Hinweise für Unterricht / Arbeitsblätter

Die Unterteilung in Abschnitte für die Fragestellung ist von uns vorgenommen worden.

Originaltext Aufgabe Lösungsbeispiele
Antwort der Regierung im Grossen Rat des Kt. Bern. Behandelt am 8.4.03. Die Motionen wurden gegen den Antrag der Regierung angenommen. (Original-Kopie aus der Internetseite des Kt. Bern)

"Alle drei Motionen (M 133/2002, M 177/2002 und M 178/2002) verlangen Werbebeschränkungen für die Genussmittel Tabak und Alkohol. Sie werden deshalb gemeinsam behandelt.

Bereits heute ist die Werbung für Tabak und Alkohol nur eingeschränkt möglich: Die eidgenössische Gesetzgebung (Lebensmittelrecht; Alkoholgesetz sowie Radio- und Fernsehgesetz) legt verschiedene Einschränkungen fest.

So ist die Werbung in Radio und Fernsehen nicht zulässig. Verboten ist Tabakwerbung, die sich speziell an Jugendliche unter 18 Jahren richtet,

insbesondere an Veranstaltungen, die hauptsächlich von Jugendlichen besucht werden und an Orten, wo sich hauptsächlich Jugendliche aufhalten.

Verboten ist zudem, kostenlos Werbegegenstände wie T-Shirts, Mützen oder Bälle an Jugendliche zu verteilen. Ähnliche Vorschriften gelten für Spirituosen. Hier ist die Werbung zusätzlich verboten: in und an öffentlichen Gebäuden sowie auf Sportplätzen und an Sportveranstaltungen.

Zahlreiche Gemeinden beschränken zudem die Werbung über das Plakatmonopol, das Ihnen als Eigentümerinnen des öffentlichen Grunds zukommt. Eine besondere Situation besteht in den beiden Stadtkantonen Basel-Stadt und Genf. Diese haben formell auf kantonaler Ebene Verbote eingeführt, die sich in der örtlichen Auswirkung mit kommunalen Regelungen vergleichen lassen.

Die Regelung im Kanton Genf wurde von Gegnern des Verbots angefochten. Das Bundesgericht
hat im März 2002 entschieden, dass das Verbot mit der Bundesverfassung vereinbar ist. Somit sind auch die in den drei Vorstössen verlangten Einschränkungen rechtlich grundsätzlich möglich. Nach dem Bundesgerichtsentscheid wurden in zahlreichen Kantonen ähnliche Vorstösse eingereicht:

Kanton Stand SO, VS Parlamentarischer Vorstoss abgelehnt

AR, GR, VD, ZH Parlamentarischer Vorstoss überwiesen.

In diesen Kantonen werden momentan gesetzliche Grundlagen für Werbeeinschränkungen
erarbeitet. Diese müssen von den Kantonsparlamenten angenommen werden. Allenfalls werden
Volksabstimmungen erforderlich sein.

BE, BL, SG, SZ, TG, TI Parlamentarischer Vorstoss hängig

Werbeverbote für Genussmittel werden in der Schweiz schon seit Jahrzehnten diskutiert.

Zehn Jahre nach der Ablehnung einer Initiative der Guttempler wurde 1989

 

 

 

 

 

die sogenannte
Zwillingsinitiative eingereicht. Sie verlangte ein Werbeverbot für alkoholische Getränke
und Tabakwaren. Der Bundesrat empfahl Volk und Ständen die Ablehnung der Initiative,
unterbreitete seinerseits aber einen abgeschwächten Gegenvorschlag. Die Zwillingsinitiative
wurde sehr deutlich abgelehnt (Neinanteil von 74 Prozent), auch der Gegenvorschlag
wurde von National- und Ständerat verworfen. Seit der Ablehnung wurden einerseits
die vorerwähnten Einschränkungen im Lebensmittelrecht zum Schutz der Jugendlichen eingeführt. Andererseits hat sich das eidgenössische Parlament verschiedentlich mit dem Thema befasst. Zurzeit sind zwei Vorstösse hängig, die ebenfalls ein Werbeverbot für Plakatwerbung fordern (Motion Wyss
 "Verbot von Tabakwerbung auch in der Schweiz" 02.3784 und Parlamentarische Initiative Grobet "Verbot der Tabakwerbung" 02.466).

