
Parlaments-Debatten
Kanton Bern, Grosser Rat, 8.4.03
3 Motionen zu den Themen Gesundheit steht
über Wirtschaftsfreiheit, Werbeeinschränkungen für Alkohol und Tabak (GR
Wälti-Schlegel, Burgdorf und GR Löffel, Münchenbuchsee
M 133/2002
M 177/2002
M 178/2002
26. Februar 2003
Der
Regierungsrat wird beauftragt, auf kantonaler Ebene für die Suchtmittel
Tabakwaren
und Alkoholika (>15%) ein Werbeverbot auf öffentlichem und privatem Grund,
in und an
öffentlichen Gebäuden und an öffentlichen Anlässen zu erlassen.
Begründung:
Tabak:
·
Ein
Grossteil der Bevölkerung raucht nicht. Knapp die Hälfte der Schweizerinnen
und
Schweizer hat sogar gar nie geraucht. In der Schweiz raucht jedoch rund ein
Drittel der
Bevölkerung mehr oder weniger regelmässig.
·
Auch
in der Schweiz werden die RaucherInnen aber immer jünger und zahlreicher!
·
In
der Schweiz sterben jährlich 8000 Menschen an den Folgen des Rauchens, das sind
13 Prozent aller Todesfälle. Damit ist der Tabakkonsum die eindeutig wichtigste
Ursache
für vorzeitige Sterblichkeit.
·
Dank
den Enthüllungen um die Machenschaften der Tabakindustrie Mitte der 90er-
Jahre müssen heute die Konzerne endlich dazu stehen, dass Zigaretten äusserst
schädliche Produkte sind – im Besonderen auch für Passivrauchende.
·
Je
früher/jünger eine Person mit Rauchen anfängt, desto schwieriger wird es für
sie,
davon los zu kommen.
·
Bis
heute gibt es in der Schweiz immer noch kein Gesetz, das den Jugendlichen den
Kauf oder den Konsum von Zigaretten verbietet. Industrie und Handel empfehlen
aber
ein Verkaufsverbot an unter 16-Jährige. Und Zigarettenwerbung darf sich von
Gesetzes
wegen nicht an Jugendliche richten.
Alkohol:
·
Alkohol
ist die in der Schweiz mit Abstand am meisten konsumierte psychoaktive Substanz
von Jugendlichen und Erwachsenen.
·
Eine
Schülerbefragung 1998 ergab, dass 8 Prozent der 15jährigen weiblichen und 27
Prozent der 15jährigen männlichen Jugendlichen jede Woche mindestens einmal
Alkohol
konsumieren. Die Zahl der berichteten Räusche unter Jugendlichen ist in den
letzten 15 Jahren angestiegen.
·
In
der Schweiz sterben jährlich 2500 bis 3500 Personen durch alkoholbedingte
Krankheiten
oder Unfälle. Jeder fünfte Strassenverkehrsunfall mit Todesfolge ist
alkoholbedingt.
·
8.5
Prozent aller verlorenen Lebensjahre (Tod vor dem siebzigsten Lebensjahr) sind
alkoholbedingt.
Kosten:
·
Die
Kosten der gesundheitlichen Folgen des Tabak- und Alkoholkonsums haben ihren
direkten Einfluss auf die Höhe der Krankenversicherungsprämien.
·
Der
Suchtmittelkonsum bringt volkswirtschaftliche Einbussen infolge verminderter
Leistungsbereitschaft und -fähigkeit, Arbeitsunfähigkeit und vorzeitiger
Todesfälle. Diese Kosten infolge Alkoholkonsum belaufen sich in der Schweiz auf
jährlich 3 Milliarden Franken (oder 8 Millionen Franken/Tag).
·
Nichts
desto trotz gibt die Zigarettenindustrie z.B. jährlich in der Schweiz über 100
Millionen
Franken für die Werbung aus. Der dadurch vermittelte Lebensstil prägt in
weitem Masse auch das Bild, das sich die Jugendlichen von (uns) Erwachsenen
machen.
