Parlaments-DebattenKanton Bern, Grosser Rat, 8.4.033 Motionen zu den Themen Gesundheit steht über Wirtschaftsfreiheit, Werbeeinschränkungen für Alkohol und Tabak (GR Wälti-Schlegel, Burgdorf und GR Löffel, Münchenbuchsee M 133/2002 26. Februar 2003 Der
Regierungsrat wird beauftragt, auf kantonaler Ebene für die Suchtmittel
Tabakwaren Begründung: Tabak: ·
Ein
Grossteil der Bevölkerung raucht nicht. Knapp die Hälfte der Schweizerinnen
und ·
Auch
in der Schweiz werden die RaucherInnen aber immer jünger und zahlreicher! ·
In
der Schweiz sterben jährlich 8000 Menschen an den Folgen des Rauchens, das sind ·
Dank
den Enthüllungen um die Machenschaften der Tabakindustrie Mitte der 90er- ·
Je
früher/jünger eine Person mit Rauchen anfängt, desto schwieriger wird es für
sie, ·
Bis
heute gibt es in der Schweiz immer noch kein Gesetz, das den Jugendlichen den Alkohol: ·
Alkohol
ist die in der Schweiz mit Abstand am meisten konsumierte psychoaktive Substanz ·
Eine
Schülerbefragung 1998 ergab, dass 8 Prozent der 15jährigen weiblichen und 27 ·
In
der Schweiz sterben jährlich 2500 bis 3500 Personen durch alkoholbedingte
Krankheiten ·
8.5
Prozent aller verlorenen Lebensjahre (Tod vor dem siebzigsten Lebensjahr) sind Kosten: ·
Die
Kosten der gesundheitlichen Folgen des Tabak- und Alkoholkonsums haben ihren ·
Der
Suchtmittelkonsum bringt volkswirtschaftliche Einbussen infolge verminderter
Leistungsbereitschaft und -fähigkeit, Arbeitsunfähigkeit und vorzeitiger
Todesfälle. Diese Kosten infolge Alkoholkonsum belaufen sich in der Schweiz auf
jährlich 3 Milliarden Franken (oder 8 Millionen Franken/Tag). ·
Nichts
desto trotz gibt die Zigarettenindustrie z.B. jährlich in der Schweiz über 100
Millionen Das Bundesgericht
hat das rigorose Werbeverbot des Kantons Genf gutgeheissen und hiermit
wegweisend die Gesundheit über die Wirtschaftsfreiheit gestellt! Das Gesetz ist
im Kanton Genf, welches der Genfer Grosse Rat im Juni 2000 beschlossen hatte,
seit Oktober 2000 in Kraft. In den Kantonen Zürich und Thurgau sind ähnliche
Vorstösse hängig. Einerseits sind
Eltern, Schulen, Vereine, öffentliche Hand etc. mit aufwändiger Präventions- Das Verhindern von
Suchtmittelkonsum von Kindern und Jugendlichen muss eine Kernaufgabe M 177/2002 VOL Löffel,
Münchenbuchsee (EVP) Der
Regierungsrat wird beauftragt, Massnahmen zu treffen, damit Tabakwerbung im
Kanton Begründung: Die Folgen des
Tabakkonsums verursachen gemäss Bundesamt für Gesundheit jährliche In der Schweiz ist
der Anteil der regelmässig rauchenden 15-Jährigen von 15 Prozent im Am 28.3.02 hat das
Bundesgericht in einem Grundsatzentscheid eine Beschwerde gegen M 178/2002 VOL Löffel,
Münchenbuchsee (EVP) Der
Regierungsrat wird beauftragt, Massnahmen zu treffen, damit Alkoholwerbung im
Kanton Begründung: Der
Alkoholmissbrauch stellt nach wie vor das grösste Suchtproblem unserer
Gesellschaft dar. Während im Jahr
2000 in der Schweiz erst 1,7 Millionen Flaschen Alcopops über den Ladentisch
resp. die Bartheke wanderten, waren es 2001 bereits 28 Millionen Flaschen. Im
laufenden Jahr dürfte sich die Zahl nochmals vervielfachen. Weil Jugendliche
für Werbebotschaften besonders empfänglich sind, würden Werbeeinschränkungen
für Alkoholika dazu beitragen, dieser sehr problematischen Situation
entgegenzuwirken. Am 28.3.02 hat das
Bundesgericht in einem Grundsatzentscheid eine Beschwerde gegen das neue Genfer