Auf europäischer Ebene haben die Gesundheitsminister der Europäischen Union (EU)
beschlossen, die Tabakwerbung in europäischen Zeitschriften und Zeitungen generell zu
verbieten. Ebenso soll das Sponsoring von Grossveranstaltungen mit grenzüberschreitender
Wirkung verboten werden (zum Beispiel das Sponsoring der Autorennen der Formel 1). Die Einführung der Verbote ist für das Jahr 2005 geplant, durch eine Klage Deutschlands aber noch blockiert. Deutschland bestreitet die Kompetenz der EU für eine solche Regelung.

In der Schweiz erreichte der Anteil der Rauchenden Mitte der 70er Jahre einen Höchststand
(50,6% der Bevölkerung) und verminderte sich bis Mitte der 80er Jahre auf 30,9 Prozent. Bei den Jugendlichen zwischen 15 und 19 Jahren betrug der Raucheranteil Ende der 70er Jahre beinahe 50 Prozent und verminderte sich bis Ende der 80er Jahre auf weniger als 20 Prozent. Diese Zahl hat sich seither sehr stark erhöht. Bei der letzten grossen Befragung 1997/98 rauchten 42 Prozent der Männer und 39 Prozent der Frauen. Das durchschnittliche Einstiegsalter ist über mehrere Jahre kontinuierlich gesunken und liegt zurzeit bei ungefähr 16 Jahren. Seit 1974 bewegt sich der jährliche Gesamtverkauf zwischen 15 und 17 Milliarden Zigaretten; der jährliche Verkauf je rauchende Person ist aber rückläufig und beträgt zurzeit etwa 2'500 Zigaretten. Fachleute gehen davon aus, dass die Entwicklung des Konsums in den kommenden Jahren einen Anstieg der tabakbedingten Krankheits- und Todesfälle bewirken wird.

Der Konsum alkoholischer Getränke war im gleichen Zeitraum deutlich rückläufig. Wurden Mitte der 70er Jahre noch 11 Liter Alkohol zu 100 Volumenprozent je Kopf der Bevölkerung errechnet, waren es um die Jahrtausendwende noch 9,2 Liter. Vermindert hat sich dabei vor allem der Konsum von Bier, Obstwein und von Spirituosen. Dagegen hat sich der Konsum bei jungen Menschen erhöht. Innert kurzer Zeit hat sich der Verkauf von Alcopops (Süssgetränke mit Spirituosen) verzehnfacht. Zugenommen hat bei jungen Menschen vor allem das exzessive Trinken.

Die Meinungen zur Notwendigkeit und zur Wirksamkeit von Werbebeschränkungen sind sehr
unterschiedlich. Aus der Sicht der Prävention werden zusätzliche Verbote begrüsst. Es wird erwartet,
dass durch zusätzliche Verbote der Konsum insgesamt abnehmen und dadurch die negativen Folgen des Konsums gemildert würden.

Die Wirtschaft spricht sich klar gegen Werbeverbote aus. Sie bezweifelt die Wirksamkeit und weist darauf hin, dass der Konsum von Alkohol und Tabak ohnehin rückläufig sei. Die Verbote wären eine unnötige Einschränkung der freien Marktwirtschaft und hätten volkswirtschaftlich negative Auswirkungen.

 

 

 

 

Die Tabakindustrie zum Beispiel investiere jedes Jahr rund 80 Millionen Franken in Werbung und Sponsoring. Ein Ausbleiben dieser Ausgaben würde nicht nur die Wirtschaft stark treffen, sondern vor allem auch die geförderten Veranstaltungen.

 

 

Alternativen für Werbeverbote seien Prävention und Selbstbeschränkungen
der Wirtschaft, wie sie beispielsweise für den Verkauf von Tabak an Personen unter sechzehn Jahren beschlossen worden sind.

