit den zusätzlichen Abklärungen beauftragt. An ihrer Sitzung vom 26./27. Januar 2004 wird sie über Festhalten an ihrem Eintretensentscheid formell beschliessen und über allfällige materielle Empfehlungen zu Handen des Nationalrates entscheiden.

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Stand: 30.12.2008