Reklamegesetz vollumfänglich abgewiesen. Gemäss diesem Bundesgerichtsurteil
verstösst ein kantonales Werbeverbot für Alkoholika mit mehr als 15
Volumenprozent weder gegen die Wirtschaftsfreiheit, noch gegen das
Binnenmarktgesetz, die Eigentumsgarantie oder die Informations- und
Pressefreiheit. Weil Alcopops und
andere alkoholhaltige Modegetränke weniger als 15 Volumenprozent Antwort der RegierungAlle drei Motionen
(M 133/2002, M 177/2002 und M 178/2002) verlangen Werbebeschränkungen für die
Genussmittel Tabak und Alkohol. Sie werden deshalb gemeinsam behandelt. Bereits heute ist
die Werbung für Tabak und Alkohol nur eingeschränkt möglich: Die
eidgenössische Gesetzgebung (Lebensmittelrecht; Alkoholgesetz sowie Radio- und
Fernsehgesetz) legt verschiedene Einschränkungen fest. So ist die Werbung in
Radio und Fernsehen nicht zulässig. Verboten ist Tabakwerbung, die sich
speziell an Jugendliche unter 18 Jahren richtet, insbesondere an
Veranstaltungen, die hauptsächlich von Jugendlichen besucht werden und an
Orten, wo sich hauptsächlich Jugendliche aufhalten. Verboten ist zudem,
kostenlos Werbegegenstände wie T-Shirts, Mützen oder Bälle an Jugendliche zu
verteilen. Ähnliche Vorschriften gelten für Spirituosen. Hier ist die Werbung
zusätzlich verboten: in und an öffentlichen Gebäuden sowie auf Sportplätzen
und an Sportveranstaltungen. Zahlreiche
Gemeinden beschränken zudem die Werbung über das Plakatmonopol, das Ihnen als
Eigentümerinnen des öffentlichen Grunds zukommt. Eine besondere Situation
besteht in den beiden Stadtkantonen Basel-Stadt und Genf. Diese haben formell
auf kantonaler Ebene Verbote eingeführt, die sich in der örtlichen Auswirkung
mit kommunalen Regelungen vergleichen lassen. Die Regelung im
Kanton Genf wurde von Gegnern des Verbots angefochten. Das Bundesgericht Kanton Stand SO,
VS Parlamentarischer Vorstoss abgelehnt AR, GR, VD, ZH
Parlamentarischer Vorstoss überwiesen. In diesen Kantonen
werden momentan gesetzliche Grundlagen für Werbeeinschränkungen BE, BL, SG, SZ,
TG, TI Parlamentarischer Vorstoss hängig Werbeverbote für
Genussmittel werden in der Schweiz schon seit Jahrzehnten diskutiert. Auf europäischer
Ebene haben die Gesundheitsminister der Europäischen Union (EU) In der Schweiz
erreichte der Anteil der Rauchenden Mitte der 70er Jahre einen Höchststand Der Konsum
alkoholischer Getränke war im gleichen Zeitraum deutlich rückläufig. Wurden Die Meinungen zur
Notwendigkeit und zur Wirksamkeit von Werbebeschränkungen sind sehr Die Wirtschaft
spricht sich klar gegen Werbeverbote aus. Sie bezweifelt die Wirksamkeit und
weist darauf hin, dass der Konsum von Alkohol und Tabak ohnehin rückläufig
sei. Die Verbote wären eine unnötige Einschränkung der freien Marktwirtschaft
und hätten volkswirtschaftlich negative Auswirkungen. Die Tabakindustrie zum
Beispiel investiere jedes Jahr rund 80 Millionen Franken in Werbung und
Sponsoring. Ein Ausbleiben dieser Ausgaben würde nicht nur die Wirtschaft stark
treffen, sondern vor allem auch die geförderten Veranstaltungen. Alternativen
für Werbeverbote seien Prävention und Selbstbeschränkungen Der Kanton Bern
ist sowohl im Bereich der Prävention wie auch in der Durchsetzung bestehender
Vorschriften aktiv. Zuletzt hat sich das Parlament bei der Behandlung der Motion