Der Kanton Bern ist sowohl im Bereich der Prävention wie auch in der Durchsetzung bestehender Vorschriften aktiv. Zuletzt hat sich das Parlament bei der Behandlung der Motion Gfeller, Rüfenacht (M 240/2001 „Ein wirksamer Jugendschutz vor Alkoholmissbrauch durch eine verbesserte Umsetzung der regierungsrätlichen Präventions- und Verbots-Strategie“), in der Junisession 2002 mit dem Thema beschäftigt. Das Konzept Suchtprävention der Gesundheits- und Fürsorgedirektion aus dem Jahr 1999 legt einen Schwerpunkt auf Massnahmen gegen den steigenden Alkohol- und Tabakkonsum bei Schulkindern. Demgegenüber wären die in den drei Vorstössen verlangten Verbote nicht spezifisch auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet:

· Ein Werbeverbot für Tabak und Alkohol mit mehr als 15 Volumenprozenten auf öffentlichem und privatem Grund, in und an öffentlichen Gebäuden sowie an öffentlichen Gebäuden (Motion Wälti).

· Ein Werbeverbot für Tabak auf öffentlichem und von dort einsehbarem privatem Grund sowie in und an öffentlichen Gebäuden (Motion Löffel).

· Ein Werbeverbot für Alkohol auf öffentlichem und von dort einsehbarem privatem Grund sowie in und an öffentlichen Gebäuden (alle Getränke ohne Beschränkung auf hochprozentige Alkoholika; Motion Löffel).

Die unterschiedlichen Vorstösse bezüglich der Behandlung alkoholischer Getränke mit weniger als 15 Volumenprozenten verdeutlichen, dass die Ausgestaltung von Werbebeschränkungen unterschiedlich möglich ist. In zwei Nachbarkantonen Berns wurde bereits entschieden, keine kantonalen Vorschriften einzuführen.

Aus der Sicht der Wirtschaft sind unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Kantonen unerwünscht. Sowohl für Zigaretten wie auch für alkoholische Getränke wird vor allem von grossen nationalen und internationalen Firmen geworben, die ihre Werbekampagnen für die ganze Schweiz planen.

Aus der Sicht der Prävention muss die Frage nach der Wirksamkeit von Massnahmen gestellt werden, wenn die Plakatwerbung in den umliegenden Kantonen möglich bleibt.

 


Bei einem punktuellen Verbot wie dem vorgeschlagenen Verbot der Plakatwerbung ist zudem davon auszugehen, dass die Werbeaufwendungen für andere, zulässige Werbeträger ausgegeben würden. Aus diesen Überlegungen ist der Regierungsrat der Auffassung, dass die Frage von Werbebeschränkungen auf eidgenössischer Ebene diskutiert und beschlossen werden muss. Dadurch kann sichergestellt werden, dass allfällige zusätzliche Vorschriften mit den bereits geltenden Werbebeschränkungen koordiniert und durch die gleichen Stellen vollzogen werden. Im eidgenössischen Parlament sind Vorstösse mit den gleichen Forderungen zum Verbot der Tabakwerbung hängig. Damit ist auch sichergestellt, dass das Thema auf eidgenössischer Ebene behandelt wird.

Der Regierungsrat erachtet es deshalb momentan nicht als notwendig, zusätzliche Massnahmen zur Einschränkung von Werbung für Tabak und Alkohol zu ergreifen.

Ablehnen der drei Motionen"













Gegenwärtig sind Bestrebungen im Gange, das Werbeverbot im TV aufzuweichen.


Wie wird trotzdem Werbung in Radio und Fernsehen betrieben?


Nennt Orte, wo Suchtmittelwerbung trotzdem stattfindet.


Warum wird wohl differenziert: Einzelne Vorschriften gelten nur für Tabak, andere nur für Spirituosen?




















































Mit welchem Stimmenverhältnis wurde die Guttempler-Vorlage abgelehnt?
Wer sind die Guttempler?


 

 

Wer stand hinter den Zwillingsinitiativen?

 

 

 

Warum wurden diese so deutlich abgelehnt?



 

 

 

 

Welchen Eindruck versucht die Regierung mit der Aufzählung der verschiedenen Bestrebungen zu erwecken?

 

 

 

 

 

 

Mit welchem Argument streitet Deutschland?

 

 

 

 

 









































Welche wichtige Wirkung wird zusätzlich erzielt?





Kommentar?

 

 

 

 

 

 

 

 

Kommentar?

 

 

 

 


Was ist von dieser Selbstbeschränkung der Wirtschaft zu halten?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Kommentar?

 

 

 


Kommentar?

 

 

 


Kommentar?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Folge?