Das Bundesgericht
hat das rigorose Werbeverbot des Kantons Genf gutgeheissen und hiermit
wegweisend die Gesundheit über die Wirtschaftsfreiheit gestellt! Das Gesetz ist
im Kanton Genf, welches der Genfer Grosse Rat im Juni 2000 beschlossen hatte,
seit Oktober 2000 in Kraft. In den Kantonen Zürich und Thurgau sind ähnliche
Vorstösse hängig.
Einerseits sind
Eltern, Schulen, Vereine, öffentliche Hand etc. mit aufwändiger Präventions-
und Aufklärungsarbeit sowie als Vorbilder gefordert, Jugendliche von diesen
Suchtmitteln
abzuhalten. Andererseits verführen gleichzeitig deren Hersteller und Vertreiber
mit allerorts präsenter, immer raffinierterer Plakat-, Kino- und
Zeitschriftenwerbung die Jugendlichen zum Einstieg. Das ist unverantwortlich, ja
unethisch!
Das Verhindern von
Suchtmittelkonsum von Kindern und Jugendlichen muss eine Kernaufgabe
aller Erwachsenen – und damit der PolitikerInnen - sein! Es genügt nicht,
dass sich die Werbung für Alkohol und Tabak nicht an Minderjährige wenden
soll, denn es ist naiv zu glauben, dass Suchtmittelwerbung, die sich an
Erwachsene richtet, nicht auch von Jugendlichen wahrgenommen, aufgenommen wird.
M 177/2002 VOL
Löffel,
Münchenbuchsee (EVP)
Der
Regierungsrat wird beauftragt, Massnahmen zu treffen, damit Tabakwerbung im
Kanton
Bern auf öffentlichem und von dort einsehbarem, privatem Grund sowie in und an
öffentlichen
Gebäuden nicht mehr gestattet ist.
Begründung:
Die Folgen des
Tabakkonsums verursachen gemäss Bundesamt für Gesundheit jährliche
Kosten in Milliardenhöhe. Die Zigarettenwerbung verspricht Erfolg, Freiheit und
Abenteuer.
Besonders bei jungen Menschen zeigt diese Botschaft Wirkung.
In der Schweiz ist
der Anteil der regelmässig rauchenden 15-Jährigen von 15 Prozent im
Jahr 1986 bis 1998 auf über 25 Prozent angestiegen – Tendenz weiterhin
steigend (Zahlen:
Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme
WHO-SchülerInnenbefragung 1998“).
Am 28.3.02 hat das
Bundesgericht in einem Grundsatzentscheid eine Beschwerde gegen
das neue Genfer Reklamegesetz vollumfänglich abgewiesen. Gemäss diesem
Bundesgerichtsurteil verstösst ein kantonales Tabakwerbeverbot weder gegen die
Wirtschaftsfreiheit, noch gegen das Binnenmarktgesetz, die Eigentumsgarantie
oder die Informations- und Pressefreiheit.
M 178/2002 VOL
Löffel,
Münchenbuchsee (EVP)
Der
Regierungsrat wird beauftragt, Massnahmen zu treffen, damit Alkoholwerbung im
Kanton
Bern auf öffentlichem und von dort einsehbarem, privatem Grund sowie in und an
öffentlichen
Gebäuden nicht mehr gestattet ist.
Begründung:
Der
Alkoholmissbrauch stellt nach wie vor das grösste Suchtproblem unserer
Gesellschaft dar.
In der Schweiz sind gemäss Bundesamt für Gesundheit 300'000 Menschen
alkoholabhängig.
zusätzlich pflegen rund 900'000 Schweizerinnen und Schweizer einen riskanten
Umgang
mit Alkohol. Gemäss der Eidg. Kommission für Alkoholfragen verursacht der
missbräuchliche
Alkoholkonsum in der Schweiz jährliche Kosten von rund drei Milliarden Franken.
Bereits 1998 gaben knapp 40 Prozent der 15-Jährigen an, in den letzten zwei
Monaten vor der Befragung mindestens einmal betrunken gewesen zu sein
(Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme „WHO-SchülerInnenbefragung
1998“). Die Alcopops, die seither den Markt überschwemmen und in jeder
Hinsicht vor allem ein ganz junges Publikum ansprechen, haben den Trend zum
Alkoholmissbrauch unter Jugendlichen verstärkt.
