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| Originaltext | Aufgabe | Lösungsbeispiele |
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der Regierung im Grossen Rat des Kt. Bern. Behandelt am 8.4.03. Die Motionen
wurden gegen den Antrag der Regierung angenommen. (Original-Kopie
aus der Internetseite des Kt. Bern)
"Alle drei
Motionen (M 133/2002, M 177/2002 und M 178/2002) verlangen
Werbebeschränkungen für die Genussmittel Tabak und Alkohol. Sie werden
deshalb gemeinsam behandelt. Bereits heute ist die Werbung für Tabak und Alkohol nur eingeschränkt möglich: Die eidgenössische Gesetzgebung (Lebensmittelrecht; Alkoholgesetz sowie Radio- und Fernsehgesetz) legt verschiedene Einschränkungen fest. So ist die Werbung in Radio und Fernsehen nicht zulässig. Verboten ist Tabakwerbung, die sich speziell an Jugendliche unter 18 Jahren richtet, insbesondere an Veranstaltungen, die hauptsächlich von Jugendlichen besucht werden und an Orten, wo sich hauptsächlich Jugendliche aufhalten. Verboten ist
zudem, kostenlos Werbegegenstände wie T-Shirts, Mützen oder Bälle an
Jugendliche zu verteilen. Ähnliche Vorschriften gelten für Spirituosen. Hier
ist die Werbung zusätzlich verboten: in und an öffentlichen Gebäuden sowie
auf Sportplätzen und an Sportveranstaltungen. Zahlreiche
Gemeinden beschränken zudem die Werbung über das Plakatmonopol, das Ihnen
als Eigentümerinnen des öffentlichen Grunds zukommt. Eine besondere
Situation besteht in den beiden Stadtkantonen Basel-Stadt und Genf. Diese
haben formell auf kantonaler Ebene Verbote eingeführt, die sich in der
örtlichen Auswirkung mit kommunalen Regelungen vergleichen lassen. Die Regelung im
Kanton Genf wurde von Gegnern des Verbots angefochten. Das Bundesgericht Kanton Stand SO,
VS Parlamentarischer Vorstoss abgelehnt AR, GR, VD, ZH
Parlamentarischer Vorstoss überwiesen. In diesen
Kantonen werden momentan gesetzliche Grundlagen für Werbeeinschränkungen BE, BL, SG, SZ,
TG, TI Parlamentarischer Vorstoss hängig Werbeverbote
für Genussmittel werden in der Schweiz schon seit Jahrzehnten diskutiert.
die sogenannte Auf
europäischer Ebene haben die Gesundheitsminister der Europäischen Union (EU) In der Schweiz
erreichte der Anteil der Rauchenden Mitte der 70er Jahre einen Höchststand Der Konsum
alkoholischer Getränke war im gleichen Zeitraum deutlich rückläufig. Wurden
Mitte der 70er Jahre noch 11 Liter Alkohol zu 100 Volumenprozent je Kopf der
Bevölkerung errechnet, waren es um die Jahrtausendwende noch 9,2 Liter.
Vermindert hat sich dabei vor allem der Konsum von Bier, Obstwein und von
Spirituosen. Dagegen hat sich der Konsum bei jungen Menschen erhöht. Innert
kurzer Zeit hat sich der Verkauf von Alcopops (Süssgetränke mit Spirituosen)
verzehnfacht. Zugenommen hat bei jungen Menschen vor allem das exzessive
Trinken. Die Meinungen
zur Notwendigkeit und zur Wirksamkeit von Werbebeschränkungen sind sehr Die Wirtschaft spricht sich klar gegen Werbeverbote aus. Sie bezweifelt die Wirksamkeit und weist darauf hin, dass der Konsum von Alkohol und Tabak ohnehin rückläufig sei. Die Verbote wären eine unnötige Einschränkung der freien Marktwirtschaft und hätten volkswirtschaftlich negative Auswirkungen.
Die Tabakindustrie zum Beispiel investiere jedes Jahr rund 80 Millionen Franken in Werbung und Sponsoring. Ein Ausbleiben dieser Ausgaben würde nicht nur die Wirtschaft stark treffen, sondern vor allem auch die geförderten Veranstaltungen.