 

 

 












Bei der Revision des Radio- und Fernsehgesetzes soll Alkoholwerbung für Wein un Bier im Privatfernsehen gestattet werden.



Mit redaktionellen Beiträgen, die die Herstellung und den Konsum als unproblematisch darstellen.



Sportplätze, Stadien, Skianlagen



Für Spirituosen besteht ein Bundesverfassungsauftrag, der besagt, dass die Gesetzgebung konsummindernd zu gestalten sei. Die Spirituosenlobby ist schwächer als die Wein- und Bierlobby. Der Anteil von Wein und Bier am Gesamtkonsum liegt aber bei 80%. Beim Tabak ist die Akzeptanz für einschränkende Massnahmen höher als beim Alkohol.















































41% zu 59%

International die grösste Abstinenten-Organisation, INGO. Weltanschaulich, politisch, ethnisch neutral. In der Schweiz 1892 von Prof. A. Forel in Zürich gegründet. (Forel-Klinik, von ihm gegründet, später nach ihm benannt, grösste stationäre Einrichtung für Alkoholabhängige in der Schweiz)

 

Initiant war ein St. Galler Jugendseelsorger, dem sich verschiedene Fachstellen, Fach-Verbände und NGOs anschlossen.

 

 

Die Gegenkampagne begann schon zwei Jahre vor der Abstimmung mit Grossplakaten mit dem Arbeitsplatzargument. (Wenn man sieht, wie heute fast täglich Tausende Arbeitsplätze abgebaut werden...!) Die Werbebranche und die Printmedien betrieben eine masslose, unfaire Kampagne mit den bekannten falschen Argumenten.


 

Es wird schon genug unternommen, wir müssen nicht auch noch neue Gesetze schaffen.

 

 






 


Gesundheit sei Ländersache. Die EU ist aber daran, ein grosses gesundheitspolitisches Programm für mehrere Jahre aufzustellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Umwelt unserer Jugend wird von der Suchtmittelwerbung befreit, d.h. Prävention, die sich an Jugendliche richtet, wird glaubwürdiger, hat deshalb Chancen, die sie heute nicht hat.

Es ist ja klar, dass die Suchtmittelindustrie und die mit ihr verbundenen Wirtschaftszweige gegen Einschränkung ihrer Werbung sind. (Obwohl sie ihr ja die Wirkung absprechen.) Dass aber die ganze Wirtschaft, d.h. ihre Dachverbände dagegen sind, ist doch unverständlich. Die andern Branchen profitieren doch von den frei werdenden Mitteln, aber auch von den geringeren Folgeschäden.

Andere Länder haben in der gleichen Zeit ihren Alkoholkonsum halbiert, wir nur 16%. Der Anstieg des Konsums durch Jugendliche ist aber katastrophal.

 

Die Sponsoren sind unsichere Geldgeber. Es ist gefährlich, sich als Veranstalter auf sie zu verlassen. Wer sich mit Suchtmittelwerbung finanziert, handelt unmoralisch, verdient kein Mitleid, wenn diese ausfällt.
Der Werbebranche den Medien und den Sport- und Kulturveranstaltern könnte mit unserem Projekt bestens geholfen werden.


Sie hält sich nicht an ihre eigenen Regeln und will damit wirksame Präventionsmassnahmen verhindern. Sie will ja verkaufen. Ohne den Nachschub durch die jugendlichen Konsumenten würden sie durch die Abgänge der Verstorbenen und Aussteiger immer mehr verlieren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Es ist ja klar, dass jede Einschränkung unerwünscht ist. Aufschlussreich ist der Hinweis, dass es um internationale Konzerne geht, für die wir unsere Gesundheit opfern sollen.

 


Berechtigte Frage. Aber der Kanton Bern ist flächen- und Bevölkerungsmässig der zweitgrösste Kanton und müsste nicht auf seine Nachbarn schauen, es ist eher umgekehrt. Bis es zur gesamtschweizerischen Lösung kommt, est dieses teilweise Verbot immer noch besser als nichts.

Das Verbot müsste eben so umfassend sein, dass nicht ausgewichen werden kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Die Werbung kann noch jahrelang ihre unheilvolle Wirkung ausüben. Die Regierung betreibt das Geschäft der Suchtmittelproduzenten und ihrer Helfer zum Schaden des Volkes.

 

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Stand: 23.12.2008