Während im Jahr
2000 in der Schweiz erst 1,7 Millionen Flaschen Alcopops über den Ladentisch
resp. die Bartheke wanderten, waren es 2001 bereits 28 Millionen Flaschen. Im
laufenden Jahr dürfte sich die Zahl nochmals vervielfachen.
Weil Jugendliche
für Werbebotschaften besonders empfänglich sind, würden Werbeeinschränkungen
für Alkoholika dazu beitragen, dieser sehr problematischen Situation
entgegenzuwirken.
Am 28.3.02 hat das
Bundesgericht in einem Grundsatzentscheid eine Beschwerde gegen das neue Genfer
Reklamegesetz vollumfänglich abgewiesen. Gemäss diesem Bundesgerichtsurteil
verstösst ein kantonales Werbeverbot für Alkoholika mit mehr als 15
Volumenprozent weder gegen die Wirtschaftsfreiheit, noch gegen das
Binnenmarktgesetz, die Eigentumsgarantie oder die Informations- und
Pressefreiheit.
Weil Alcopops und
andere alkoholhaltige Modegetränke weniger als 15 Volumenprozent
Alkoholgehalt aufweisen, sollte der Kanton Bern einen Schritt weitergehen als
der Kanton
Genf und alle Alkoholika ins Werbeverbot einschliessen.
Antwort
der Regierung
Alle drei Motionen
(M 133/2002, M 177/2002 und M 178/2002) verlangen Werbebeschränkungen für die
Genussmittel Tabak und Alkohol. Sie werden deshalb gemeinsam behandelt.
Bereits heute ist
die Werbung für Tabak und Alkohol nur eingeschränkt möglich: Die
eidgenössische Gesetzgebung (Lebensmittelrecht; Alkoholgesetz sowie Radio- und
Fernsehgesetz) legt verschiedene Einschränkungen fest. So ist die Werbung in
Radio und Fernsehen nicht zulässig. Verboten ist Tabakwerbung, die sich
speziell an Jugendliche unter 18 Jahren richtet, insbesondere an
Veranstaltungen, die hauptsächlich von Jugendlichen besucht werden und an
Orten, wo sich hauptsächlich Jugendliche aufhalten. Verboten ist zudem,
kostenlos Werbegegenstände wie T-Shirts, Mützen oder Bälle an Jugendliche zu
verteilen. Ähnliche Vorschriften gelten für Spirituosen. Hier ist die Werbung
zusätzlich verboten: in und an öffentlichen Gebäuden sowie auf Sportplätzen
und an Sportveranstaltungen.
Zahlreiche
Gemeinden beschränken zudem die Werbung über das Plakatmonopol, das Ihnen als
Eigentümerinnen des öffentlichen Grunds zukommt. Eine besondere Situation
besteht in den beiden Stadtkantonen Basel-Stadt und Genf. Diese haben formell
auf kantonaler Ebene Verbote eingeführt, die sich in der örtlichen Auswirkung
mit kommunalen Regelungen vergleichen lassen.
Die Regelung im
Kanton Genf wurde von Gegnern des Verbots angefochten. Das Bundesgericht
hat im März 2002 entschieden, dass das Verbot mit der Bundesverfassung
vereinbar ist. Somit sind auch die in den drei Vorstössen verlangten
Einschränkungen rechtlich grundsätzlich möglich. Nach dem
Bundesgerichtsentscheid wurden in zahlreichen Kantonen ähnliche Vorstösse
eingereicht:
Kanton Stand SO,
VS Parlamentarischer Vorstoss abgelehnt
AR, GR, VD, ZH
Parlamentarischer Vorstoss überwiesen.
In diesen Kantonen
werden momentan gesetzliche Grundlagen für Werbeeinschränkungen
erarbeitet. Diese müssen von den Kantonsparlamenten angenommen werden.
Allenfalls werden
Volksabstimmungen erforderlich sein.
BE, BL, SG, SZ,
TG, TI Parlamentarischer Vorstoss hängig
Werbeverbote für
Genussmittel werden in der Schweiz schon seit Jahrzehnten diskutiert.