Alternativen
für Werbeverbote seien Prävention und Selbstbeschränkungen Der Kanton Bern
ist sowohl im Bereich der Prävention wie auch in der Durchsetzung bestehender
Vorschriften aktiv. Zuletzt hat sich das Parlament bei der Behandlung der
Motion Gfeller, Rüfenacht (M 240/2001 „Ein wirksamer Jugendschutz vor
Alkoholmissbrauch durch eine verbesserte Umsetzung der regierungsrätlichen
Präventions- und Verbots-Strategie“), in der Junisession 2002 mit dem Thema
beschäftigt. Das Konzept Suchtprävention der Gesundheits- und
Fürsorgedirektion aus dem Jahr 1999 legt einen Schwerpunkt auf Massnahmen
gegen den steigenden Alkohol- und Tabakkonsum bei Schulkindern. Demgegenüber
wären die in den drei Vorstössen verlangten Verbote nicht spezifisch auf
Kinder und Jugendliche ausgerichtet: · Ein Werbeverbot
für Tabak und Alkohol mit mehr als 15 Volumenprozenten auf öffentlichem und
privatem Grund, in und an öffentlichen Gebäuden sowie an öffentlichen
Gebäuden (Motion Wälti). · Ein Werbeverbot
für Tabak auf öffentlichem und von dort einsehbarem privatem Grund sowie in
und an öffentlichen Gebäuden (Motion Löffel). · Ein Werbeverbot
für Alkohol auf öffentlichem und von dort einsehbarem privatem Grund sowie
in und an öffentlichen Gebäuden (alle Getränke ohne Beschränkung auf
hochprozentige Alkoholika; Motion Löffel). Die unterschiedlichen Vorstösse bezüglich der Behandlung alkoholischer Getränke mit weniger als 15 Volumenprozenten verdeutlichen, dass die Ausgestaltung von Werbebeschränkungen unterschiedlich möglich ist. In zwei Nachbarkantonen Berns wurde bereits entschieden, keine kantonalen Vorschriften einzuführen. Aus der Sicht der Wirtschaft sind unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Kantonen unerwünscht. Sowohl für Zigaretten wie auch für alkoholische Getränke wird vor allem von grossen nationalen und internationalen Firmen geworben, die ihre Werbekampagnen für die ganze Schweiz planen. Aus der Sicht der Prävention muss die Frage nach der Wirksamkeit von Massnahmen gestellt werden, wenn die Plakatwerbung in den umliegenden Kantonen möglich bleibt.
Der
Regierungsrat erachtet es deshalb momentan nicht als notwendig, zusätzliche
Massnahmen zur Einschränkung von Werbung für Tabak und Alkohol zu ergreifen. Ablehnen der drei Motionen" |
Gegenwärtig sind Bestrebungen im Gange, das Werbeverbot im TV
aufzuweichen.
Wer stand hinter den Zwillingsinitiativen?
Warum wurden diese so deutlich abgelehnt?
Welchen Eindruck versucht die Regierung mit der Aufzählung der verschiedenen Bestrebungen zu erwecken?
Mit welchem Argument streitet Deutschland?
Kommentar?
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Bei der Revision des Radio- und Fernsehgesetzes soll Alkoholwerbung für
Wein un Bier im Privatfernsehen gestattet werden.
Initiant war ein St. Galler Jugendseelsorger, dem sich verschiedene Fachstellen, Fach-Verbände und NGOs anschlossen.
Die Gegenkampagne begann schon zwei Jahre vor der Abstimmung mit Grossplakaten mit dem Arbeitsplatzargument. (Wenn man sieht, wie heute fast täglich Tausende Arbeitsplätze abgebaut werden...!) Die Werbebranche und die Printmedien betrieben eine masslose, unfaire Kampagne mit den bekannten falschen Argumenten.
Es wird schon genug unternommen, wir müssen nicht auch noch neue Gesetze schaffen.
Die Umwelt unserer Jugend wird von der Suchtmittelwerbung befreit, d.h. Prävention, die sich an Jugendliche richtet, wird glaubwürdiger, hat deshalb Chancen, die sie heute nicht hat. Es ist ja klar, dass die Suchtmittelindustrie und die mit ihr verbundenen Wirtschaftszweige gegen Einschränkung ihrer Werbung sind. (Obwohl sie ihr ja die Wirkung absprechen.) Dass aber die ganze Wirtschaft, d.h. ihre Dachverbände dagegen sind, ist doch unverständlich. Die andern Branchen profitieren doch von den frei werdenden Mitteln, aber auch von den geringeren Folgeschäden. Andere Länder haben in der gleichen Zeit ihren Alkoholkonsum halbiert, wir nur 16%. Der Anstieg des Konsums durch Jugendliche ist aber katastrophal.
Die Sponsoren sind unsichere Geldgeber. Es ist gefährlich, sich als
Veranstalter auf sie zu verlassen. Wer sich mit Suchtmittelwerbung finanziert,
handelt unmoralisch, verdient kein Mitleid, wenn diese ausfällt.
Es ist ja klar, dass jede Einschränkung unerwünscht ist. Aufschlussreich ist der Hinweis, dass es um internationale Konzerne geht, für die wir unsere Gesundheit opfern sollen.
Das Verbot müsste eben so umfassend sein, dass nicht ausgewichen werden kann.
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InhaltsverzeichnisEntwicklungen der schweizerischen Alkoholpolitik der letzten Jahre anhand von Leserbriefen Ihre Meinung interressiert uns Links zu Fachleuten und Institutionen Die Lobby-Arbeit der globalen Alkoholindustrie Dossiers: Suchtmittelwerbung; Alcopops; Absinth; WTO - GATS; Alkoholkonsum Jugendlicher; Alkohol und Verkehr / Drink Driving; Wein (Alkohol) sei (mässig genossen) gesund; Sport und Alkohol; Strukturelle Prävention; NPA (Nationales Programm Alkohol); botellón Projekt-Idee
Project in English
Herausgeber/Editor:Hermann T. Meyer, Projekte und Dienstleistungen, Lindenstr. 32, CH-8307
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