Gfeller, Rüfenacht (M 240/2001 „Ein wirksamer Jugendschutz vor
Alkoholmissbrauch durch eine verbesserte Umsetzung der regierungsrätlichen
Präventions- und Verbots-Strategie“), in der Junisession 2002 mit dem Thema
beschäftigt. Das Konzept Suchtpräventionder Gesundheits- und
Fürsorgedirektion aus dem Jahr 1999 legt einen Schwerpunkt auf Massnahmen gegen
den steigenden Alkohol- und Tabakkonsum bei Schulkindern. Demgegenüber wären
die in den drei Vorstössen verlangten Verbote nicht spezifisch auf Kinder und
Jugendliche ausgerichtet: ·
Ein
Werbeverbot für Tabak und Alkohol mit mehr als 15 Volumenprozenten auf
öffentlichem ·
Ein
Werbeverbot für Tabak auf öffentlichem und von dort einsehbarem privatem Grund
sowie in und an öffentlichen Gebäuden (Motion Löffel). ·
Ein
Werbeverbot für Alkohol auf öffentlichem und von dort einsehbarem privatem
Grund sowie in und an öffentlichen Gebäuden (alle Getränke ohne Beschränkung
auf hochprozentige Alkoholika; Motion Löffel). Die
unterschiedlichen Vorstösse bezüglich der Behandlung alkoholischer Getränke
mit weniger als 15 Volumenprozenten verdeutlichen, dass die Ausgestaltung von
Werbebeschränkungen unterschiedlich möglich ist. In zwei Nachbarkantonen Berns
wurde bereits entschieden, keine kantonalen Vorschriften einzuführen. Aus der
Sicht der Wirtschaft sind nterschiedliche Regelungen in den einzelnen Kantonen
unerwünscht. Sowohl für Zigaretten wie auch für alkoholische Getränke wird
vor allem von grossen nationalen und internationalen Firmen geworben, die ihre
Werbekampagnen für die ganze Schweiz planen. Aus der Sicht der Prävention muss
die Frage nach der Wirksamkeit von Massnahmen gestellt werden, wenn die
Plakatwerbung in den umliegenden Kantonen möglich bleibt. Bei einem punktuellen
Verbot wie dem vorgeschlagenen Verbot der Plakatwerbung ist zudem davon
auszugehen, dass die Werbeaufwendungen für andere, zulässige Werbeträger
ausgegeben würden. Aus diesen Überlegungen ist der Regierungsrat der
Auffassung, dass die Frage von Werbebeschränkungen auf eidgenössischer Ebene
diskutiert und beschlossen werden muss. Dadurch kann sichergestellt werden, dass
allfällige zusätzliche Vorschriften mit den bereits geltenden
Werbebeschränkungen koordiniert und durch die gleichen Stellen vollzogen
werden. Im eidgenössischen Parlament sind Vorstösse mit den gleichen
Forderungen zum Verbot der Tabakwerbung hängig. Damit ist auch sichergestellt,
dass das Thema auf eidgenössischer Ebene behandelt wird. Der Regierungsrat
erachtet es deshalb momentan nicht als notwendig, zusätzliche Massnahmen zur
Einschränkung von Werbung für Tabak und Alkohol zu ergreifen. Ablehnen der
drei Motionen
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InhaltsverzeichnisEntwicklungen der schweizerischen Alkoholpolitik der letzten Jahre anhand von Leserbriefen Ihre Meinung interressiert uns Links zu Fachleuten und Institutionen Die Lobby-Arbeit der globalen Alkoholindustrie Dossiers: Suchtmittelwerbung; Alcopops; Absinth; WTO - GATS; Alkoholkonsum Jugendlicher; Alkohol und Verkehr / Drink Driving; Wein (Alkohol) sei (mässig genossen) gesund; Sport und Alkohol; Strukturelle Prävention; NPA (Nationales Programm Alkohol); botellón Projekt-Idee Project in English Herausgeber/Editor:Hermann T. Meyer, Projekte und Dienstleistungen, Lindenstr. 32, CH-8307
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