Zehn Jahre nach der Ablehnung einer Initiative der Guttempler wurde 1989 die
sogenannte
Zwillingsinitiative eingereicht. Sie verlangte ein Werbeverbot für alkoholische
Getränke
und Tabakwaren. Der Bundesrat empfahl Volk und Ständen die Ablehnung der
Initiative,
unterbreitete seinerseits aber einen abgeschwächten Gegenvorschlag. Die
Zwillingsinitiative
wurde sehr deutlich abgelehnt (Neinanteil von 74 Prozent), auch der
Gegenvorschlag
wurde von National- und Ständerat verworfen. Seit der Ablehnung wurden
einerseits
die vorerwähnten Einschränkungen im Lebensmittelrecht zum Schutz der
Jugendlichen eingeführt. Andererseits hat sich das eidgenössische Parlament
verschiedentlich mit dem Thema befasst. Zurzeit sind zwei Vorstösse hängig,
die ebenfalls ein Werbeverbot für Plakatwerbung fordern (Motion Wyss
"Verbot von Tabakwerbung auch in der Schweiz" 02.3784 und
Parlamentarische Initiative Grobet "Verbot der Tabakwerbung" 02.466).
Auf europäischer
Ebene haben die Gesundheitsminister der Europäischen Union (EU)
beschlossen, die Tabakwerbung in europäischen Zeitschriften und Zeitungen
generell zu
verbieten. Ebenso soll das Sponsoring von Grossveranstaltungen mit
grenzüberschreitender
Wirkung verboten werden (zum Beispiel das Sponsoring der Autorennen der Formel
1). Die Einführung der Verbote ist für das Jahr 2005 geplant, durch eine Klage
Deutschlands aber noch blockiert. Deutschland bestreitet die Kompetenz der EU
für eine solche Regelung.
In der Schweiz
erreichte der Anteil der Rauchenden Mitte der 70er Jahre einen Höchststand
(50,6% der Bevölkerung) und verminderte sich bis Mitte der 80er Jahre auf 30,9
Prozent. Bei den Jugendlichen zwischen 15 und 19 Jahren betrug der Raucheranteil
Ende der 70er Jahre beinahe 50 Prozent und verminderte sich bis Ende der 80er
Jahre auf weniger als 20 Prozent. Diese Zahl hat sich seither sehr stark
erhöht. Bei der letzten grossen Befragung 1997/98 rauchten 42 Prozent der
Männer und 39 Prozent der Frauen. Das durchschnittliche Einstiegsalter ist
über mehrere Jahre kontinuierlich gesunken und liegt zurzeit bei ungefähr 16
Jahren. Seit 1974 bewegt sich der jährliche Gesamtverkauf zwischen 15 und 17
Milliarden Zigaretten; der jährliche Verkauf je rauchende Person ist aber
rückläufig und beträgt zurzeit etwa 2'500 Zigaretten. Fachleute gehen davon
aus, dass die Entwicklung des Konsums in den kommenden Jahren einen Anstieg der
tabakbedingten Krankheits- und Todesfälle bewirken wird.
Der Konsum
alkoholischer Getränke war im gleichen Zeitraum deutlich rückläufig. Wurden
Mitte der 70er Jahre noch 11 Liter Alkohol zu 100 Volumenprozent je Kopf der
Bevölkerung
errechnet, waren es um die Jahrtausendwende noch 9,2 Liter. Vermindert hat sich
dabei vor allem der Konsum von Bier, Obstwein und von Spirituosen. Dagegen hat
sich der Konsum bei jungen Menschen erhöht. Innert kurzer Zeit hat sich der
Verkauf von Alcopops (Süssgetränke mit Spirituosen) verzehnfacht. Zugenommen
hat bei jungen Menschen vor allem das exzessive Trinken.
Die Meinungen zur
Notwendigkeit und zur Wirksamkeit von Werbebeschränkungen sind sehr
unterschiedlich. Aus der Sicht der Prävention werden zusätzliche Verbote
begrüsst. Es wird erwartet,
dass durch zusätzliche Verbote der Konsum insgesamt abnehmen und dadurch die
negativen Folgen des Konsums gemildert würden.
