Aktuell

12.01.2005    

Medienmitteilung des Regierungsrates Basel-Landschaft
vom 11. Januar 2005

Kantonales Alkohol- und Tabakgesetz; Landratsvorlage

Der Regierungsrat hat heute nach Durchführung des öffentlichen Vernehmlassungsverfahrens die Vorlage für ein kantonales Alkohol- und Tabakgesetz verabschiedet und an den Landrat weitergeleitet. Mit der Vorlage erfüllt der Regierungsrat die Anliegen von drei landrätlichen Vorstössen, in denen auf dem Gebiet des Kantons Basel-Landschaft für Alkohol und Tabakwaren Werbe- und Verkaufseinschränkungen primär im Interesse des Jugendschutzes gefordert werden.

Rauchen und übermässiger Alkoholkonsum sind nachweislich für einen bedeutenden Anteil medizinischer und sozialer Probleme verantwortlich und haben auch einen erheblichen Einfluss auf die Kosten im Gesundheits- und Sozialbereich. Unter dem Aspekt des Gesundheits- und Jugendschutzes besteht somit ein legitimes Interesse der Öffentlichkeit, die verkaufsfördernde Werbung für derartige Produkte einzuschränken. Dies hat auch das Bundesgericht in einem Grundsatzurteil bestätigt.

Der regierungsrätliche Entwurf für ein kantonales Alkohol- und Tabakgesetz sieht konkret vor, den Verkauf von Tabakwaren an Minderjährige (unter 18 Jahren) zu verbieten. Das Verkaufspersonal soll (wie beim Verkauf von Alkoholika) verpflichtet werden, im Zweifelsfall einen Altersnachweis zu verlangen. Der Verkauf von Tabakwaren via Verkaufsautomaten soll grundsätzlich verboten werden, es sein denn, die Betreiber solcher Automaten garantieren durch geeignete Kontrollen dafür, dass der Verkauf an Minderjährige verunmöglicht wird. Im weiteren soll jede Art von Werbung für alkoholische Getränke und Tabakwaren auf öffentlichem Grund und an Orten, die von öffentlichem Grund aus einsehbar sind, untersagt werden. Das vorgesehene Verbot erstreckt sich auch auf Werbung an und in öffentlichen Zwecken dienenden Gebäuden und Gebäudeteilen und auf ihren Arealen sowie auf Anlagen, welche im Besitz des Kantons, der Gemeinden oder von öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anstalten sind.

In der Vernehmlassung stiess der Gesetzesentwurf auf grossmehrheitliche Zustimmung. Kritisch bis ablehnend äusserten sich Wirtschaftsverbände und insbesondere Tabakindustrie. Aufgrund der Vernehmlassung hat der Regierungsrat den Gesetzesentwurf in zwei wesentlichen Punkten angepasst bzw. ergänzt.
- Um die Durchführung des traditionsreichen und für die Region wirtschaftlich und sportlich bedeutsamen Tennisturniers Davidoff Swiss Indoors in der auf Baselbieter Boden liegenden Sporthalle St. Jakob nicht zu gefährden, soll das Werbeverbot im Rahmen einer Ausnahmeregelung wie folgt gelockert werden: Vom Werbeverbot ausgenommen sind Veranstaltungen, welche in ihren Namenszügen einen Bezug zu Alkohol- oder Tabakprodukten aufweisen und seit mehreren Jahren vor In-Kraft-Treten dieses Gesetzes durchgeführt werden.
- Den Betreibern von Zigarettenautomaten soll eine grosszügige Übergangsfrist bis Ende 2009 eingeräumt werden, innert derer sie die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen haben.

Weitere Auskünfte: Dr. med. Dominik Schorr, Kantonsarzt, Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion, Telefon 061 925 59 10

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Stand: 03.01.2009