Die Wirtschaft
spricht sich klar gegen Werbeverbote aus. Sie bezweifelt die Wirksamkeit und
weist darauf hin, dass der Konsum von Alkohol und Tabak ohnehin rückläufig
sei. Die Verbote wären eine unnötige Einschränkung der freien Marktwirtschaft
und hätten volkswirtschaftlich negative Auswirkungen. Die Tabakindustrie zum
Beispiel investiere jedes Jahr rund 80 Millionen Franken in Werbung und
Sponsoring. Ein Ausbleiben dieser Ausgaben würde nicht nur die Wirtschaft stark
treffen, sondern vor allem auch die geförderten Veranstaltungen. Alternativen
für Werbeverbote seien Prävention und Selbstbeschränkungen
der Wirtschaft, wie sie beispielsweise für den Verkauf von Tabak an Personen
unter
sechzehn Jahren beschlossen worden sind.
Der Kanton Bern
ist sowohl im Bereich der Prävention wie auch in der Durchsetzung bestehender
Vorschriften aktiv. Zuletzt hat sich das Parlament bei der Behandlung der Motion
Gfeller, Rüfenacht (M 240/2001 „Ein wirksamer Jugendschutz vor
Alkoholmissbrauch durch eine verbesserte Umsetzung der regierungsrätlichen
Präventions- und Verbots-Strategie“), in der Junisession 2002 mit dem Thema
beschäftigt. Das Konzept Suchtpräventionder Gesundheits- und
Fürsorgedirektion aus dem Jahr 1999 legt einen Schwerpunkt auf Massnahmen gegen
den steigenden Alkohol- und Tabakkonsum bei Schulkindern. Demgegenüber wären
die in den drei Vorstössen verlangten Verbote nicht spezifisch auf Kinder und
Jugendliche ausgerichtet:
·
Ein
Werbeverbot für Tabak und Alkohol mit mehr als 15 Volumenprozenten auf
öffentlichem
und privatem Grund, in und an öffentlichen Gebäuden sowie an öffentlichen
Gebäuden (Motion Wälti).
·
Ein
Werbeverbot für Tabak auf öffentlichem und von dort einsehbarem privatem Grund
sowie in und an öffentlichen Gebäuden (Motion Löffel).
·
Ein
Werbeverbot für Alkohol auf öffentlichem und von dort einsehbarem privatem
Grund sowie in und an öffentlichen Gebäuden (alle Getränke ohne Beschränkung
auf hochprozentige Alkoholika; Motion Löffel).
Die
unterschiedlichen Vorstösse bezüglich der Behandlung alkoholischer Getränke
mit weniger als 15 Volumenprozenten verdeutlichen, dass die Ausgestaltung von
Werbebeschränkungen unterschiedlich möglich ist. In zwei Nachbarkantonen Berns
wurde bereits entschieden, keine kantonalen Vorschriften einzuführen. Aus der
Sicht der Wirtschaft sind nterschiedliche Regelungen in den einzelnen Kantonen
unerwünscht. Sowohl für Zigaretten wie auch für alkoholische Getränke wird
vor allem von grossen nationalen und internationalen Firmen geworben, die ihre
Werbekampagnen für die ganze Schweiz planen. Aus der Sicht der Prävention muss
die Frage nach der Wirksamkeit von Massnahmen gestellt werden, wenn die
Plakatwerbung in den umliegenden Kantonen möglich bleibt. Bei einem punktuellen
Verbot wie dem vorgeschlagenen Verbot der Plakatwerbung ist zudem davon
auszugehen, dass die Werbeaufwendungen für andere, zulässige Werbeträger
ausgegeben würden. Aus diesen Überlegungen ist der Regierungsrat der
Auffassung, dass die Frage von Werbebeschränkungen auf eidgenössischer Ebene
diskutiert und beschlossen werden muss. Dadurch kann sichergestellt werden, dass
allfällige zusätzliche Vorschriften mit den bereits geltenden
Werbebeschränkungen koordiniert und durch die gleichen Stellen vollzogen
werden. Im eidgenössischen Parlament sind Vorstösse mit den gleichen
Forderungen zum Verbot der Tabakwerbung hängig. Damit ist auch sichergestellt,
dass das Thema auf eidgenössischer Ebene behandelt wird. Der Regierungsrat
erachtet es deshalb momentan nicht als notwendig, zusätzliche Massnahmen zur
Einschränkung von Werbung für Tabak und Alkohol zu ergreifen.
Ablehnen der
drei Motionen
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